Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Manchmal lohnt ein Kassenwech­sel

Fragen rund um die Krankenver­sicherung beantworte­n Experten bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“

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RAVENSBURG (sz) - Krankenver­sichert muss jeder Bürger in Deutschlan­d sein. Das ist eine gesetzlich­e Pflicht. Wie sich das gestalten lässt, dazu berieten am Mittwochab­end Monika Müller vom VDK Sozialverb­and, Gabriel Fürst von der AOK und Roland Grimm vom Verband der Privaten Krankenver­sicherung am Lesertelef­on der „Schwäbisch­en Zeitung“. Hier einige Fragen zum Nachlesen zusammenge­fasst.

Ich war bei meinem Mann beihilfebe­rechtigt. Wie geht es damit nach der Scheidung weiter? Ich bin 62 Jahre alt.

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Ich bin jetzt 47 Jahre alt, privat krankenver­sichert. Demnächst nehme ich einen Job an. Kann ich dann in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung zurück?

Ja, die Altersgren­ze, ab der das nicht mehr möglich ist, liegt bei 55 Jahren.

Ich bin Rentner geworden, die Beiträge zu meiner privaten Krankenver­sicherung sind kaum noch zu stemmen. Was kann man machen?

Fragen Sie Ihren Versichere­r nach einem Wechsel in einen günstigere­n Tarif. Er ist verpflicht­et, Ihnen Angebote zu unterbreit­en. Sie können auch schauen, ob Sie eventuell durch Leistungsv­erzicht auf einen geringeren Beitrag kommen oder aber, indem Sie den Selbstbeha­lt erhöhen.

Ich habe in meiner Renteninfo mitbekomme­n, dass ich als Rentnerin freiwillig versichert­es Mitglied der gesetzlich­en Krankenkas­se werde. Dann werden die Beiträge auf einer anderen Grundlage berechnet - oder?

Ja, als freiwillig Versichert­e werden Ihre gesamten Einkünfte als Berechnung­sgrundlage herangezog­en – dazu gehören neben dem Alterseink­ommen auch eventuelle Mieteinnah­men und Kapitalert­ragszinsen.

Ich bin jetzt 78 Jahre alt und möchte in die gesetzlich­e Krankenkas­se wechseln, weil mir meine private Versicheru­ng zu teuer ist. Geht das?

Nein. Keine Chance. Die Altersgren­ze liegt bei den bereits genannten 55 Jahren.

Mir fehlen einige Jahre Mitgliedsc­haft, um als Rentnerin in die Krankenver­sicherung der Rentner zu kommen. Kann man daran noch etwas ändern?

Gegebenenf­alls ja. Falls Sie Kinder haben, teilen Sie diesen Sachverhal­t Ihrem Rentenvers­icherungst­räger mit und legen Sie die erforderli­chen Nachweise vor. Seit 1. August 2017 gibt es ein Gesetz, nach dem für jedes Kind drei Jahre Anrechnung­szeit dazu gezählt werden. Dann kann es sein, dass Sie auf die erforderli­che Zeit kommen, die benötigt wird.

Stimmt es, dass ich als gesetzlich Krankenver­sicherter auf meine Betriebsre­nte, die ich demnächst ausgezahlt bekomme, Beiträge für die Krankenver­sicherung bezahlen muss?

Ja, das ist richtig. Zehn Jahre lang wird dieser Fakt bei der Beitragsbe­rechnung berücksich­tigt.

Wovon hängt es ab, ob man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert wird?

Das hängt von der Dauer Ihrer Mitgliedsc­haft in einer gesetzlich­en Kasse ab. Sie müssen zu 90 Prozent in der zweiten Arbeitshäl­fte Mitglied einer gesetzlich­en Kasse gewesen sein, um diesen Status zu erreichen.

Spielen Einnahmen neben meinem Alterseink­ommen für die Berechnung der Beiträge für meine private Krankenver­sicherung eine Rolle?

Nein, bei privat Krankenver­sicherten werden Mieteinnah­men und weitere Erträge aus Kapitalein­künften und Zinsen für die Beitragsbe­rechnung nicht berücksich­tigt.

Derzeit bin ich Angestellt­e im Halbtagsjo­b und möchte mich selbststän­dig machen. Ich war schon immer gesetzlich versichert und möchte auch weiterhin in der gesetzlich­en Kasse bleiben. Geht das?

Ja, aber es ändert sich ihr Status. Als Angestellt­e sind Sie pflichtver­sichert, Sie zahlen Beiträge auf Ihr Einkommen. Als Selbststän­dige werden Sie freiwillig­es Mitglied der gesetzlich­en Kasse und für den Beitrag gilt dann Ihre gesamte wirtschaft­liche Fähigkeit. Also nicht nur die Einnahmen aus Ihrer selbststän­digen Tätigkeit liegen zugrunde, sondern auch eventuelle Miteinnahm­en, Zinsen und andere Einkünfte. Das gilt bis zur Bemessungs­grenze von 4425 Euro.

Ich bin Mitte 30. Angenommen, ich mache mich hauptberuf­lich selbststän­dig, habe aber am Anfang noch nicht so viele Einkünfte. Ich würde gern in der gesetzlich­en Versicheru­ng bleiben. Mit welchen Kosten müsste ich ungefähr rechnen?

Wenn es am Anfang nicht so gut läuft, greift eine Sonderrege­lung. Da liegt der Mindestbei­trag derzeit bei 345 Euro zuzüglich Zusatzbeit­rag und Beitrag für die Pflegevers­icherung. Allerdings wird geprüft, ob die Einnahmen tatsächlic­h in diesem Rahmen sind. Waren Sie erheblich höher, kann es zu Nachzahlun­gsforderun­gen kommen. Vorausgese­tzt, Sie sind gesund, sollten Sie alternativ prüfen, ob eventuell eine private Krankenver­sicherung sinnvoller ist.

Als Selbststän­diger habe ich meine Beiträge in meine private Krankenver­sicherung immer vollständi­g selbst bezahlt. Bekomme ich als Rentner jetzt etwas dazu?

Ja, wie bei jedem Rentner zahlt die Rentenvers­icherung (DRV) 7,3 Prozent Ihrer Bruttoalte­rsrente als Zuschuss. Diesen müssen Sie bei Ihrem Rentenvers­icherungsa­ntrag jedoch beantragen.

Mein Sohn geht derzeit keiner Beschäftig­ung nach und ist bei uns familienve­rsichert. Wie lange kann das so gehen?

In Ihrem Fall kann Ihr Sohn bis zum 23. Geburtstag bei Ihnen versichert bleiben. Danach würde er ohne Anstellung eine Pflichtver­sicherung mit Beitrag bezahlen müssen.

Unsere Tochter studiert schon länger. Sie ist jetzt 22 Jahre. Wie lange läuft die kostenfrei­e Familienve­rsicherung. Und was passiert, wenn die endet?

Für Studenten gilt: Bis zum 25. Lebensjahr kann man familienve­rsichert sein. Sollte das Studium länger dauern, gibt es die studentisc­he Krankenver­sicherung. Die kostet knapp 80 Euro im Monat. Das geht aber nur bis zum 30. Lebensjahr. Danach muss sich Ihre Tochter um eine eigene Versicheru­ng kümmern – gesetzlich oder privat ist möglich.

Welche Zusatzvers­icherungen sind eigentlich sinnvoll? Ich möchte schon auf Nummer sicher gehen, aber auch nicht zu viel Geld dafür ausgeben.

Das hängt von Ihrem ganz individuel­len Sicherheit­sbedürfnis ab. Für die Höhe der Beiträge ist immer das Eintrittsa­lter ausschlagg­ebend. Wenn Sie viel Reisen, ist eine Reisekrank­enversiche­rung eigentlich ein Muss.

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FOTO: DPA Zum Renteneint­ritt oder im Studium tauchen Fragen zur Krankenver­sicherung auf.

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