Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Appell für günstiges Wohnen
Noch ist unklar, wer das Projekt Angerstraße realisiert
RAVENSBURG - Die Landesbaugenossenschaft Württemberg hat die Kommunen im Südwesten aufgefordert, städtische Grundstücke für den Wohnungsbau nicht an private Bauträger, sondern an genossenschaftlich organisierte Wohnbauunternehmen zu verkaufen. Dazu könnte auch das Grundstück an der Angerstraße in der Ravensburger Weststadt gehören: Dort sollen nach dem Willen der Stadt 50 bis 60 Wohneinheiten entstehen – davon etwa ein Drittel Sozialwohnungen.
„Kommunen dürfen ihren Grund nicht immer an den Höchstbietenden verkaufen“, sagt der geschäftsführende Vorstand Josef Vogel der „Schwäbischen Zeitung“und verweist darauf, dass seine Genossenschaft sich zur Schaffung von günstigem Wohnraum verpflichtet hat. „Bezahlbares Wohnen, das muss jemand bezahlen, also muss jemand auf etwas verzichten“, erläutert Vogel. „Wir verzichten auf einen Teil des Gewinns, weil für uns Wohnraum ein besonderes Gut ist.“
Ob die Stadt das rund 4500 Quadratmeter große Grundstück, das direkt neben dem katholischen Gemeindehaus Dreifaltigkeit liegt, an einen privaten Wohnbauträger oder an ein genossenschaftliches Unternehmen verkauft, ist noch unklar. „Es ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch vollkommen offen, von wem die notwendigen Wohnungen gebaut werden“, sagt Ravensburgs Baubürgermeister Dirk Bastin. Genau das könnten aber entscheidend sein für die Frage, wie hoch die Mieten in den an der Angerstraße entstehenden Wohnungen sein werden. Schließlich werden zwei Drittel der Einheiten keine Sozialwohnungen sein. Sollte der künftige Käufer die freien Wohnungen dann selbstständig vermarkten, würde es einen Unterschied machen, ob ein privater Träger oder eine Genossenschaft zum Zug kommt. Sprich: Bei einer Baugenossenschaft mit ähnlichen Statuten wie die der Landesbaugenossenschaft wäre der Mietzins wohl wesentlich niedriger.
Genauere Pläne gibt es nach Angaben Bastins aber noch nicht. Im Moment erarbeite die Stadt für das Projekt eine Machtbarkeitsstudie, es folge eine Bürgerinformation. „Erst dann wird die Verwaltung der Politik einen Vorschlag machen, wie am sinnvollsten weiter verfahren werden sollte“, sagte Bastin.