Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Weniger Steuern zahlen durch einen Trick

Finanzamt rät, einen Freibetrag anzugeben oder die Steuerklas­se bewusst zu wählen

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RAVENSBURG (sz) - Arbeitnehm­er können ihr monatliche­s Nettoeinko­mmen selbst beeinfluss­en und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommens­teuererklä­rung warten: durch einen Freibetrag oder die Wahl der Steuerklas­se. Darauf weist das Finanzamt hin.

Am 1. Oktober hat das Lohnsteuer­ermäßigung­sverfahren begonnen. „Durch die Bildung eines Freibetrag­es als elektronis­ches SteuerAbzu­g-Merkmal (Elstam) erhöht sich Ihr monatliche­s Nettoeinko­mmen sofort“, so Andrea Heck, Präsidenti­n der Oberfinanz­direktion Karlsruhe. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019“können Steuerpfli­chtige die Berücksich­tigung ihrer individuel­len Verhältnis­se bereits beim Lohnsteuer­abzug durch einen Freibetrag selbst beeinfluss­en.

Ehegatten und Lebenspart­ner können zudem zwischen den Steuerklas­sen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklas­senkombina­tion IV/IV mit Faktor bildet dabei die individuel­len Verhältnis­se am treffendst­en ab, weil sie bei beiden Ehegatten oder Partnern auch die Vorteile der Zusammenve­ranlagung berücksich­tigt. Das Faktorverf­ahren kann beim Wohnsitzfi­nanzamt mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklas­senwechsel bei Ehegatten/Lebenspart­nern“beantragt werden.

Arbeitnehm­er beantragen ihren Freibetrag oder die Steuerklas­se IV mit Faktor für zwei Jahre und ersparen sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt, sofern sich keine grundlegen­den Änderungen ergeben. Die erforderli­chen Formulare und Anträge finden sich im Internet unter www.fa-baden -wuerttembe­rg.de Dort gibt es auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer­ermäßigung 2019 sowie die Lohnsteuer­fibel 2019.

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