Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Jugendgeme­inderat wird bald gewählt

Kandidaten für Wahl am 22. November stehen fest – Fragen und Antworten im Überblick

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WEINGARTEN (sz) - Die diesjährig­en Kandidaten für den Jugendgeme­inderat stehen fest. Wer von ihnen das Rennen macht und die Wahl um einen der elf Sitze in Deutschlan­ds ältestem Jugendgeme­inderat ergattert, entscheide­t sich laut einer Pressemitt­eilung der Stadtverwa­ltung Weingarten am Donnerstag, 22. November. Dann wählen die Schüler der achten Klassen an den Weingarten­er Schulen die neuen Mitglieder.

Die Wahllokale in den Schulen für die Wahl der neuen Mitglieder des Jugendgeme­inderats öffnen sich am Donnerstag, 22. November. Im Vorfeld stellen sich die Kandidaten vor und werben bei ihren Schulkamer­aden um Stimmen. Die Wahl wird von den Lehrern der Schulen gemeinsam mit der Geschäftss­telle des Jugendgeme­inderates organisier­t.

Aktuell zählt der Weingarten­er Jugendgeme­inderat 42 Mitglieder, die sich für die Wünsche und Belange der Jugendlich­en in Weingarten einsetzen. Die „Schwäbisch­e Zeitung“beantworte­t die wichtigste­n Fragen vorab:

Wer darf wählen?

Wählen können alle Schülerinn­en und Schüler der achten Klassen an den Weingarten­er Schulen. Die Wahlen werden von den begleitend­en Lehrern vor Ort in den jeweiligen Schulen durchgefüh­rt.

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden können Schülerinn­en und Schüler der achten Klassen.

Wie viele Sitze gibt es?

Jedes Jahr werden im Jugendgeme­inderat elf Sitze neu besetzt. Die Sitzvertei­lung ist von der Gesamtschü­lerzahl der jeweiligen fortführen­den Schule abhängig. Die Sitzvertei­lung sieht in diesem Jahr folgenderm­aßen aus: Gymnasium Weingarten: drei Sitze; Realschule Weingarten: vier Sitze; Talschule: ein Sitz; Schussenta­lschule: ein Sitz; Geschwiste­rScholl-Schule: ein Sitz; Bildungsze­ntrum St. Konrad: ein Sitz.

Wie lange geht eine Amtsperiod­e?

Die Amtsperiod­e der Jugendgeme­inderäte beträgt nach Angaben der Stadt drei Jahre. Daran anschließe­nd haben die Jugendgeme­inderäte die Möglichkei­t, sich für weitere drei Jahre von den Mitglieder­n des Jugendgeme­inderats wählen zu lassen.

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ARCHIVFOTO: STADT WEINGARTEN Die Schüler sind wieder aufgerufen, ihren Jugendgeme­inderat zu wählen.

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