Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Aus Mangel an Beweisen
Amtsgericht Wangen spricht einen wegen Betrugs angeklagten Mobilfunkhändler frei
WANGEN (clbi) - Ein Angestellter eines Wangener Handyshops, der wegen Betrugs vor Gericht stand, wurde aus Mangel an Indizien vom Richter am Amtsgericht Wangen freigesprochen.
Der Mann aus dem Raum Kempten arbeitete als Teamleiter in mehreren Handyshops, auch in einem Laden in Wangen. Vor einem Jahr bediente er eine Frau, die einen Vertrag abschließen wollte. Dabei legte der Angeklagte der Kundin einen Vertrag ans Herz, der vorteilhaft für die ganze Familie sein sollte. Jedes der vier Kinder und das Elternpaar sollte mit jeweils einem Handy telefonieren können. Dazu waren sechs Verträge notwendig. Der Verkäufer versprach dazu noch eine Gutschrift von 100 Euro pro Person. Diese Abmachung sei mit der Absegnung des Vorgesetzten geltend gemacht worden.
Rechnung auf
500 Euro angewachsen
Die betroffene Frau, die als Zeugin aussagte und die Anzeige erstattet hatte, erklärte jedoch, dass der Anschluss nie funktioniert habe. Ohne das Angebot jemals in Anspruch genommen zu haben, bekam sie monatlich Rechnungen vom Anbieter. Immer wieder habe sie den Handyshop besucht und stets andere Mitarbeiter angetroffen, die von nichts wissen wollten. Zwar habe sie anfangs auf einem elektronischen Gerät ihre Unterschrift gegeben, aber auf den Verträgen, die ihr später zugeschickt wurden, habe es sich nicht um ihre eigene Unterschrift gehandelt. Dies bedeute, dass einer der Mitarbeiter diese gefälscht haben musste. Zunächst wurde der Angeklagte verdächtigt. Doch wie sich während der Beweisaufnahme des Prozesses herausstellte, stammte die Unterschrift auch nicht vom Angeklagten, dem zunächst auch Urkundenfälschung vorgeworfen wurde.
„Ich sollte den Mobilfunkanbieter auf Schmerzensgeld verklagen, da ich mit den Nerven am Ende bin“, erklärte die Zeugin dem Richter. Denn nach einem Jahr waren die Beiträge auf über 500 Euro angewachsen. Sie weigerte sich zu zahlen, da nichts funktioniere und ihre wiederholten Besuche im Shop und Telefonate mit dem Anbieter nichts halfen Der Angeklagte beteuerte auch, dass er alles versucht habe, die Verträge zu stornieren. „Ich habe mich geschämt, da ich nicht glaubwürdig rüberkam“, beteuerte er der betroffenen Frau. Dabei entschuldigte er sich in aller Form bei der Frau, die vor ihm im Zeugenstand saß.
„Es ist nicht das erste Mal, dass es in diesem Bereich Klagen gibt,“erklärte der Richter. Häufiger Personalwechsel, auch wegen eines schlechten Arbeitsklimas und schlechten Bedingungen, seien nicht selten. Der Angeklagte befindet sich aufgrund von Depressionen derzeit im Krankenstand. Er ist Vater von vier Kindern. Von seinen Eltern werde er momentan noch finanziell unterstützt. Einmal mehr betonte er vor dem Gericht, dass er froh sei, die Gelegenheit gehabt zu haben, sich erklären zu dürfen.
Einleuchtend erklären konnte er ebenso, dass er von dem Vertrag, den er mit der Frau abgeschlossen hat, keinerlei finanzielle Vorteile gehabt hätte. Weder Provision noch sonstige Vergütungen seien dafür auf sein Konto gegangen. Dies überzeugte den Richter „In der Summe gibt es viele Unklarheiten und Indizien, die für den Angeklagten sprechen“, sagte er und erklärte die Sache für den Mann als ausgestanden.