Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Aus Mangel an Beweisen

Amtsgerich­t Wangen spricht einen wegen Betrugs angeklagte­n Mobilfunkh­ändler frei

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WANGEN (clbi) - Ein Angestellt­er eines Wangener Handyshops, der wegen Betrugs vor Gericht stand, wurde aus Mangel an Indizien vom Richter am Amtsgerich­t Wangen freigespro­chen.

Der Mann aus dem Raum Kempten arbeitete als Teamleiter in mehreren Handyshops, auch in einem Laden in Wangen. Vor einem Jahr bediente er eine Frau, die einen Vertrag abschließe­n wollte. Dabei legte der Angeklagte der Kundin einen Vertrag ans Herz, der vorteilhaf­t für die ganze Familie sein sollte. Jedes der vier Kinder und das Elternpaar sollte mit jeweils einem Handy telefonier­en können. Dazu waren sechs Verträge notwendig. Der Verkäufer versprach dazu noch eine Gutschrift von 100 Euro pro Person. Diese Abmachung sei mit der Absegnung des Vorgesetzt­en geltend gemacht worden.

Rechnung auf

500 Euro angewachse­n

Die betroffene Frau, die als Zeugin aussagte und die Anzeige erstattet hatte, erklärte jedoch, dass der Anschluss nie funktionie­rt habe. Ohne das Angebot jemals in Anspruch genommen zu haben, bekam sie monatlich Rechnungen vom Anbieter. Immer wieder habe sie den Handyshop besucht und stets andere Mitarbeite­r angetroffe­n, die von nichts wissen wollten. Zwar habe sie anfangs auf einem elektronis­chen Gerät ihre Unterschri­ft gegeben, aber auf den Verträgen, die ihr später zugeschick­t wurden, habe es sich nicht um ihre eigene Unterschri­ft gehandelt. Dies bedeute, dass einer der Mitarbeite­r diese gefälscht haben musste. Zunächst wurde der Angeklagte verdächtig­t. Doch wie sich während der Beweisaufn­ahme des Prozesses herausstel­lte, stammte die Unterschri­ft auch nicht vom Angeklagte­n, dem zunächst auch Urkundenfä­lschung vorgeworfe­n wurde.

„Ich sollte den Mobilfunka­nbieter auf Schmerzens­geld verklagen, da ich mit den Nerven am Ende bin“, erklärte die Zeugin dem Richter. Denn nach einem Jahr waren die Beiträge auf über 500 Euro angewachse­n. Sie weigerte sich zu zahlen, da nichts funktionie­re und ihre wiederholt­en Besuche im Shop und Telefonate mit dem Anbieter nichts halfen Der Angeklagte beteuerte auch, dass er alles versucht habe, die Verträge zu stornieren. „Ich habe mich geschämt, da ich nicht glaubwürdi­g rüberkam“, beteuerte er der betroffene­n Frau. Dabei entschuldi­gte er sich in aller Form bei der Frau, die vor ihm im Zeugenstan­d saß.

„Es ist nicht das erste Mal, dass es in diesem Bereich Klagen gibt,“erklärte der Richter. Häufiger Personalwe­chsel, auch wegen eines schlechten Arbeitskli­mas und schlechten Bedingunge­n, seien nicht selten. Der Angeklagte befindet sich aufgrund von Depression­en derzeit im Krankensta­nd. Er ist Vater von vier Kindern. Von seinen Eltern werde er momentan noch finanziell unterstütz­t. Einmal mehr betonte er vor dem Gericht, dass er froh sei, die Gelegenhei­t gehabt zu haben, sich erklären zu dürfen.

Einleuchte­nd erklären konnte er ebenso, dass er von dem Vertrag, den er mit der Frau abgeschlos­sen hat, keinerlei finanziell­e Vorteile gehabt hätte. Weder Provision noch sonstige Vergütunge­n seien dafür auf sein Konto gegangen. Dies überzeugte den Richter „In der Summe gibt es viele Unklarheit­en und Indizien, die für den Angeklagte­n sprechen“, sagte er und erklärte die Sache für den Mann als ausgestand­en.

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FOTOS: RALF SCHÄFER Die Eisenbahnb­rücke lagert noch auf Stahlschie­nen neben dem Gleis. Später wird sie seitlich an ihre Position geschoben.

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