Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Absenkung der Eingangsbesoldung für Richter und Beamte war verfassungswidrig
KARLSRUHE (lsw) - Die vorübergehende Absenkung der Besoldung von jungen Beamten und Richtern in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 16. Oktober. Das Land muss jetzt einen dreistelligen Millionenbetrag nachzahlen.
Baden-Württemberg hatte Ende 2012 als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts beschlossen, unter anderem bei Richtern der Besoldungsgruppe R1 Grundgehalt und Amtszulagen drei Jahre lang um acht Prozent zu reduzieren.
Dagegen hatte ein Betroffener vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt. Die Richter setzten das Verfahren aus und legten dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes zum Recht des öffentlichen Dienstes vereinbar ist.
Die Verfassungsrichter bemängelten eine ganze Reihe von Fehlern. Unter anderem missachte die Regelung, dass die Besoldungshöhe nach unmittelbar amtsbezogenen Kriterien zu bemessen sei.
Das Finanzministerium reagierte mit der Ankündigung, die Besoldung für betroffene Beamte und Richter nachzuzahlen, sofern die Forderungen nicht verjährt sind. Nach Angaben des Ministeriums soll bis einschließlich 2015 nachgezahlt werden. Seit dem Ende der Absenkung zu Beginn dieses Jahres rechnet das Ministerium mit jährlich 60 Millionen Euro Mehrausgaben. Insgesamt dürfte es also einschließlich der Widerspruchsfälle um mehr als 180 Millionen Euro Nachzahlungen gehen.