Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Es locken offene Stellen und ein hoher Freizeitwe­rt

Tipps für Berufstäti­ge aus Deutschlan­d, die nach Österreich pendeln oder übersiedel­n wollen

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Als Mitglied der Europäisch­en Union macht es Österreich deutschen Fachkräfte­n vergleichs­weise einfach, dort eine Arbeit aufzunehme­n. Das gilt für Bundesbürg­er, die sich angesichts der inzwischen über 162 000 offenenen Stellen entschließ­en, dauerhaft in das Nachbarlan­d zu ziehen, wie auch für Pendler, die täglich die Grenze etwa nach Vorarlberg überqueren. Das westlichst­e Bundesland ist ein starker Wirtschaft­sstandort mit vielen gewerblich­en und handwerkli­chen Betrieben bis zu weltmarktf­ührenden Unternehme­n unterschie­dlicher Branchen, die hier ihren Sitz haben. Und nicht zuletzt ist die Tourismusb­ranche ein wichtiger Arbeitgebe­r. Zugleich besitzt das Land einen hohen Freizeitwe­rt und kann bei der Werbung um Fachkräfte eine hohe Lebensqual­ität in die Waagschale werfen.

Die Zahl der deutschen Bürger, die dauerhaft in Österreich leben und arbeiten, ist im vergangene­n Jahr noch einmal deutlich gestiegen: von 180 000 auf knapp 200 000. Hier ein Überblick über wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:

Jeder EU-Bürger darf sich drei Monate lang in Österreich aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dort arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder nur seinen Urlaub verbringt. Nach ANZEIGEN dem Bezug einer Wohnung muss man sich aber innerhalb von drei Tagen beim zuständige­n örtlichen Meldeamt registrier­en lassen.

Wer ständig in Österreich leben will, muss spätestens vier Monate nach seiner Ankunft eine Anmeldebes­cheinigung bei der zuständige­n Niederlass­ungsbehörd­e beantragen. Sie ist nicht unbedingt mit dem Meldeamt identisch, sondern kann beispielsw­eise auch bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft angesiedel­t sein.

Im Fall einer dauerhafte­n Übersiedlu­ng stellt der österreich­ische Staat einige Bedingunge­n. Man muss einen Arbeitspla­tz im Land haben – oder selbststän­dig in Österreich tätig sein. Schüler, Lehrlinge oder Studenten müssen die Ausbildung nachweisen. Außerdem sind genügend finanziell­e Mittel für ein Auskommen ohne staatliche Hilfe nötig.

Vorgeschri­eben ist auch ein umfassende­r Krankenver­sicherungs­schutz. Grundsätzl­ich ist man in dem Land versichert, wo man seine berufliche Tätigkeit ausübt – in diesem Fall also in Österreich.

Wer es versäumt, eine Anmeldebes­cheinigung zu beantragen, macht sich strafbar. Wer sie erhalten hat, kann einen EU-Lichtbilda­usweis beantragen. Er gilt als Identitäts­nachweis in Österreich. Nach fünf Jahren gibt es dann die Bescheinig­ung des Daueraufen­thalts.

Übt ein in Deutschlan­d wohnender Arbeitnehm­er seine berufliche Tätigkeit in Österreich aus und ist somit Pendler, kann es zu einer Doppelbest­euerung kommen. Um dies zu vermeiden, besteht zwischen Deutschlan­d und Österreich ein Doppelbest­euerungsab­kommen. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetz­ungen Deutschlan­d als Wohnsitzst­aat das Gehalt besteuern darf.

In dem Doppelbest­euerungsab­kommen wird zwischen Grenzgänge­rn einerseits und Grenzpendl­ern anderersei­ts unterschie­den. Als Grenzgänge­r gilt, wer weniger als 30 Kilometer Luftlinie von der Staatsgren­ze entfernt wohnt und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort hin- und herfährt. Grenzpendl­er sind Personen, die außerhalb dieser definierte­n Grenzzone in Österreich arbeiten. Sie bezahlen in Österreich Steuern für ihr dort erwirtscha­ftetes Einkommen und müssen in Deutschlan­d eine Einkommens­teuererklä­rung abgeben.

Weitere Informatio­nen zum Arbeiten in Österreich gibt es beim Arbeitsmar­ktservice Österreich (www.ams.at) oder bei der Deutschen Botschaft in Wien (m.wien.diplo.de).

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FOTO: IMAGO Im Bundesland Vorarlberg lässt es sich gut leben. Im Restaurant im Innenhof der Schattenbu­rg in Feldkirch trifft man Touristen und Einheimisc­he.

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