Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Anerkennung von Abschlüssen
Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Abkommen, das die Gleichwertigkeit bestimmter Studienabschlüsse regelt. Bei diesen Abschlüssen ist keine Anerkennung nötig, sondern nur eine „administrative Feststellung der Gleichwertigkeit“. Dazu sollte man sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wenden.
Deutsche Reifezeugnisse sind österreichischen gleichgestellt, mit Ausnahme von Zeugnissen mit wesentlichen Unterschieden zum österreichischen Bildungssystem.
Einige in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung gleichgestellt und müssen keinem weiteren Anerkennungsverfahren unterzogen werden. Berufsqualifikationen müssen, wenn sie in Deutschland erworben wurden, grundsätzlich nur dann in einem Anerkennungsverfahren geprüft werden, wenn es sich um reglementierte Berufe handelt. Also um solche Berufe, bei denen für Zugang und Ausübung besondere Berufsqualifikationen erworben werden mussten. Zu den reglementierten Berufen zählen alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung rechtlich an ein Diplom oder einen anderen Befähigungsnachweis gebunden ist. Das betrifft beispielsweise Gesundheitsberufe, Ärzte, aber auch Rechtsanwälte und Lehrer. Für in Deutschland erfolgreich abgeschlossene nichtärztliche Gesundheitsberufe kommt ein verkürztes Anerkennungsverfahren (OneStop) zum Einsatz.
Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter www.bmgf.gv.at.