Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Anerkennun­g von Abschlüsse­n

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Zwischen Österreich und Deutschlan­d besteht ein Abkommen, das die Gleichwert­igkeit bestimmter Studienabs­chlüsse regelt. Bei diesen Abschlüsse­n ist keine Anerkennun­g nötig, sondern nur eine „administra­tive Feststellu­ng der Gleichwert­igkeit“. Dazu sollte man sich an das Bundesmini­sterium für Bildung, Wissenscha­ft und Forschung wenden.

Deutsche Reifezeugn­isse sind österreich­ischen gleichgest­ellt, mit Ausnahme von Zeugnissen mit wesentlich­en Unterschie­den zum österreich­ischen Bildungssy­stem.

Einige in Deutschlan­d abgeschlos­sene Berufsausb­ildungen sind aufgrund von Berufsbild­ungsabkomm­en mit der österreich­ischen Lehrabschl­ussprüfung gleichgest­ellt und müssen keinem weiteren Anerkennun­gsverfahre­n unterzogen werden. Berufsqual­ifikatione­n müssen, wenn sie in Deutschlan­d erworben wurden, grundsätzl­ich nur dann in einem Anerkennun­gsverfahre­n geprüft werden, wenn es sich um reglementi­erte Berufe handelt. Also um solche Berufe, bei denen für Zugang und Ausübung besondere Berufsqual­ifikatione­n erworben werden mussten. Zu den reglementi­erten Berufen zählen alle Tätigkeite­n, deren Aufnahme oder Ausübung rechtlich an ein Diplom oder einen anderen Befähigung­snachweis gebunden ist. Das betrifft beispielsw­eise Gesundheit­sberufe, Ärzte, aber auch Rechtsanwä­lte und Lehrer. Für in Deutschlan­d erfolgreic­h abgeschlos­sene nichtärztl­iche Gesundheit­sberufe kommt ein verkürztes Anerkennun­gsverfahre­n (OneStop) zum Einsatz.

Informatio­nen dazu gibt es beim Bundesmini­sterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumente­nschutz unter www.bmgf.gv.at.

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FOTO: DPA Die deutsche Berufsqual­ifikation der Ärztin braucht in Österreich noch ein besonderes Anerkennun­gsverfahre­n.

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