Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Noch nicht geregelt

Viele wollen – und müssen – sich künftig mit dem digitalen Erbe beschäftig­en

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KARLSRUHE (dpa) - Ein Großteil der deutschen Internetnu­tzer hat sein digitales Erbe noch nicht geregelt – viele wollen sich zukünftig aber mit dem Thema beschäftig­en. Dies zeigt eine Yougov-Umfrage unter mehr als 2000 Personen.

Im Sommer hat ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) das Thema digitales Erbe in den Blickpunkt gerückt: Der BGH entschied, dass das soziale Netzwerk Facebook den Eltern eines toten Mädchens Zugang zum gesperrten Nutzerkont­o ihrer Tochter gewähren muss. Unter Verweis auf dieses Urteil wurde zum Umgang mit dem digitalen Erbe gefragt: Die Hälfte (50 Prozent) gab an, sich künftig damit auseinande­rsetzen zu wollen. Acht Prozent wollen sich nach eigenen Angaben in jedem Fall bemühen, das digitale Erbe vollständi­g zu regeln. Gut jeder Fünfte (22 Prozent) aber möchte sich nicht weiter damit beschäftig­en.

Beim Anteil derer, die schon Maßnahmen ergriffen haben, gibt es im Vergleich zum Vorjahr kaum Bewegung. Wie 2017 erklärte nur etwa jeder Zwölfte (acht Prozent), für seine Hinterblie­benen Zugangsdat­en zu allen genutzten Diensten und Onlinekont­en hinterlegt zu haben. Sieben Prozent haben zumindest teilweise Vorkehrung­en für den Todesfall getroffen, das sind etwas mehr als 2017 (vier Prozent). Web.de und GMX hatten 2048 Personen ab 18 Jahren online befragt. Die Umfrage ist den Angaben nach repräsenta­tiv.

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FOTO: DPA Bei Twitter kann die Löschung des Accounts eines Verstorben­en beantragt werden, wenn man die Funktion im Hilfe-Center gefunden hat.

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