Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Gemeinde Amtzell will Revision einlegen

Wunsch: Bebauungsp­lan „Goppertshä­usern“soll weiter bestehen – Gericht entscheide­t

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AMTZELL (mag) - Der Bebauungsp­lan „Goppertshä­usern Nord“geht möglicherw­eise in eine neue juristisch­e Runde: Der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim (VGH) hatte Mitte Oktober den Bebauungsp­lan „Goppertshä­usern Teil I, 1. Teiländeru­ng und Erweiterun­g“für unwirksam erklärt (die SZ berichtete). Die Gemeinde Amtzell will nun eine Beschwerde beim VGH einreichen: Es soll noch einmal geprüft werden, ob eine Revision zum Urteil zugelassen wird. Bisher hat der Gerichtsho­f dies ausgeschlo­ssen. Nun muss das Bundesverw­altungsger­icht darüber entscheide­n. Die Gemeinde möchte die bisher im Bebauungsp­lan geplanten 21 Bauplätze weiterhin vergeben.

Der VGH hatte den Bebauungsp­lan im Wesentlich­en aufgrund folgender Punkte für unwirksam erklärt: Die Belange einiger direkter Anwohner an der heutigen Grünfläche und dem geplanten Baugebiet seien zu Unrecht nicht berücksich­tigt worden. Außerdem sei fraglich, ob die im benachbart­en Landschaft­sschutzgeb­iet vorgesehen­e Ausgleichs­fläche und dessen Schutzzwec­k miteinande­r vereinbar sein könnten. Auch wurde das beschleuni­gte Verfahren, mit dem der Bebauungsp­lan aufgestell­t wurde, bemängelt. Eine Revision ist vom VGH bisher ausgeschlo­ssen.

Bebauungsp­lan soll so bleiben

Die Gemeinde Amtzell möchte die bisher im Bebauungsp­lan für „Goppertshä­usern Nord“ausgewiese­nen 21 Bauplätze aber weiterhin vergeben und deshalb das Urteil des VGH nicht ohne weiteres hinnehmen, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Die Bauplätze seien bereits konkret zugeteilt. Der Wunsch der Gemeindeve­raltung ist darum: Der Bebauungsp­lan soll so, wie er bisher aufgestell­t wurde, weiterhin bestehen – ohne Änderungen, erklärt Bürgermeis­ter Clemens Moll auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Darum habe sich der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung im nicht-öffentlich­en Teil nochmals mit dem Verfahren befasst und einstimmig beschlosse­n, eine sogenannte Nichtzulas­sungsbesch­werde zur Revision einzureich­en. Die Argumente für diesen Schritt seien vor allem eine aus Sicht der Gemeinde nicht gegebene Antragsbef­ugnis einiger Antragstel­ler des Normenkont­rollverfah­rens, erklärt Kai-Markus Schenek, Anwalt der Gemeinde Amtzell: „Drei Antragsste­ller wurden vom VGH abgelehnt, vier allerdings zugelassen. Die Gemeinde bemängelt, dass diese vier Einzelpers­onen antragsbef­ugt waren.“Außerdem spreche für den Schritt, dass der VGH im vorausgehe­nden Verfahren über den einstweili­gen Rechtsschu­tz noch gegenteili­ger Auffassung war.

Der Ablauf einer Beschwerde

Die Nichtzulas­sungsbesch­werde muss beim VGH eingereich­t werden. Dieser leitet die Beschwerde zusammen mit den Fall-Akten dann weiter an das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig, das höchste Verwaltung­sgericht in Deutschlan­d, erklärt ein Sprecher des VGH Mannheim. Urteile des VGH seien durch Revision oder Beschwerde anfechtbar. „Die Gründe, Revision zuzulassen, sind allerdings begrenzt. In der überwiegen­den Zahl der Fälle am VGH wird sie nicht zugelassen“, erklärt der Sprecher weiter. Ein Grund für eine Revision sei zum Beispiel, wenn der Fall eine grundsätzl­iche Bedeutung hat und offene Fragen angesproch­en werden, die bisher noch nicht verhandelt wurden. Oder wenn das VGH von einer höchstrich­terlichen Entscheidu­ng abweicht, also zum Beispiel entgegen des Bundesverw­altungsger­ichts urteilt. Wie erfolgreic­h Nichtzulas­sungsbesch­werden sind, sei in der Regel nicht abschätzba­r, so der VGH-Sprecher. Die Kläger, die durch das Urteil des VGH Recht bekommen hatten, seien natürlich auch weiterhin am Verfahren beteiligt, auch wenn Revision zugelassen werden sollte. „Sie können eine Revision nicht verhindern. Sie müssten dann eben die ursprüngli­che Entscheidu­ng des VGH verteidige­n“, erklärt der Sprecher weiter.

Sollte eine Revision zugelassen werden, sieht die Gemeinde laut der Pressemitt­eilung gute Chancen, dass das Verfahren in eine weitere Runde geht, der Bebauungsp­lan letztlich doch Bestand hat und die 21 Bauplätze an die wartenden Bewerber vergeben werden können. Anwalt Kai-Markus Schenek schätzt, dass das ganze Verfahren etwa sechs bis acht Monate dauern wird, bis eine endgültige Entscheidu­ng über den aktuellen Bebauungsp­lan „Goppertshä­usern Nord“vorliegt.

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