Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gemeinde Amtzell will Revision einlegen
Wunsch: Bebauungsplan „Goppertshäusern“soll weiter bestehen – Gericht entscheidet
AMTZELL (mag) - Der Bebauungsplan „Goppertshäusern Nord“geht möglicherweise in eine neue juristische Runde: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte Mitte Oktober den Bebauungsplan „Goppertshäusern Teil I, 1. Teiländerung und Erweiterung“für unwirksam erklärt (die SZ berichtete). Die Gemeinde Amtzell will nun eine Beschwerde beim VGH einreichen: Es soll noch einmal geprüft werden, ob eine Revision zum Urteil zugelassen wird. Bisher hat der Gerichtshof dies ausgeschlossen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Die Gemeinde möchte die bisher im Bebauungsplan geplanten 21 Bauplätze weiterhin vergeben.
Der VGH hatte den Bebauungsplan im Wesentlichen aufgrund folgender Punkte für unwirksam erklärt: Die Belange einiger direkter Anwohner an der heutigen Grünfläche und dem geplanten Baugebiet seien zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Außerdem sei fraglich, ob die im benachbarten Landschaftsschutzgebiet vorgesehene Ausgleichsfläche und dessen Schutzzweck miteinander vereinbar sein könnten. Auch wurde das beschleunigte Verfahren, mit dem der Bebauungsplan aufgestellt wurde, bemängelt. Eine Revision ist vom VGH bisher ausgeschlossen.
Bebauungsplan soll so bleiben
Die Gemeinde Amtzell möchte die bisher im Bebauungsplan für „Goppertshäusern Nord“ausgewiesenen 21 Bauplätze aber weiterhin vergeben und deshalb das Urteil des VGH nicht ohne weiteres hinnehmen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Bauplätze seien bereits konkret zugeteilt. Der Wunsch der Gemeindeveraltung ist darum: Der Bebauungsplan soll so, wie er bisher aufgestellt wurde, weiterhin bestehen – ohne Änderungen, erklärt Bürgermeister Clemens Moll auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Darum habe sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im nicht-öffentlichen Teil nochmals mit dem Verfahren befasst und einstimmig beschlossen, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision einzureichen. Die Argumente für diesen Schritt seien vor allem eine aus Sicht der Gemeinde nicht gegebene Antragsbefugnis einiger Antragsteller des Normenkontrollverfahrens, erklärt Kai-Markus Schenek, Anwalt der Gemeinde Amtzell: „Drei Antragssteller wurden vom VGH abgelehnt, vier allerdings zugelassen. Die Gemeinde bemängelt, dass diese vier Einzelpersonen antragsbefugt waren.“Außerdem spreche für den Schritt, dass der VGH im vorausgehenden Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz noch gegenteiliger Auffassung war.
Der Ablauf einer Beschwerde
Die Nichtzulassungsbeschwerde muss beim VGH eingereicht werden. Dieser leitet die Beschwerde zusammen mit den Fall-Akten dann weiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland, erklärt ein Sprecher des VGH Mannheim. Urteile des VGH seien durch Revision oder Beschwerde anfechtbar. „Die Gründe, Revision zuzulassen, sind allerdings begrenzt. In der überwiegenden Zahl der Fälle am VGH wird sie nicht zugelassen“, erklärt der Sprecher weiter. Ein Grund für eine Revision sei zum Beispiel, wenn der Fall eine grundsätzliche Bedeutung hat und offene Fragen angesprochen werden, die bisher noch nicht verhandelt wurden. Oder wenn das VGH von einer höchstrichterlichen Entscheidung abweicht, also zum Beispiel entgegen des Bundesverwaltungsgerichts urteilt. Wie erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerden sind, sei in der Regel nicht abschätzbar, so der VGH-Sprecher. Die Kläger, die durch das Urteil des VGH Recht bekommen hatten, seien natürlich auch weiterhin am Verfahren beteiligt, auch wenn Revision zugelassen werden sollte. „Sie können eine Revision nicht verhindern. Sie müssten dann eben die ursprüngliche Entscheidung des VGH verteidigen“, erklärt der Sprecher weiter.
Sollte eine Revision zugelassen werden, sieht die Gemeinde laut der Pressemitteilung gute Chancen, dass das Verfahren in eine weitere Runde geht, der Bebauungsplan letztlich doch Bestand hat und die 21 Bauplätze an die wartenden Bewerber vergeben werden können. Anwalt Kai-Markus Schenek schätzt, dass das ganze Verfahren etwa sechs bis acht Monate dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung über den aktuellen Bebauungsplan „Goppertshäusern Nord“vorliegt.