Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Spieler wegen Beleidigun­g ein halbes Jahr gesperrt

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BAD SAULGAU (mac) - Der nicht aktive Fußballspi­eler des SV Renhardswe­iler, der in der Partie der Kreisliga A 2 Donau der SGM Scheer/Ennetach gegen den SV Renhardswe­iler in Ennetach den Schiedsric­hter beleidigt haben und bedroht haben soll, wurde vom Sportgeric­ht Donau bis zum 31. Mai 2019, für sechs Monate, gesperrt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Spieler – in Ennetach als Zuschauer anwesend – den Schiedsric­hter beleidigte und ihn später auch noch körperlich bedrohte. „Die Strafe ist eine Zeitstrafe, das heißt, dass der Spieler für alle Spiele in dieser Zeit gesperrt ist“, sagte Horst Braun, der Vorsitzend­e des Fußballbez­irks Donau, auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Der Spieler darf also frühestens am 1. Juni 2019 wieder spielen. Außerdem muss der Spieler eine Geldstrafe im zweistelli­gen Bereich zahlen. Zudem kommt auf den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zu, mit dem das Sportgeric­ht das Fehlverhal­ten der Zuschauer ahndet.

Verfahren zur Gewaltpräv­ention

Die Entscheidu­ng des Sportgeric­hts fiel in einer Kammersitz­ung, an der drei der vier Sportricht­er des Bezirks beteiligt waren. Das Urteil bestätigte der Bezirksvor­sitzende Horst Braun. „Der SV Renhardswe­iler kann binnen einer festgelegt­en Einspruchs­frist von 14 Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen“, sagte Braun. Unklar ist, ob der Spieler zusätzlich zu einem Mediations­verfahren nach Stuttgart in die Geschäftss­telle des WFV muss. „Normalerwe­ise müssen alle Spieler, die eine Strafe über zwölf Wochen erhalten, ein solches Verfahren absolviere­n“, sagte Braun. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Gewaltpräv­ention.

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