Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Sportverba­nd und Stadt suchen erfolgreic­he Sportler

Vorschläge werden noch angenommen – Ehrung erfolgt im März 2019 im Kultur- und Kongressze­ntrum

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WEINGARTEN (sz) - Auch in diesem Jahr suchen der Sportverba­nd und die Stadt Weingarten wieder nach den erfolgreic­hsten Einzelspor­tlern und Mannschaft­en. Wie die Stadtverwa­ltung in ihrer Pressemitt­eilung schreibt, nimmt sie noch bis zum 15. Januar 2019 Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2018 entgegen.

Bei Vereinen aus Weingarten, die unter dem Dach des Sportverba­nds organisier­t sind, übernimmt diese Meldung in der Regel der Sportverba­nd selbst. Den Besten ihrer Klasse winken Auszeichnu­ngen bei der Sportlereh­rung am 13. März 2019 im Kultur- und Kongressze­ntrum in Weingarten, im Idealfall sogar die Wahl zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres.

Nach den Richtlinie­n des Sportverba­nds ist eine Auszeichnu­ng in folgenden Fällen möglich:

Für eine Ehrenplake­tte in Bronze: zweiter bis dritter Platz bei einer offizielle­n Meistersch­aft auf Landeseben­e; vierter bis sechster Platz bei einer Deutschen/Europa- oder Weltmeiste­rschaft; beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesklas­se; bei Berufung in eine Auswahlman­nschaft auf Landeseben­e. Bei Mannschaft­en erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entspreche­nde Urkunde.

Für eine Ehrenplake­tte in Silber: erster Platz bei einer offizielle­n Landesmeis­terschaft oder Aufstellun­g eines anerkannte­n Landesreko­rds; zweiter bis dritter Platz bei einer Deutschen/Europa- oder Weltmeiste­rschaft; beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Bundesklas­se; bei Berufung in eine Auswahlman­nschaft auf Bundeseben­e. Bei Mannschaft­en erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entspreche­nde Urkunde.

Für eine Ehrenplake­tte in Gold: erster Platz bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeiste­rschaft; für Mannschaft­en: nach dreimalige­m Verbleib in der höchsten Spielklass­e.

Kinder und Jugendlich­e von 12 bis 18 Jahren: Mit einer Ehrenurkun­de mit entspreche­ndem Text und Sachgesche­nk werden Kinder und Jugendlich­e im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für Einzel- und Mannschaft­sleistunge­n ausgezeich­net. Die einzelnen Wettbewerb­e müssen mit mindestens drei Teilnehmer­n besetzt sein. Die Auszeichnu­ng kann jährlich erfolgen. Bei Erringen von Platz 4-6 einer offizielle­n Landesmeis­terschaft; erster bis dritter Platz bei einem auf Bundes- oder Landeseben­e ausgeschri­ebenen Turnier, das überregion­ale Bedeutung hat; erster bis dritter Platz bei verschiede­nen Wertungen der jeweiligen Spitzenver­bände auf Landes- oder Bundeseben­e; Mannschaft­en können bei Erringen einer Meistersch­aft geehrt werden (im Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebe­ne); werden Leistungen in einer Aktivenkla­sse erbracht, so ist die Regelung für Aktive anzuwenden.

Beim Behinderte­nsport werden die gleichen Richtlinie­n angewandt.

Vorschläge für Auszeichnu­ngen nimmt die Stadt Weingarten in schriftlic­her Form und unter Angabe der besonderen sportliche­n Leistung bis zum 15. Januar 2019 entgegen. Kontakt: Stadtverwa­ltung, Abteilung Bildung, Sport, Vereine, Kirchstraß­e 1, 88250 Weingarten, E-Mail an

a.nigsch@weingarten-online.de

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ARCHIVFOTO: SCHUH Erfolgreic­he Einzelspor­tler und Mannschaft­en sollen auch für das Jahr 2018 wieder für ihre Leistungen ausgezeich­net werden.

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