Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Sportverband und Stadt suchen erfolgreiche Sportler
Vorschläge werden noch angenommen – Ehrung erfolgt im März 2019 im Kultur- und Kongresszentrum
WEINGARTEN (sz) - Auch in diesem Jahr suchen der Sportverband und die Stadt Weingarten wieder nach den erfolgreichsten Einzelsportlern und Mannschaften. Wie die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung schreibt, nimmt sie noch bis zum 15. Januar 2019 Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2018 entgegen.
Bei Vereinen aus Weingarten, die unter dem Dach des Sportverbands organisiert sind, übernimmt diese Meldung in der Regel der Sportverband selbst. Den Besten ihrer Klasse winken Auszeichnungen bei der Sportlerehrung am 13. März 2019 im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, im Idealfall sogar die Wahl zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres.
Nach den Richtlinien des Sportverbands ist eine Auszeichnung in folgenden Fällen möglich:
Für eine Ehrenplakette in Bronze: zweiter bis dritter Platz bei einer offiziellen Meisterschaft auf Landesebene; vierter bis sechster Platz bei einer Deutschen/Europa- oder Weltmeisterschaft; beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesklasse; bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene. Bei Mannschaften erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entsprechende Urkunde.
Für eine Ehrenplakette in Silber: erster Platz bei einer offiziellen Landesmeisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten Landesrekords; zweiter bis dritter Platz bei einer Deutschen/Europa- oder Weltmeisterschaft; beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Bundesklasse; bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Bundesebene. Bei Mannschaften erhalten die Teilnehmer eine Plakette und eine entsprechende Urkunde.
Für eine Ehrenplakette in Gold: erster Platz bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft; für Mannschaften: nach dreimaligem Verbleib in der höchsten Spielklasse.
Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren: Mit einer Ehrenurkunde mit entsprechendem Text und Sachgeschenk werden Kinder und Jugendliche im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für Einzel- und Mannschaftsleistungen ausgezeichnet. Die einzelnen Wettbewerbe müssen mit mindestens drei Teilnehmern besetzt sein. Die Auszeichnung kann jährlich erfolgen. Bei Erringen von Platz 4-6 einer offiziellen Landesmeisterschaft; erster bis dritter Platz bei einem auf Bundes- oder Landesebene ausgeschriebenen Turnier, das überregionale Bedeutung hat; erster bis dritter Platz bei verschiedenen Wertungen der jeweiligen Spitzenverbände auf Landes- oder Bundesebene; Mannschaften können bei Erringen einer Meisterschaft geehrt werden (im Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebene); werden Leistungen in einer Aktivenklasse erbracht, so ist die Regelung für Aktive anzuwenden.
Beim Behindertensport werden die gleichen Richtlinien angewandt.
Vorschläge für Auszeichnungen nimmt die Stadt Weingarten in schriftlicher Form und unter Angabe der besonderen sportlichen Leistung bis zum 15. Januar 2019 entgegen. Kontakt: Stadtverwaltung, Abteilung Bildung, Sport, Vereine, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten, E-Mail an
a.nigsch@weingarten-online.de