Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bürger verliert Klage gegen Gemeinde

Entscheidu­ng des OLG über „tragischen Sturz“vor dem Neuen Schloss Kißlegg

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KISSLEGG (mag/tja) - Ein tragischer Sturz, aber kein Fehler der Gemeinde Kißlegg: So wertet nach dem Landgerich­t Ravensburg nun auch das Oberlandes­gericht Stuttgart (OLG) den Fall des 54-Jährigen Gerald Zudrell. Er war an Fasnet 2013 vor dem Neuen Schloss bei Glätte gestützt. Doch seine Klage gegen die Gemeinde ist gescheiter­t.

Zudrell stürzte am Gumpigen Donnerstag 2013 vor dem Neuen Schloss, auf dem Gehsteig vor dem Bürgeramt. Er brach sich den Unterschen­kel und musste viermal operiert werden, war ein halbes Jahr arbeitsunf­ähig. „Ich bin seitdem nicht mehr der Alte, kann auch nicht mehr so arbeiten wie früher“, berichtete er in einer Verhandlun­g vor dem OLG im Oktober.

Für ihn war klar, wer Schuld an dem Unfall hat: die Gemeinde. Sie hätte aus seiner Sicht an diesem Tag häufiger Salz streuen müssen. Das Landgerich­t in Ravensburg hatte die Klage nach Vernehmung von Zeugen zum Sturz und zu den Witterungs­verhältnis­sen bereits abgewiesen. Das OLG hat diese Entscheidu­ng nun bestätigt und die Berufung gegen das Urteil aus Ravensburg zurückgewi­esen. Diese Entscheidu­ng zeichnete sich bereits bei der Verhandlun­g im Oktober ab.

Wenn es schneit oder Nässe überfriert, braucht die Gemeinde eine gewisse Zeit, um Mitarbeite­r loszuschic­ken und Fahrzeuge oder Geräte in Gang zu setzen. Diese Rüstzeit steht ihr aus rechtliche­r Sicht auch zu. Vorbeugend­es Streuen ist nur in Ausnahmen Pflicht – eine solche sehen die Richter in Kißlegg nicht. Damit hätte Zudrell beweisen müssen, dass es entweder kurz nach der Kontrolle um 17.45 Uhr glatt wurde vor dem Schloss oder dass der BauhofMita­rbeiter log. Beides konnte er aus Sicht der Stuttgarte­r Richter nicht.

Gründe für eine Zulassung der Revision sieht das OLG laut Urteil, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt nicht, denn es handelt sich um einen Einzelfall, die maßgeblich­en Rechtsfrag­en seien höchstrich­terlich geklärt.

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ARCHIVFOTO: MARLENE GEMPP Auf diesen Platten stürzte der Kläger an Fasnet 2013. Die Gemeinde sei nicht Schuld daran, wie das OLG Stuttgart nun urteilte.

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