Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bürger verliert Klage gegen Gemeinde
Entscheidung des OLG über „tragischen Sturz“vor dem Neuen Schloss Kißlegg
KISSLEGG (mag/tja) - Ein tragischer Sturz, aber kein Fehler der Gemeinde Kißlegg: So wertet nach dem Landgericht Ravensburg nun auch das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den Fall des 54-Jährigen Gerald Zudrell. Er war an Fasnet 2013 vor dem Neuen Schloss bei Glätte gestützt. Doch seine Klage gegen die Gemeinde ist gescheitert.
Zudrell stürzte am Gumpigen Donnerstag 2013 vor dem Neuen Schloss, auf dem Gehsteig vor dem Bürgeramt. Er brach sich den Unterschenkel und musste viermal operiert werden, war ein halbes Jahr arbeitsunfähig. „Ich bin seitdem nicht mehr der Alte, kann auch nicht mehr so arbeiten wie früher“, berichtete er in einer Verhandlung vor dem OLG im Oktober.
Für ihn war klar, wer Schuld an dem Unfall hat: die Gemeinde. Sie hätte aus seiner Sicht an diesem Tag häufiger Salz streuen müssen. Das Landgericht in Ravensburg hatte die Klage nach Vernehmung von Zeugen zum Sturz und zu den Witterungsverhältnissen bereits abgewiesen. Das OLG hat diese Entscheidung nun bestätigt und die Berufung gegen das Urteil aus Ravensburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung zeichnete sich bereits bei der Verhandlung im Oktober ab.
Wenn es schneit oder Nässe überfriert, braucht die Gemeinde eine gewisse Zeit, um Mitarbeiter loszuschicken und Fahrzeuge oder Geräte in Gang zu setzen. Diese Rüstzeit steht ihr aus rechtlicher Sicht auch zu. Vorbeugendes Streuen ist nur in Ausnahmen Pflicht – eine solche sehen die Richter in Kißlegg nicht. Damit hätte Zudrell beweisen müssen, dass es entweder kurz nach der Kontrolle um 17.45 Uhr glatt wurde vor dem Schloss oder dass der BauhofMitarbeiter log. Beides konnte er aus Sicht der Stuttgarter Richter nicht.
Gründe für eine Zulassung der Revision sieht das OLG laut Urteil, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt nicht, denn es handelt sich um einen Einzelfall, die maßgeblichen Rechtsfragen seien höchstrichterlich geklärt.