Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Aufgehoben
Preis für den Baurohstoff höher ist. So lohnt sich der Import von Kies aus Deutschland. Zum Vergleich: Die Landkreise Bodensee, Sigmaringen und Ravensburg gehen von einem jährlichen Bedarf von neun Millionen Tonnen aus. Allein mit der Bodenseefähre Friedrichshafen-Romanshorn sind 100 000 Tonnen in die Schweiz transportiert worden.
Gespräche mit Regierung
Erst im November war nun der Direktor desRegionalverbands BodenseeOberschwaben, WilfriedFranke, in Österreich, um Gespräche mit der Vorarlberger Landesregierung zu führen. Denn laut einer Vorarlberger Studie wird in Vorarlberg nicht mehr viel Kies abgebaut. Momentan werden 2,75 Millionen Tonnen an Steinen und Kies pro Jahr aus der Erde geholt, Tendenz jedoch stark fallend. Den fehlenden Rest müsste das österreichische Bundesland dann über Importe aus Deutschland und Tirol ausgleichen. „Wir wollten auch deutlich sagen, dass das Land Vorarlberg eigene Anstrengungen unternehmen muss, um die Eigenversorgung hoch zu halten“, sagte Franke in einem Gespräch mit der SZ.
Auch 2019 wird Kiesabbau ein großes Thema bleiben. Spätestens, wenn die Ergebnisse des geologischen Gutachtens vorgestellt werden.
Sämtliche
Videos rund um das Thema Kiesabbau hat die „Schwäbische Zeitung“in einem Online-Dossier unter RAVENSBURG/BERG (ric) - Der Berger Mordprozess kommt zurück vor das Landgericht Ravensburg. Diese Nachricht sickerte im Sommer 2018 durch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in der Urteilsbegründung Rechtsfehler festgestellt und das Urteil teilweise wieder aufgehoben. Der Beschluss dazu erging bereits am 22. März 2018.
Dabei bezieht sich der Bundesgerichtshof jedoch lediglich auf die besondere Schwere der Schuld. Die Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft bleibt bestehen. Die besondere Schwere der Schuld ist ein juristischer Fachbegriff, der aber Auswirkung auf die Dauer der Haft hat. Fällt sie weg, kann der Verurteilte darauf hoffen, unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Bestätigt das neue Gericht jedoch die besondere Schwere der Schuld, ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Jetzt wird am 8. und 15. Januar 2019 vor dem Landgericht Ravensburg erneut verhandelt. Ein neues Tatgericht soll feststellen, ob tatsächlich die besondere Schwere der Schuld besteht.
Am 27. September 2017 hat das Landgericht Ravensburg unter Vorsitz von Richter Jürgen Hutterer den Mann verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet und ihren Selbstmord inszeniert hat. Dabei soll es unter anderem um die gemeinsamen Kinder und das Haus gegangen sein. Der Prozess erstreckte sich über 28 Verhandlungstage und war einer der spektakulärsten Fälle am Ravensburger Landgericht. Fast zu jeder Verhandlung waren die Zuschauerreihen gefüllt.