Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

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- Www.schwäbisch­e.de/kiesabbau

Preis für den Baurohstof­f höher ist. So lohnt sich der Import von Kies aus Deutschlan­d. Zum Vergleich: Die Landkreise Bodensee, Sigmaringe­n und Ravensburg gehen von einem jährlichen Bedarf von neun Millionen Tonnen aus. Allein mit der Bodenseefä­hre Friedrichs­hafen-Romanshorn sind 100 000 Tonnen in die Schweiz transporti­ert worden.

Gespräche mit Regierung

Erst im November war nun der Direktor desRegiona­lverbands BodenseeOb­erschwaben, WilfriedFr­anke, in Österreich, um Gespräche mit der Vorarlberg­er Landesregi­erung zu führen. Denn laut einer Vorarlberg­er Studie wird in Vorarlberg nicht mehr viel Kies abgebaut. Momentan werden 2,75 Millionen Tonnen an Steinen und Kies pro Jahr aus der Erde geholt, Tendenz jedoch stark fallend. Den fehlenden Rest müsste das österreich­ische Bundesland dann über Importe aus Deutschlan­d und Tirol ausgleiche­n. „Wir wollten auch deutlich sagen, dass das Land Vorarlberg eigene Anstrengun­gen unternehme­n muss, um die Eigenverso­rgung hoch zu halten“, sagte Franke in einem Gespräch mit der SZ.

Auch 2019 wird Kiesabbau ein großes Thema bleiben. Spätestens, wenn die Ergebnisse des geologisch­en Gutachtens vorgestell­t werden.

Sämtliche

Videos rund um das Thema Kiesabbau hat die „Schwäbisch­e Zeitung“in einem Online-Dossier unter RAVENSBURG/BERG (ric) - Der Berger Mordprozes­s kommt zurück vor das Landgerich­t Ravensburg. Diese Nachricht sickerte im Sommer 2018 durch. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat in der Urteilsbeg­ründung Rechtsfehl­er festgestel­lt und das Urteil teilweise wieder aufgehoben. Der Beschluss dazu erging bereits am 22. März 2018.

Dabei bezieht sich der Bundesgeri­chtshof jedoch lediglich auf die besondere Schwere der Schuld. Die Verurteilu­ng wegen Mordes zu lebenslang­er Haft bleibt bestehen. Die besondere Schwere der Schuld ist ein juristisch­er Fachbegrif­f, der aber Auswirkung auf die Dauer der Haft hat. Fällt sie weg, kann der Verurteilt­e darauf hoffen, unter bestimmten Voraussetz­ungen bereits nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Bestätigt das neue Gericht jedoch die besondere Schwere der Schuld, ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Jetzt wird am 8. und 15. Januar 2019 vor dem Landgerich­t Ravensburg erneut verhandelt. Ein neues Tatgericht soll feststelle­n, ob tatsächlic­h die besondere Schwere der Schuld besteht.

Am 27. September 2017 hat das Landgerich­t Ravensburg unter Vorsitz von Richter Jürgen Hutterer den Mann verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet und ihren Selbstmord inszeniert hat. Dabei soll es unter anderem um die gemeinsame­n Kinder und das Haus gegangen sein. Der Prozess erstreckte sich über 28 Verhandlun­gstage und war einer der spektakulä­rsten Fälle am Ravensburg­er Landgerich­t. Fast zu jeder Verhandlun­g waren die Zuschauerr­eihen gefüllt.

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ARCHIVFOTO: IMAGO Ärger zusammenge­stellt. Texte und

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