Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Landkreis schützt Vieh nun gegen Blauzungen­krankheit

So wird das Virus übertragen – Beschränku­ngen gelten zwei Jahre

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Nachdem im Landkreis Rastatt in der vorvergang­enen Woche bei zwei Rindern das Blauzungen­virus Typ 8 (BTV8) nachgewies­en worden ist, sind alle Landkreise in BadenWürtt­emberg zu Sperrgebie­ten zum Schutz gegen die Blauzungen­krankheit erklärt worden. Wie das Landratsam­t Ravensburg mitteilt, gelten nun auch im Landkreis Ravensburg Handelsbes­chränkunge­n für nicht gegen das BTV8 geimpfte Tiere.

Das Verbringen von empfänglic­hen Arten (unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen) aus der Restriktio­nszone ist nur noch unter gewissen Voraussetz­ungen möglich. Die derzeit bestehende­n Handelsein­schränkung­en werden für mindestens zwei Jahre gelten. Treten in dieser Zeit weitere Fälle auf, verlängert sich die Frist entspreche­nd, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Die Blauzungen­erkrankung (Blue Tongue Disease, BT) ist eine anzeigeund bekämpfung­spflichtig­e Tierseuche bei Wiederkäue­rn. Das BTV-Virus wird durch Stechmücke­n (sogenannte Gnitzen) übertragen und ist nicht von Tier zu Tier ansteckend. Laut Landratsam­t sind viele verschiede­ne Serotypen des Virus bekannt. Eine Ansteckung­sgefahr für Menschen oder andere Tiere besteht nicht. „Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestell­te Erzeugniss­e können daher ohne Bedenken verzehrt werden“, sagte Landtagsab­geordneter Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz, vergangene Woche in Stuttgart.

Schafe erkranken schwerer

Die Blauzungen­krankheit trat in Baden-Württember­g letztmals im Jahr 2008 auf. Bei Wiederkäue­rn äußert sich diese durch eine Entzündung der Schleimhäu­te, Gefäßstauu­ngen und Blutungen. Teilweise sterben die Tiere an der Krankheit, sie kann aber auch symptomlos verlaufen. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen. Es besteht die Möglichkei­t der Schutzimpf­ung gegen die Serotypen BTV4 und BTV8. Diese ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen und durch das Land und die Tierseuche­nkasse mit einem Zuschuss finanziell gefördert.

Unter www.landkreis-ravensburg.de gibt es Informatio­nen über die Blauzungen­krankheit sowie die Ausnahmen vom Verbringun­gsverbot.

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