Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Landkreis schützt Vieh nun gegen Blauzungenkrankheit
So wird das Virus übertragen – Beschränkungen gelten zwei Jahre
KREIS RAVENSBURG (sz) - Nachdem im Landkreis Rastatt in der vorvergangenen Woche bei zwei Rindern das Blauzungenvirus Typ 8 (BTV8) nachgewiesen worden ist, sind alle Landkreise in BadenWürttemberg zu Sperrgebieten zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit erklärt worden. Wie das Landratsamt Ravensburg mitteilt, gelten nun auch im Landkreis Ravensburg Handelsbeschränkungen für nicht gegen das BTV8 geimpfte Tiere.
Das Verbringen von empfänglichen Arten (unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen) aus der Restriktionszone ist nur noch unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die derzeit bestehenden Handelseinschränkungen werden für mindestens zwei Jahre gelten. Treten in dieser Zeit weitere Fälle auf, verlängert sich die Frist entsprechend, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Blauzungenerkrankung (Blue Tongue Disease, BT) ist eine anzeigeund bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern. Das BTV-Virus wird durch Stechmücken (sogenannte Gnitzen) übertragen und ist nicht von Tier zu Tier ansteckend. Laut Landratsamt sind viele verschiedene Serotypen des Virus bekannt. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen oder andere Tiere besteht nicht. „Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden“, sagte Landtagsabgeordneter Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vergangene Woche in Stuttgart.
Schafe erkranken schwerer
Die Blauzungenkrankheit trat in Baden-Württemberg letztmals im Jahr 2008 auf. Bei Wiederkäuern äußert sich diese durch eine Entzündung der Schleimhäute, Gefäßstauungen und Blutungen. Teilweise sterben die Tiere an der Krankheit, sie kann aber auch symptomlos verlaufen. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen. Es besteht die Möglichkeit der Schutzimpfung gegen die Serotypen BTV4 und BTV8. Diese ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen und durch das Land und die Tierseuchenkasse mit einem Zuschuss finanziell gefördert.
Unter www.landkreis-ravensburg.de gibt es Informationen über die Blauzungenkrankheit sowie die Ausnahmen vom Verbringungsverbot.