Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Nächtliches Baden endet mit Vergewaltigung
Mann vom Amtsgericht Wangen zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt
RAUM WANGEN (niky) - Wegen Vergewaltigungsvorwürfen hatte sich ein Mann vor dem Wangener Amtsgericht zu verantworten. Er ist der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Der Richter hat ihn zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Die Anklage lautete wie folgt: Im Juni 2017 soll der Angeklagte eine Bekannte zum Nachtbaden an einem Badesee in der Region überredet haben. Nachdem beide aus dem Wasser gestiegen waren, soll der Angeklagte seine Badehose ausgezogen haben. Auch die ihn begleitende Freundin habe er aufgefordert, ihren Bikini auszuziehen, was sie jedoch nicht tat. Die beiden lagen auf ihren Handtüchern. Der Angeklagte habe sich im Anschluss auf seine Bekannte „gelegt“und sie gegen ihren Willen ausgezogen, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Die Version des Angeklagten hörte sich anders an: „Ich habe versucht, sie zu verführen, das stimmt schon. Jedoch hatte ich zu keiner Zeit das Gefühl gehabt, sie wolle das nicht.“Für die Bekannte habe der Angeklagte schon länger Gefühle gehabt. Dennoch hätte sich der Verführungsgedanke erst am See entwickelt. Bei der Heimfahrt habe sie zu ihm lediglich irgendwann gesagt, sie habe sich nicht entspannen können. Deswegen hätte es ihr wehgetan.
Die Geschädigte selbst nahm den Vorfall grundlegend anders wahr: Sie habe dem Angeklagten mehrmals deutlich gemacht, sie wolle es nicht und er solle aufhören. Da er stärker war als sie, konnte sie nicht viel ausrichten nachts auf der einsamen Wiese. Laut ihrer Aussage habe er nur von ihr abgelassen, weil sie nicht aufhörte, sich zu wehren. Während die Geschädigte erzählte, brach sie in Tränen aus.
Äußerungen des Angeklagten aus Chatverläufen nach der Tat passten laut Richter nicht zu der Version einer gescheiterten Verführung. Der Angeklagte bezeichnete sich darin als „Monster“. Außerdem schrieb er ihr nach der Tat: „Ich kenne mich so nicht. So brutal und egoistisch.“Der Rechtsanwalt plädierte für Freispruch. Für ihn war der Chatverlauf kein Beweis für eine Vergewaltigung.
Der Richter am Amtsgericht sprach den Angeklagten jedoch schuldig der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Er tat dies auch mit dem Hinweis, dass die Geschädigte keine Intention zeigte, dem Angeklagten vorsätzlich schaden zu wollen. Wäre es nach ihr gegangen, wäre der Fall nie an die Öffentlichkeit geraten. Erst nachdem sie den Vorfall ihrer besten Freundin anvertraut hatte, habe diese gegen ihren Willen die Polizei eingeschaltet. Mittlerweile sei die Betroffene ihrer Freundin deswegen dankbar.
Letztendlich verhängte der Richter gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Er habe ein Problem, den Fakten ins Auge zu sehen, was eine typische Verhaltensweise von Sexualstraftätern sei. In seinem Fall beharrte er darauf, die Geschädigte hätte freiwillig mitgemacht. „Das ist eine Ausrede, um vor allem auch vor sich selbst zu bestehen“, so der Richter.