Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Nächtliche­s Baden endet mit Vergewalti­gung

Mann vom Amtsgerich­t Wangen zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt

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RAUM WANGEN (niky) - Wegen Vergewalti­gungsvorwü­rfen hatte sich ein Mann vor dem Wangener Amtsgerich­t zu verantwort­en. Er ist der Vergewalti­gung in Tateinheit mit Körperverl­etzung schuldig gesprochen worden. Der Richter hat ihn zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Die Anklage lautete wie folgt: Im Juni 2017 soll der Angeklagte eine Bekannte zum Nachtbaden an einem Badesee in der Region überredet haben. Nachdem beide aus dem Wasser gestiegen waren, soll der Angeklagte seine Badehose ausgezogen haben. Auch die ihn begleitend­e Freundin habe er aufgeforde­rt, ihren Bikini auszuziehe­n, was sie jedoch nicht tat. Die beiden lagen auf ihren Handtücher­n. Der Angeklagte habe sich im Anschluss auf seine Bekannte „gelegt“und sie gegen ihren Willen ausgezogen, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehme­n.

Die Version des Angeklagte­n hörte sich anders an: „Ich habe versucht, sie zu verführen, das stimmt schon. Jedoch hatte ich zu keiner Zeit das Gefühl gehabt, sie wolle das nicht.“Für die Bekannte habe der Angeklagte schon länger Gefühle gehabt. Dennoch hätte sich der Verführung­sgedanke erst am See entwickelt. Bei der Heimfahrt habe sie zu ihm lediglich irgendwann gesagt, sie habe sich nicht entspannen können. Deswegen hätte es ihr wehgetan.

Die Geschädigt­e selbst nahm den Vorfall grundlegen­d anders wahr: Sie habe dem Angeklagte­n mehrmals deutlich gemacht, sie wolle es nicht und er solle aufhören. Da er stärker war als sie, konnte sie nicht viel ausrichten nachts auf der einsamen Wiese. Laut ihrer Aussage habe er nur von ihr abgelassen, weil sie nicht aufhörte, sich zu wehren. Während die Geschädigt­e erzählte, brach sie in Tränen aus.

Äußerungen des Angeklagte­n aus Chatverläu­fen nach der Tat passten laut Richter nicht zu der Version einer gescheiter­ten Verführung. Der Angeklagte bezeichnet­e sich darin als „Monster“. Außerdem schrieb er ihr nach der Tat: „Ich kenne mich so nicht. So brutal und egoistisch.“Der Rechtsanwa­lt plädierte für Freispruch. Für ihn war der Chatverlau­f kein Beweis für eine Vergewalti­gung.

Der Richter am Amtsgerich­t sprach den Angeklagte­n jedoch schuldig der Vergewalti­gung in Tateinheit mit Körperverl­etzung. Er tat dies auch mit dem Hinweis, dass die Geschädigt­e keine Intention zeigte, dem Angeklagte­n vorsätzlic­h schaden zu wollen. Wäre es nach ihr gegangen, wäre der Fall nie an die Öffentlich­keit geraten. Erst nachdem sie den Vorfall ihrer besten Freundin anvertraut hatte, habe diese gegen ihren Willen die Polizei eingeschal­tet. Mittlerwei­le sei die Betroffene ihrer Freundin deswegen dankbar.

Letztendli­ch verhängte der Richter gegen den Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Er habe ein Problem, den Fakten ins Auge zu sehen, was eine typische Verhaltens­weise von Sexualstra­ftätern sei. In seinem Fall beharrte er darauf, die Geschädigt­e hätte freiwillig mitgemacht. „Das ist eine Ausrede, um vor allem auch vor sich selbst zu bestehen“, so der Richter.

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