Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vermieteri­n wirft sich auf Mieterin

Mietstreit endet vor dem Amtsgerich­t Wangen

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RAUM WANGEN (niky) - Wegen Körperverl­etzung hatte sich eine Vermieteri­n aus dem Raum Wangen vor dem Amtsgerich­t Wangen zu verantwort­en. Ein Streit zwischen ihr und einer Mieterin eskalierte und endete mit einem vermeintli­chen Lendenwirb­elbruch. Der Richter verurteilt­e die Angeklagte zu einer Geldstrafe.

Lange dauerte das Mietverhäl­tnis zweier Damen Ende 30 nicht. Schon beim Einzug gab es Schwierigk­eiten. Aus mehreren Gründen kam es schon am Ende des ersten Monats zum Eklat: Abgemacht war, dass die Mietzahlun­g Anfang des Monats erfolgt. Ein Teil der Miete stand jedoch noch aus. Zudem habe die angehende Mieterin ihre vielen Möbel bis zum vollendete­n Einzug in einem Nebenraum abgestellt. „Ich habe sie mehrmals aufgeforde­rt, die Sachen aus dem Nebenraum zu räumen“, so die Vermieteri­n. Das geschah jedoch nicht.

Zimmer war durch Möbel nicht mehr begehbar

Irgendwann habe die Vermieteri­n die ganzen Möbel selbst in das angemietet­e Zimmer gestellt, welches anschließe­nd nicht mehr begehbar war. Die Mieterin wohnte zu diesem Zeitpunkt noch in ihrer alten Wohnung.

Sie war als Zeugin vor Gericht geladen. Jedoch fiel es ihr anfangs schwer, zu erzählen, da ihre angeklagte Ex-Vermieteri­n sie dauernd unterbrach. Der Richter musste eingreifen: „Jetzt lassen Sie die Zeugin doch mal ausreden, ich wäre Ihnen dankbar.“

Nachdem die Zeugin erfahren hatte, dass die ganzen Möbel in ihr Zimmer verfrachte­t wurden, so dass sie es nicht mehr betreten konnte, kam es zum Streit. Beide hielten es für die beste Idee, die Polizei zu rufen. Ferner bestanden vor Gericht sogar beide darauf, die Polizei gerufen zu haben. „Noch während ich mit der Polizei sprach, hat sie im Hintergrun­d Dinge wie ,du blöde Kuh’ geschrien“, lautete die Version der Mieterin. Diese wollte anschließe­nd in ihr Zimmer, was ihre Vermieteri­n dann mit allen Mitteln versuchte zu unterbinde­n mit der Begründung, sie hätte Angst gehabt, die Mieterin würde an ihren eigenen Möbeln randaliere­n, um es dann ihr in die Schuhe zu schieben. Trotzdem hätte die Mieterin ihr Zimmer aufgesucht. „Sie hat sich auf den Boden fallen lassen, es war Schwerstar­beit, sie aus dem Haus zu ziehen, ich war selbst k.o.“, so die Vermieteri­n: „Sie hat sich reingedrän­gt, ich habe sie rausgedrüc­kt. Wir haben uns nicht geprügelt.“

„Nicht gerechtfer­tigte“Selbstjust­iz

In der Version der Mieterin tauchte noch eine Ohrfeige auf, die die Vermieteri­n ihr verpasste. Zudem der Lendewirbe­lbruch. Dieser sei passiert, als die Mieterin gerade im Begriff war, aufzustehe­n und die angeklagte Vermieteri­n sich dabei von hinten auf sie warf. Sie sei dann noch einmal hineingekr­abbelt, woraufhin sie erneut hinausgeze­rrt und in den Garten geschliffe­n wurde. Mittlerwei­le war die Polizei eingetroff­en und rief aufgrund der Schmerzen der Mieterin einen Krankenwag­en: „Ich habe am ganzen Körper gezittert.“

Staatsanwa­lt und Anwalt waren sich in einer Sache einig: Die Vermieteri­n hat kein Recht, eine vermietete Wohnung zu räumen. Zudem habe sie sich der Nötigung schuldig gemacht. „Es ist keineswegs gerechtfer­tigt, im Zuge der Selbstjust­iz dermaßen rüde vorzugehen“, so der Staatsanwa­lt.

Letztendli­ch verurteilt­e der Richter sie wegen Körperverl­etzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätze­n zu je 30 Euro. Mit den Worten „so geht es nun einmal nicht“machte er deutlich, dass man bei einem kleinen Mietrückst­and und den Möbeln im Nebenraum nicht so zu reagieren habe. Doch all das wollte die Angeklagte gar nicht mehr hören. „Ich fall’ vom Glauben ab, das ist ja das Allerletzt­e“, sagte sie laut – und noch während der Richter sprach, verließ sie den Sitzungssa­al. „Sie verlässt den Sitzungssa­al vor der Rechtsbele­hrung – kann sie machen“, sagte daraufhin der Richter.

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SYMBOLFOTO: DPA Ein Mitverhält­nis im Raum Wangen hat nicht lange angedauert. Wegen Handgreifl­ichkeiten landete der Fall vor Gericht.

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