Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bleiberech­t für arbeitende Flüchtling­e

Innenminis­ter Thomas Strobl stellt Übergangsl­ösung in Aussicht

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STUTTGART (tja) - Flüchtling­e, die einen Job haben, können in BadenWürtt­emberg auf eine Duldung hoffen – auch, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Landesinne­nminister Thomas Strobl (CDU) sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“am Donnerstag, es gebe ja einen entspreche­nden Gesetzesen­twurf des Bundes dazu. Er soll 2020 in Kraft treten. „Deshalb liegt es nahe, dass wir uns bereits über diese Personen Gedanken machen. Da kann es darum gehen, dass die, die bereits arbeiten und die Voraussetz­ungen der künftigen Regelung zur Duldung von Beschäftig­ten erfüllen, solange nicht abgeschobe­n werden, bis das Gesetz in Kraft tritt. Das ist eine Lösung, die pragmatisc­h gerade die Belange unserer mittelstän­dischen Wirtschaft aufnimmt“, erklärte Strobl.

Damit reagierte er auf Äußerungen seines Kabinettsk­ollegen Manfred Lucha (Grüne). Der Sozialmini­ster hatte einen Abschiebes­topp für Flüchtling­e gefordert, die arbeiten und unbescholt­en sind. Der Bund hatte Ende 2018 Voraussetz­ungen geschaffen, um Asylbewerb­ern ein Bleiberech­t einzuräume­n, wenn sie einen festen Job haben.

Strobl warnte jedoch: „Aus einer Arbeit entsteht nicht automatisc­h ein Bleiberech­t. Damit würde es keine Möglichkei­t geben, Zuwanderun­g sinnvoll zu steuern und zu begrenzen.“Im Südwesten leben 20 800 abgelehnte, geduldete Asylbewerb­er.

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