Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge
Innenminister Thomas Strobl stellt Übergangslösung in Aussicht
STUTTGART (tja) - Flüchtlinge, die einen Job haben, können in BadenWürttemberg auf eine Duldung hoffen – auch, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) sagte der „Schwäbischen Zeitung“am Donnerstag, es gebe ja einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundes dazu. Er soll 2020 in Kraft treten. „Deshalb liegt es nahe, dass wir uns bereits über diese Personen Gedanken machen. Da kann es darum gehen, dass die, die bereits arbeiten und die Voraussetzungen der künftigen Regelung zur Duldung von Beschäftigten erfüllen, solange nicht abgeschoben werden, bis das Gesetz in Kraft tritt. Das ist eine Lösung, die pragmatisch gerade die Belange unserer mittelständischen Wirtschaft aufnimmt“, erklärte Strobl.
Damit reagierte er auf Äußerungen seines Kabinettskollegen Manfred Lucha (Grüne). Der Sozialminister hatte einen Abschiebestopp für Flüchtlinge gefordert, die arbeiten und unbescholten sind. Der Bund hatte Ende 2018 Voraussetzungen geschaffen, um Asylbewerbern ein Bleiberecht einzuräumen, wenn sie einen festen Job haben.
Strobl warnte jedoch: „Aus einer Arbeit entsteht nicht automatisch ein Bleiberecht. Damit würde es keine Möglichkeit geben, Zuwanderung sinnvoll zu steuern und zu begrenzen.“Im Südwesten leben 20 800 abgelehnte, geduldete Asylbewerber.