Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Verjährung statt Schuldfrage
Landgericht Dortmund weist Klage gegen Textildiscounter Kik wegen Fabrikbrands in Pakistan ab
DORTMUND (AFP) - Fast sechseinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi hat das Landgericht Dortmund Schmerzensgeldklagen von Betroffenen gegen den deutschen Textilhändler Kik wegen Verjährung abgewiesen. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Mit der Gerichtsentscheidung bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen Kik überhaupt zugestanden hätten.
Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Angaben der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Bei dem verheerenden Feuer im September 2012 waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen.
In dem Dortmunder Zivilverfahren hatten vier Betroffene des Großbrandes bei dem Kik-Lieferanten in Pakistan Schmerzensgeld von dem deutschen Unternehmen in Höhe von jeweils 30 000 Euro gefordert. Die Kläger aus Pakistan machten geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe – obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei.
Kik weist dies zurück. Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. Die Fabrik habe keine Brandschutzmängel aufgewiesen.
Die Klage der Pakistaner war bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgericht anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffenen Prozesskostenhilfe für eine Klage in Deutschland zu – betonte aber gleichzeitig, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden sei.
Denn über die Klagen sei nach pakistanischem Recht zu entscheiden. In der Folge holte die Dortmunder Zivilkammer ein Gutachten zum pakistanischen Recht ein, bei dem die Frage einer möglichen Verjährung in den Vordergrund rückte. Dabei gelangte der Gutachter aus Großbritannien zu der Überzeugung, mögliche Ansprüche seien nach pakistanischem Recht verjährt. Dem folgte das Gericht mit seiner am Donnerstag verkündeten Entscheidung.