Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Die Bodnegger streiten ums Brot
Feneberg darf jetzt doch eine Bäckerei in der geplanten Filiale in Rotheidlen betreiben – und die Gemeinderäte ärgern sich
BODNEGG - Die Bodnegger gelten als „die Brotfresser“– zumindest die Narren. Und denen ist ihr Brot heilig, ihr Bodnegger Brot. Die Liebe zum Brot hört bei Supermärkten aber ganz schnell auf, wie sich aktuell auch beim Bodnegger BäckereiStreit zeigt. Deswegen wollten die Bodnegger Gemeinderäte der regionalen Supermarktkette Feneberg den Betrieb einer eigenen Bäckerei innerhalb ihrer in Rotheidlen geplanten Filiale verbieten, um die lokalen Bäcker zu schützen. Damit sind sie aber gescheitert. Jetzt ist der Gemeinderat sauer auf Feneberg und auch das von der Gemeinde beauftragte Stadtplanungsbüro.
Grob zusammengefasst geht es um eine Klausel im sogenannten Durchführungsvertrag im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbepark Eichelstraße“in Rotheidlen. Der Vertrag war laut den Ausführungen im Gemeinderat unterschrieben, doch jetzt rudert Feneberg zurück. In einem Schreiben eines Anwaltsbüros auf Nachfrage des Investors geht hervor, dass die von der Gemeinde gewünschte Klausel ein sogenanntes unzulässiges Koppelungsverbot darstellt. Jetzt ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung also um die Streichung der Klausel, damit Feneberg seine Bäckerei betreiben kann.
„An der Nase herumgeführt“
„Das ärgert mich maßlos! Uns ist klar, dass das nicht halten wird. Wir müssen dem zustimmen, auch wenn mir das Messer im Sack aufgeht“, sagte Dieter Franke (Mensch und Umwelt), der als Erster das Wort zum Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung ergriff und das ausdrückte, was seine Ratskollegen auch dachten. Die stimmten alle ein und machten ihrem Ärger Luft. „Ich ärgere mich auch maßlos. Ich fühle mich an der Nase herumgeführt. Ich hab maßlos Angst um unseren Ortskern“, sagte Rudolf Stör (Aktiv für Bodnegg). Eugen Abler (Freie Wähler) war der gleichen Meinung, bemerkte aber: „Es bleibt uns nichts anderes übrig, als dem schweren Herzens zuzustimmen.“Das tat der Gemeinderat schließlich auch bei zwei Enthaltungen. Dem war eine emotionale Aussprache vorausgegangen.
Jetzt kann Feneberg also mit einer eigenen Bäckerei planen, wie es zum Konzept seiner Filialen gehört. Hintergrund ist, dass in Rotheidlen, wo bereits der Discounter Netto sitzt, jetzt auch Aldi und Feneberg einen Supermarkt eröffnen wollen und werden (die SZ berichtete bereits mehrfach). Feneberg fühlt sich durch die Klausel benachteiligt.
Feneberg fühlt sich benachteiligt
In einem Schreiben an den Investor erläutert Supermarkt-Geschäftsführer Christof Feneberg die Gründe für sein Handeln. Man habe von der Aldi-Ansiedlung erfahren, außerdem bezweifle man, ob diese von der Gemeinde gewünschte Einschränkung wettbewerbsrechtlich überhaupt zulässig ist. Außerdem erfülle die eigene Bäckereifiliale eine zentrale Rolle als Kundenmagnet. Feneberg: „Der alleinige Betrieb ausschließlich eines Vollsortimenters ohne unser eigenes [...] Backsortiment [...] würde in dieser Wettbewerbssituation mit Netto und Aldi die Rahmenbedingungen zu unseren Ungunsten verzerren.“In einem anwaltlichen Schreiben an den Investor, der den Fall hat prüfen lassen, heißt es zudem: „Der Ausschluss des Betriebs einer Bäckerei im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist [...] nicht gedeckt. Auch nicht die Bezugsverpflichtung von lokalen Bäckereibetrieben.“Da es sich hier um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handele, gelte nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Sprich: Die Klausel ist rechtswidrig und hielte bei einem Streit nicht stand.
Gemeinderat Dieter Franke ging in der Debatte sogar so weit: „Ich werfe Feneberg vor, dass die das von vornherein gewusst haben.“Das Unternehmen sei rechtlich gut beraten und wisse so etwas. Andere Räte gingen noch weiter und kritisierten das beauftragte Stadtplanungsbüro. „Ich fühle mich verarscht von denen, die uns beraten haben“, sagte Thomas Schulzki (Freie Wähler). Man habe mit dem Büro lange über diesen Fall diskutiert, und man sei schließlich zum Ergebnis gekommen, dass es zulässig ist. Hubert Bröhm (Freie Wähler) schränkte aber ein: „Wir haben hier in unserer Runde zwei Juristen, die es auch nicht gemerkt haben, dass das unzulässig ist.“Rudi Blöchl (Mensch und Umwelt) regte aber dennoch an, man möge dem Büro gegenüber seinen Unmut ausdrücken.
Spätestens mit dem Bodnegger Bäckerstreit hat der Narrenruf „Brot her – d’Burnegger sind do“eine neue Bedeutung bekommen.