Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Die Bodnegger streiten ums Brot

Feneberg darf jetzt doch eine Bäckerei in der geplanten Filiale in Rotheidlen betreiben – und die Gemeinderä­te ärgern sich

- Von Philipp Richter

BODNEGG - Die Bodnegger gelten als „die Brotfresse­r“– zumindest die Narren. Und denen ist ihr Brot heilig, ihr Bodnegger Brot. Die Liebe zum Brot hört bei Supermärkt­en aber ganz schnell auf, wie sich aktuell auch beim Bodnegger BäckereiSt­reit zeigt. Deswegen wollten die Bodnegger Gemeinderä­te der regionalen Supermarkt­kette Feneberg den Betrieb einer eigenen Bäckerei innerhalb ihrer in Rotheidlen geplanten Filiale verbieten, um die lokalen Bäcker zu schützen. Damit sind sie aber gescheiter­t. Jetzt ist der Gemeindera­t sauer auf Feneberg und auch das von der Gemeinde beauftragt­e Stadtplanu­ngsbüro.

Grob zusammenge­fasst geht es um eine Klausel im sogenannte­n Durchführu­ngsvertrag im Rahmen des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans „Gewerbepar­k Eichelstra­ße“in Rotheidlen. Der Vertrag war laut den Ausführung­en im Gemeindera­t unterschri­eben, doch jetzt rudert Feneberg zurück. In einem Schreiben eines Anwaltsbür­os auf Nachfrage des Investors geht hervor, dass die von der Gemeinde gewünschte Klausel ein sogenannte­s unzulässig­es Koppelungs­verbot darstellt. Jetzt ging es in der jüngsten Gemeindera­tssitzung also um die Streichung der Klausel, damit Feneberg seine Bäckerei betreiben kann.

„An der Nase herumgefüh­rt“

„Das ärgert mich maßlos! Uns ist klar, dass das nicht halten wird. Wir müssen dem zustimmen, auch wenn mir das Messer im Sack aufgeht“, sagte Dieter Franke (Mensch und Umwelt), der als Erster das Wort zum Thema in der jüngsten Gemeindera­tssitzung ergriff und das ausdrückte, was seine Ratskolleg­en auch dachten. Die stimmten alle ein und machten ihrem Ärger Luft. „Ich ärgere mich auch maßlos. Ich fühle mich an der Nase herumgefüh­rt. Ich hab maßlos Angst um unseren Ortskern“, sagte Rudolf Stör (Aktiv für Bodnegg). Eugen Abler (Freie Wähler) war der gleichen Meinung, bemerkte aber: „Es bleibt uns nichts anderes übrig, als dem schweren Herzens zuzustimme­n.“Das tat der Gemeindera­t schließlic­h auch bei zwei Enthaltung­en. Dem war eine emotionale Aussprache vorausgega­ngen.

Jetzt kann Feneberg also mit einer eigenen Bäckerei planen, wie es zum Konzept seiner Filialen gehört. Hintergrun­d ist, dass in Rotheidlen, wo bereits der Discounter Netto sitzt, jetzt auch Aldi und Feneberg einen Supermarkt eröffnen wollen und werden (die SZ berichtete bereits mehrfach). Feneberg fühlt sich durch die Klausel benachteil­igt.

Feneberg fühlt sich benachteil­igt

In einem Schreiben an den Investor erläutert Supermarkt-Geschäftsf­ührer Christof Feneberg die Gründe für sein Handeln. Man habe von der Aldi-Ansiedlung erfahren, außerdem bezweifle man, ob diese von der Gemeinde gewünschte Einschränk­ung wettbewerb­srechtlich überhaupt zulässig ist. Außerdem erfülle die eigene Bäckereifi­liale eine zentrale Rolle als Kundenmagn­et. Feneberg: „Der alleinige Betrieb ausschließ­lich eines Vollsortim­enters ohne unser eigenes [...] Backsortim­ent [...] würde in dieser Wettbewerb­ssituation mit Netto und Aldi die Rahmenbedi­ngungen zu unseren Ungunsten verzerren.“In einem anwaltlich­en Schreiben an den Investor, der den Fall hat prüfen lassen, heißt es zudem: „Der Ausschluss des Betriebs einer Bäckerei im Geltungsbe­reich des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans ist [...] nicht gedeckt. Auch nicht die Bezugsverp­flichtung von lokalen Bäckereibe­trieben.“Da es sich hier um einen öffentlich-rechtliche­n Vertrag handele, gelte nicht das Prinzip der Vertragsfr­eiheit. Sprich: Die Klausel ist rechtswidr­ig und hielte bei einem Streit nicht stand.

Gemeindera­t Dieter Franke ging in der Debatte sogar so weit: „Ich werfe Feneberg vor, dass die das von vornherein gewusst haben.“Das Unternehme­n sei rechtlich gut beraten und wisse so etwas. Andere Räte gingen noch weiter und kritisiert­en das beauftragt­e Stadtplanu­ngsbüro. „Ich fühle mich verarscht von denen, die uns beraten haben“, sagte Thomas Schulzki (Freie Wähler). Man habe mit dem Büro lange über diesen Fall diskutiert, und man sei schließlic­h zum Ergebnis gekommen, dass es zulässig ist. Hubert Bröhm (Freie Wähler) schränkte aber ein: „Wir haben hier in unserer Runde zwei Juristen, die es auch nicht gemerkt haben, dass das unzulässig ist.“Rudi Blöchl (Mensch und Umwelt) regte aber dennoch an, man möge dem Büro gegenüber seinen Unmut ausdrücken.

Spätestens mit dem Bodnegger Bäckerstre­it hat der Narrenruf „Brot her – d’Burnegger sind do“eine neue Bedeutung bekommen.

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FOTO: DPA Den Bodneggern ist ihr Brot heilig, deswegen wollten sie Feneberg verbieten, eine eigene Bäckerei in Rotheidlen zu betreiben.

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