Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Polizeigewerkschaft bedauert Urteil
Im Freistaat sieht man die Entscheidung aus Karlsruhe gelassen
RAVENSBURG/MÜNCHEN - Der baden-württembergische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauert das Urteil aus Karlsruhe – und betont den Nutzen der Erfassung von Autokennzeichen zu Fahndungszwecken. „Ich finde es schade im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen. Man nimmt uns ein Instrumentarium, um Verbrecher zu finden“, sagte GdP-Landesvorsitzender Hans-Jürgen Kirstein im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
„Man macht das nicht zum Spaß, weil man irgendwelche Leute kontrollieren möchte.“Das „bekannte Register“schließe auch Terrorverdächtige ein. „Diese Personen würden uns wieder durchschlüpfen“, so Kirstein weiter.
Der GdP-Landeschef betonte zudem, der Abgleich der Autokennzeichen mit Fahndungsdaten komme nur bei schweren Verbrechen zum Einsatz, „und nicht bei Ordnungswidrigkeiten, um herauszufinden, ob jemand falsch geparkt hat“.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg beispielsweise hat das sogenannte Automatische Kennzeichenlesesystem (AKLS) bei einer landesweiten Schwerpunktfahndung nach Einbrechern eingesetzt. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag an das Innenministerium vom Oktober 2018 hervor. Demnach wurde das AKLS darüber hinaus während eines Pilotprojekts bei 82 Fahndungs- und Kontrollaktionen im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis zum 29. November 2017 erprobt.
Methode hat sich bewährt
Die bayerische Staatsregierung reagierte gelassen auf das Urteil. Er gehe nicht davon aus, dass alle derartigen Anlagen zur Kennzeichenerfassung im Freistaat demontiert werden müssen, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München. Das Bundesverfassungsgericht habe den Abgleich von Autokennzeichen nur in bestimmten Anwendungsbereichen für unzulässig erklärt. Im Rahmen der Schleierfahndung innerhalb eines 30-Kilometer-Korridors an den Außengrenzen sowie in Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollen sei der Kennzeichenabgleich vom Gericht als „grundsätzlich sinnvoll und vernünftig“bewertet worden, so Herrmann. Nun habe man bis Ende 2019 Zeit, den Vorgaben der Bundesverfassungsrichter nachzukommen.
Der Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Nachtigall, teilte die Einschätzung der Staatsregierung. Nun bestehe „Klarheit über den Fortbestand und die Rechtssicherheit dieser Kontrollen“, sagte Nachtigall. Nach seiner Ansicht hat sich die automatisierte Kennzeichenkontrolle insbesondere als Mittel der Schleierfahndung im Grenzgebiet und zur Verhinderung schwerer Straftaten in konkreten Gefahrensituationen bewährt. Dafür müsse es weiterhin zur Verfügung stehen.