Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Auftakt im Prozess um BASF-Explosionsunglück
Bewährungsstrafe für Angeklagten nicht ausgeschlossen
FRANKENTHAL (dpa) - Mehr als zwei Jahre nach einer Gasexplosion mit fünf Toten auf dem Areal des Chemiewerks BASF hat im pfälzischen Frankenthal der Prozess gegen einen 63-jährigen Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Andrija K. vor, am 17. Oktober 2016 bei Schweißarbeiten eine falsche Leitung angeschnitten zu haben.
Der Mann aus Bosnien-Herzegowina kündigte am Dienstag im Landgericht an, sich erst im Prozessverlauf dazu zu äußern. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Bei dem Unglück waren auch 44 Menschen verletzt worden. Ein Urteil soll im März fallen.
Als eine zentrale Frage des Prozesses gilt, ob und wie die Rohre auf dem BASF-Gelände in Ludwigshafen gekennzeichnet waren. „Bestmögliche Vorkehrungen, um eine Verwechslung auszuschließen, waren nicht vorhanden“, sagte Anwalt Alexander Klein, der die Hinterbliebenen eines getöteten Feuerwehrmanns vertritt. „Man muss nach Aktenlage von einem zumindest moralischen Mitverschulden der BASF ausgehen.“Ob das allerdings nachweisbar sei oder mögliche Vertreter des Chemieriesen noch geladen werden, müsse sich erst zeigen, sagte Klein.
„Schwerer Gang für Sie alle“
Bei dem Unfall oder infolgedessen waren vier Mitarbeiter der Werkfeuerwehr und ein Matrose eines Tankmotorschiffs ums Leben gekommen. Der Beschuldigte war mit Verbrennungen des 2. und 3. Grades schwer verletzt worden. „Ein recht dramatisches Überwachungsvideo zeigt, wie sich der Angeklagte quasi selbst in Brand setzt“, sagte ein Gerichtssprecher. „Wir wissen, dass das heute ein schwerer Gang für Sie alle ist“, sagte Richter Uwe Gau zu den Prozessbeteiligten.
Oberstaatsanwalt Dieter Zehe warf dem Angeklagten Fahrlässigkeit vor. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wartete er nicht auf den Einsatz eines Krans. Er hätte erkennen müssen, dass er seinen Trennschleifer an der falschen Leitung ansetzt“, sagte Zehe. Der Beschuldigte habe bei der Vernehmung gesagt, er bedaure den Vorfall, könne sich aber nicht mehr an den genauen Hergang erinnern, sagte ein Gerichtssprecher. Rechtsexperten halten ein „Augenblicksversagen“(Blackout) für möglich. Sie schließen in einem solchen Fall auch eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten nicht aus.
Urteil wohl Ende März
Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Geplant sind zwölf Verhandlungstermine bis Ende März. Die Staatsanwaltschaft will 42 Zeugen vernehmen und hat zehn Sachverständige benannt. Dabei geht es unter anderem um die Auswertung von Luftaufnahmen der Leitungstrasse bei BASF. Der Anklage zufolge war bei dem Unfall ein Schaden von zwei bis drei Millionen Euro an unmittelbaren und mindestens 500 Millionen Euro an mittelbaren Folgen entstanden, etwa Produktionsausfall.
BASF hat nach eigenen Angaben Lehren aus dem Unglück gezogen. So soll eine verbesserte Kennzeichnungsmethode helfen, das Risiko von Verwechslungen bei Arbeiten an Rohrleitungen weiter zu senken. Und bei Schneidearbeiten sollen funkenarme Werkzeuge verwendet werden.