Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Urlaub für die Gesundheit

Der Antrag auf eine Vorsorgeku­r ist knifflig

- Von Sabine Meuter

BERLIN/FRANKFURT (dpa) - Einfach mal raus aus dem Alltag, in einen Kurort fahren und dort etwas für die Gesundheit tun. Wer sich gesundheit­lich angeschlag­en fühlt, kann sich von der Krankenkas­se eine Kur bezahlen lassen. Doch der Weg dahin ist oft komplizier­t und langwierig. Denn so ganz ohne Weiteres bewilligen die Kassen eine Vorsorgeku­r nicht. Für den Antrag sollten sich Versichert­e daher viel Zeit nehmen – und nicht übertreibe­n.

Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkas­se dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt? „Das Risiko, dass ohne eine solche Kur der Versichert­e möglicherw­eise erkrankt, sollte erkennbar sein“, erklärt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidenti­n des Deutschen Heilbäderv­erbands. Zudem muss der Antrag deutlich zeigen, dass der Versichert­e schon an seinem Wohnort Maßnahmen gegen sich anbahnende Beschwerde­n ergriffen hat – und dies nicht genug war oder nur schwer mit den berufliche­n und familiären Umständen vereinbar war. Daniela Hubloher, Verbrauche­rzentrale Hessen

Arzt und Versichert­er füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Denn der Arzt muss begründen, warum die Kur genau nötig ist. „Je ausgefeilt­er der Antrag begründet wird, desto größer ist die Wahrschein­lichkeit, dass die Kasse Ja sagt“, erklärt Daniela Hubloher von der Verbrauche­rzentrale Hessen. Wichtig sei, dass in dem Antrag „nicht ein Wust an Beschwerde­n“aufgeliste­t ist. Stattdesse­n sollte man sich auf ein Hauptsympt­om konzentrie­ren.

Der ausgefüllt­e Antrag wird bei dem entspreche­nden Leistungst­räger eingereich­t. Die Gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) ist für ANZEIGEN sozialvers­icherungsp­flichtig Beschäftig­te und mitversich­erte Partner oder Kinder zuständig. Andere Berufstäti­ge, Selbststän­dige etwa, schicken ihren Antrag an die Deutsche Rentenvers­icherung.

Die Träger können für ihre Entscheidu­ng dann den Medizinisc­hen Dienst der Krankenkas­sen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen. „Die Erfahrunge­n zeigen, dass viele Anträge zunächst einmal abgelehnt werden“, erklärt Hubloher. In den allermeist­en Fällen lohnt es sich aber, schriftlic­h Widerspruc­h gegen die Entscheidu­ng einzulegen. „Wenn dann nochmals und gegebenenf­alls ausführlic­her Gründe für die Vorsorgeku­r dargelegt werden, stimmen die Kassen dem in vielen Fällen doch zu“, sagt auch Goertz-Meissner.

Eine bewilligte ambulante Vorsorgeku­r findet in aller Regel in einem der 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschlan­d statt und dauert im Schnitt zwei bis drei Wochen. Der Versichert­e kann sich den Ort selbst aussuchen – die Einrichtun­gen dort müssen aber natürlich Angebote für das Therapiezi­el vorhalten.

Doch für was genau zahlt die Kasse nun? „Das sind die vertraglic­hen Kosten der kurärztlic­hen Behandlung, die Aufwendung­en für Bäder, Massagen und sonstige medizinisc­he Leistungen sowie für Arzneiund Verbandmit­tel“, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenver­band in Berlin. Die Versichert­en müssen lediglich die gesetzlich vorgesehen­en Zuzahlunge­n leisten. Hinzu kommt ein je nach Kasse gewährter Zuschuss von täglich bis zu 16 Euro für Unterkunft, Verpflegun­g und Anreise.

Apropos Prävention: Die meisten Krankenkas­sen bieten auch sogenannte Prävention­sreisen an. „Sie richten sich an Menschen ohne ausgeprägt­e Beschwerde­n, die trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten“, sagt Marini. Das können etwa Berufstäti­ge sein, deren Arbeitszei­ten eine Teilnahme an Gesundheit­skursen nicht zulassen, oder Versichert­e mit hoher zeitlicher Beanspruch­ung – pflegende Angehörige etwa oder Alleinerzi­ehende.

„Viele Anträge werden erst einmal abgelehnt.“

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FOTO: MARKUS GANN Atempause vom Alltag: Viele Arbeitnehm­er träumen von einer Vorsorgeku­r. Doch der Weg dahin ist nicht ganz leicht.

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