Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Gericht gibt AfD recht

Verfassung­sschutz darf Partei nicht mehr „Prüffall“nennen

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KÖLN/BERLIN (dpa) - Der Verfassung­sschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“bezeichnen. Das Verwaltung­sgericht Köln gab am Dienstag einem entspreche­nden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnun­g als „Prüffall“könne potentiell­e Wähler abschrecke­n.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster einlegen. „Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft“, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassung­sschutz zunächst nicht äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäte­n und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen „stigmatisi­erenden Charakter“. Dieser Einschätzu­ng stimmte das Verwaltung­sgericht zu. Der Bezeichnun­g „Prüffall“komme in der Öffentlich­keit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidr­ig und auch unverhältn­ismäßig“.

Die AfD feierte die Entscheidu­ng dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzend­e der Bundestags­fraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle „seinen Schlapphut nehmen und abdanken“. Ihr Co-Vorsitzend­er Alexander Gauland kommentier­te ihre Forderung mit den Worten: „Das muss der Innenminis­ter entscheide­n.“

Der Ravensburg­er FDP-Innenpolit­iker Benjamin Strasser sagte: „Auch wenn der Verfassung­sschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.“

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