Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gericht gibt AfD recht
Verfassungsschutz darf Partei nicht mehr „Prüffall“nennen
KÖLN/BERLIN (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als „Prüffall“könne potentielle Wähler abschrecken.
Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. „Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft“, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht äußern.
Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen „stigmatisierenden Charakter“. Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu. Der Bezeichnung „Prüffall“komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.
Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle „seinen Schlapphut nehmen und abdanken“. Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: „Das muss der Innenminister entscheiden.“
Der Ravensburger FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: „Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.“