Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
2000 Euro Strafe für Klaps auf den Po
56-jährige Frau muss sich wegen sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten
SIGMARINGEN - Eine 56-jährige Frau aus Sigmaringen hat wegen sexueller Belästigung sowie versuchter Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Sigmaringen gestanden. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie ihrer damaligen Arbeitskollegin in der Küche einer Sozialstation auf den Po geschlagen habe, sodass diese durch die Wucht des Schlags Schmerzen empfunden habe. Die 56-Jährige muss nun 2000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.
Die 54-jährige Klägerin schilderte, dass sie entsetzt über den kräftigen Schlag auf die rechte Po-Backe gewesen sei. Sie habe sich auch wegen eines sexualisierten Nachrichtenaustauschs mit der Kollegin über WhatsApp gestört gefühlt. Dort wollte die Angeklagte ihre damalige Kollegin den männlichen Single-Kollegen schmackhaft machen, indem sie sich ihnen „öffnen solle“.
„Das Verhältnis zwischen meiner Kollegin und mir war schon immer angespannt und sie hat sich auch nicht entschuldigt“, sagte die Klägerin. „Ab dem Tag habe ich mich anders gekleidet und wollte keinerlei Berührungspunkte mehr.“Die Angeklagte, die sich zu Beginn der Verhandlung selbst zum Geschehen äußerte, habe ihr Verhalten nicht als sexuelle Belästigung gesehen. Während ihrer Aussage brach die Angeklagte in Tränen aus. Sie habe laut ihrer Auffassung mit der Klägerin in einer freundschaftlichen, aber rein geschäftlichen Verbindung gestanden, habe nur Spaß gemacht und wollte auch in keiner Weise etwas erzwingen. Sie selbst sei verheiratet, habe Kinder und habe sich „1000 Mal“entschuldigt.
Eine Zeugin, die sich zum Zeitpunkt des Vorwurfs ebenfalls in der Küche aufgehalten hat, war der Auffassung, dass der Klapps auf den Po wahrscheinlich nicht weh getan habe. „Es waren auf jeden Fall keine bösen Absichten bei der Angeklagten dabei, sondern eine unglückliche Art von Humor“, sagte die 59-Jährige. „Es war aber nicht sexueller Art, sondern hat einfach mit der herzhaften Persönlichkeit der Angeklagten zu tun.“
Das Verfahren wurde mit ausdrücklicher Bemerkung der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte diesen „Humor“in Zukunft zu unterlassen habe, vorläufig eingestellt. Die Angeklagte muss außerdem eine Strafe in Höhe von insgesamt 2000 Euro in vier monatlichen Raten zu je 500 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.