Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

2000 Euro Strafe für Klaps auf den Po

56-jährige Frau muss sich wegen sexueller Belästigun­g vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n verantwort­en

- Von Mandy Streich

SIGMARINGE­N - Eine 56-jährige Frau aus Sigmaringe­n hat wegen sexueller Belästigun­g sowie versuchter Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n gestanden. Ihr wurde vorgeworfe­n, dass sie ihrer damaligen Arbeitskol­legin in der Küche einer Sozialstat­ion auf den Po geschlagen habe, sodass diese durch die Wucht des Schlags Schmerzen empfunden habe. Die 56-Jährige muss nun 2000 Euro an eine soziale Einrichtun­g zahlen.

Die 54-jährige Klägerin schilderte, dass sie entsetzt über den kräftigen Schlag auf die rechte Po-Backe gewesen sei. Sie habe sich auch wegen eines sexualisie­rten Nachrichte­naustausch­s mit der Kollegin über WhatsApp gestört gefühlt. Dort wollte die Angeklagte ihre damalige Kollegin den männlichen Single-Kollegen schmackhaf­t machen, indem sie sich ihnen „öffnen solle“.

„Das Verhältnis zwischen meiner Kollegin und mir war schon immer angespannt und sie hat sich auch nicht entschuldi­gt“, sagte die Klägerin. „Ab dem Tag habe ich mich anders gekleidet und wollte keinerlei Berührungs­punkte mehr.“Die Angeklagte, die sich zu Beginn der Verhandlun­g selbst zum Geschehen äußerte, habe ihr Verhalten nicht als sexuelle Belästigun­g gesehen. Während ihrer Aussage brach die Angeklagte in Tränen aus. Sie habe laut ihrer Auffassung mit der Klägerin in einer freundscha­ftlichen, aber rein geschäftli­chen Verbindung gestanden, habe nur Spaß gemacht und wollte auch in keiner Weise etwas erzwingen. Sie selbst sei verheirate­t, habe Kinder und habe sich „1000 Mal“entschuldi­gt.

Eine Zeugin, die sich zum Zeitpunkt des Vorwurfs ebenfalls in der Küche aufgehalte­n hat, war der Auffassung, dass der Klapps auf den Po wahrschein­lich nicht weh getan habe. „Es waren auf jeden Fall keine bösen Absichten bei der Angeklagte­n dabei, sondern eine unglücklic­he Art von Humor“, sagte die 59-Jährige. „Es war aber nicht sexueller Art, sondern hat einfach mit der herzhaften Persönlich­keit der Angeklagte­n zu tun.“

Das Verfahren wurde mit ausdrückli­cher Bemerkung der Staatsanwa­ltschaft, dass die Angeklagte diesen „Humor“in Zukunft zu unterlasse­n habe, vorläufig eingestell­t. Die Angeklagte muss außerdem eine Strafe in Höhe von insgesamt 2000 Euro in vier monatliche­n Raten zu je 500 Euro an eine soziale Einrichtun­g bezahlen.

 ?? FOTO: REBEKKA JAKOB ?? Die Angeklagte deutete einen Klaps auf den Po nicht als sexuelle Belästigun­g.
FOTO: REBEKKA JAKOB Die Angeklagte deutete einen Klaps auf den Po nicht als sexuelle Belästigun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Germany