Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Verfahren gegen Ehemann eingestellt
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung abgeschlossen – Unfallursache geklärt
Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung nach Ewalds Unfall nicht erhärtet.
WEINGARTEN - Die Ravensburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Ehemann von Weingartens Oberbürgermeister Markus Ewald eingestellt. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, der Verdacht der Fahrlässigkeit habe sich nicht erhärtet, erklärte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Besonders die schweren Verletzungen, die Markus Ewald und sein Mann, der bei dem Autounfall Mitte Dezember am Steuer gesessen hatte, davongetragen hatten, waren letztlich ausschlaggebend.
„Tragende Erwägung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war der Umstand, dass der Beschuldigte durch die Folgen der ihm vorgeworfenen Tat – fahrlässige Körperverletzung – schwer getroffen wurde. Zum einen erlitt er durch den Unfall selbst nicht unerhebliche Verletzungen“, teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage schriftlich mit. „Zum anderen wurde der Lebenspartner des Beschuldigten, der auf Stellung eines Strafantrags wegen fahrlässiger Körperverletzung verzichtet hat, durch den Unfall schwer und lebensbedrohlich verletzt.“
Tatsächlich hatte Markus Ewald heftige Verletzungen von dem Unfall davongetragen, der sich am 14. Dezember bei Achstetten im Landkreis Biberach ereignet hatte. Er musste von der Feuerwehr aus dem demolierten Auto befreit werden und wurde in das Bundeswehrkrankenhaus Ulm gebracht. Bis zum 2. Januar hatte es keinerlei Infos zu seinem Gesundheitszustand gegeben. Die Familie hatte eine Nachrichtensperre verhängt. Doch dann wurde verkündet, dass Ewald aus dem künstlichen Koma erwacht sei und sich außer Lebensgefahr befinde. Einige Tage später wurde er dann in eine Rehaklinik verlegt, in der er sich auch noch aktuell befindet. Sein Ehemann war nicht ganz so schwer verletzt worden und konnte das Krankenhaus bereits früher wieder verlassen.
Parallel dazu ermittelte die Ravensburger Staatsanwaltschaft routinemäßig gegen Ewalds Ehemann wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er hatte am Steuer des Unfallfahrzeugs gesessen, das auf der Bundesstraße B 30 in Fahrtrichtung Ulm von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt war. Zentraler Bestandteil der Ermittlungen waren zwei Gutachten, die von einem Sachverständigen der DEKRA Ulm angefertigt wurden: Ein technisches Gutachten zum Unfallfahrzeug sowie eine gutachterliche Stellungnahme zum Unfallablauf.
Dabei kam heraus, dass technische Mängel nicht für den Unfall verantwortlich waren. Vielmehr geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein Fahrfehler ausschlaggebend war. „Eine Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer auf das Unfallereignis konnte seitens des Sachverständigen nicht festgestellt werden, sodass letztlich von einem Fahrfehler des beschuldigten Unfallfahrers als Grund für das Abkommen von der Fahrbahn auszugehen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Allerdings könne der Fahrfehler – trotz der beiden Gutachten – nicht weiter konkretisiert werden. „Die Umstände, die zu dem Fahrfehler geführt haben, konnten nicht aufgeklärt werden“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Darüber konnten wohl auch die beiden Zeugen, die im Zuge der Ermittlungen gehört wurden, keine genaueren Angaben machen. Sie waren mit ihren jeweiligen Autos hinter dem Unfallwagen gefahren, bevor dieser von der Straße abkam. Wie bei solch einem Ermittlungsverfahren üblich, wurden auch Markus Ewald und sein Ehemann zu den Geschehnissen am 14. Dezember befragt.
Derweil hat das Gutachten auch weitere Details zum Unfallhergang zutage gebracht. „Nach der gutachterlichen Stellungnahme zum Unfallablauf dürfte davon auszugehen sein, dass der verunfallte Pkw, bevor er nach rechts von der Fahrbahn abkam, mit einer Geschwindigkeit zwischen 110 km/h und 120 km/h gefahren ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Allerdings war das Auto deutlich langsamer, als es gegen den Baum geprallt ist. Der Gutachter geht von einer Geschwindigkeit von 60 km/h beim Aufprall aus.