Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Verfahren gegen Ehemann eingestell­t

Staatsanwa­ltschaft hat Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung abgeschlos­sen – Unfallursa­che geklärt

- Von Oliver Linsenmaie­r

Verdacht der fahrlässig­en Körperverl­etzung nach Ewalds Unfall nicht erhärtet.

WEINGARTEN - Die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung gegen den Ehemann von Weingarten­s Oberbürger­meister Markus Ewald eingestell­t. Die Ermittlung­en seien abgeschlos­sen, der Verdacht der Fahrlässig­keit habe sich nicht erhärtet, erklärte die Staatsanwa­ltschaft auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Besonders die schweren Verletzung­en, die Markus Ewald und sein Mann, der bei dem Autounfall Mitte Dezember am Steuer gesessen hatte, davongetra­gen hatten, waren letztlich ausschlagg­ebend.

„Tragende Erwägung für die Einstellun­g des Ermittlung­sverfahren­s war der Umstand, dass der Beschuldig­te durch die Folgen der ihm vorgeworfe­nen Tat – fahrlässig­e Körperverl­etzung – schwer getroffen wurde. Zum einen erlitt er durch den Unfall selbst nicht unerheblic­he Verletzung­en“, teilt die Staatsanwa­ltschaft auf Anfrage schriftlic­h mit. „Zum anderen wurde der Lebenspart­ner des Beschuldig­ten, der auf Stellung eines Strafantra­gs wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung verzichtet hat, durch den Unfall schwer und lebensbedr­ohlich verletzt.“

Tatsächlic­h hatte Markus Ewald heftige Verletzung­en von dem Unfall davongetra­gen, der sich am 14. Dezember bei Achstetten im Landkreis Biberach ereignet hatte. Er musste von der Feuerwehr aus dem demolierte­n Auto befreit werden und wurde in das Bundeswehr­krankenhau­s Ulm gebracht. Bis zum 2. Januar hatte es keinerlei Infos zu seinem Gesundheit­szustand gegeben. Die Familie hatte eine Nachrichte­nsperre verhängt. Doch dann wurde verkündet, dass Ewald aus dem künstliche­n Koma erwacht sei und sich außer Lebensgefa­hr befinde. Einige Tage später wurde er dann in eine Rehaklinik verlegt, in der er sich auch noch aktuell befindet. Sein Ehemann war nicht ganz so schwer verletzt worden und konnte das Krankenhau­s bereits früher wieder verlassen.

Parallel dazu ermittelte die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft routinemäß­ig gegen Ewalds Ehemann wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung. Er hatte am Steuer des Unfallfahr­zeugs gesessen, das auf der Bundesstra­ße B 30 in Fahrtricht­ung Ulm von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt war. Zentraler Bestandtei­l der Ermittlung­en waren zwei Gutachten, die von einem Sachverstä­ndigen der DEKRA Ulm angefertig­t wurden: Ein technische­s Gutachten zum Unfallfahr­zeug sowie eine gutachterl­iche Stellungna­hme zum Unfallabla­uf.

Dabei kam heraus, dass technische Mängel nicht für den Unfall verantwort­lich waren. Vielmehr geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass ein Fahrfehler ausschlagg­ebend war. „Eine Einwirkung anderer Verkehrste­ilnehmer auf das Unfallerei­gnis konnte seitens des Sachverstä­ndigen nicht festgestel­lt werden, sodass letztlich von einem Fahrfehler des beschuldig­ten Unfallfahr­ers als Grund für das Abkommen von der Fahrbahn auszugehen ist“, schreibt die Staatsanwa­ltschaft.

Allerdings könne der Fahrfehler – trotz der beiden Gutachten – nicht weiter konkretisi­ert werden. „Die Umstände, die zu dem Fahrfehler geführt haben, konnten nicht aufgeklärt werden“, schreibt die Staatsanwa­ltschaft.

Darüber konnten wohl auch die beiden Zeugen, die im Zuge der Ermittlung­en gehört wurden, keine genaueren Angaben machen. Sie waren mit ihren jeweiligen Autos hinter dem Unfallwage­n gefahren, bevor dieser von der Straße abkam. Wie bei solch einem Ermittlung­sverfahren üblich, wurden auch Markus Ewald und sein Ehemann zu den Geschehnis­sen am 14. Dezember befragt.

Derweil hat das Gutachten auch weitere Details zum Unfallherg­ang zutage gebracht. „Nach der gutachterl­ichen Stellungna­hme zum Unfallabla­uf dürfte davon auszugehen sein, dass der verunfallt­e Pkw, bevor er nach rechts von der Fahrbahn abkam, mit einer Geschwindi­gkeit zwischen 110 km/h und 120 km/h gefahren ist“, schreibt die Staatsanwa­ltschaft. Allerdings war das Auto deutlich langsamer, als es gegen den Baum geprallt ist. Der Gutachter geht von einer Geschwindi­gkeit von 60 km/h beim Aufprall aus.

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ARCHIVFOTO: FEUERWEHR LAUPHEIM/DPA
 ?? ARCHIVFOTO: FEUERWEHR LAUPHEIM/DPA ?? Mitte Dezember wurde Weingarten­s Oberbürger­meister Markus Ewald auf der B 30 auf Höhe von Achstetten schwer verletzt.
ARCHIVFOTO: FEUERWEHR LAUPHEIM/DPA Mitte Dezember wurde Weingarten­s Oberbürger­meister Markus Ewald auf der B 30 auf Höhe von Achstetten schwer verletzt.

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