Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Richtlinie für die Höhe des Unterhalts ist die Düsseldorf­er Tabelle

-

Nach einer Trennung der Eltern leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und Erziehung, wie es auf der Seite des Familienmi­nisteriums heißt. Der andere Elternteil müsse dann seinen Beitrag „normalerwe­ise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt“. Richtlinie für die Höhe des UnterDas haltsanspr­uchs ist die sogenannte Düsseldorf­er Tabelle, die nach Nettoeinko­mmen und Alter der Kinder differenzi­ert. Sie ist jedoch für die Gerichte nicht bindend – mit Blick auf die Umstände des Einzelfall­s kann dem Justizmini­sterium zufolge davon abgewichen werden. Mütter und Väter, die ihre Kinder allein großziehen, leben häufig unter prekären finanziell­en Bedingunge­n. Armutsrisi­ko von Alleinerzi­ehenden liegt weit über dem Bevölkerun­gsdurchsch­nitt.

Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, können Alleinerzi­ehende vom Staat einen Unterhalts­vorschuss bekommen. Nur ganz selten kann dieses Geld vom säumigen Elternteil zurückgeho­lt werden, wie kürzlich neue Untersuchu­ngen bestätigte­n. Trennen sich heutzutage Eltern, ist es nicht mehr ausgemacht, dass das Kind bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt („Residenzmo­dell“). Es gibt inzwischen viele Zwischenlö­sungen und auch Trennungse­ltern, die sich die Betreuung des Kindes ungefähr hälftig teilen. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmo­dell“als Leitbild aus. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany