Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Richtlinie für die Höhe des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle
Nach einer Trennung der Eltern leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und Erziehung, wie es auf der Seite des Familienministeriums heißt. Der andere Elternteil müsse dann seinen Beitrag „normalerweise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt“. Richtlinie für die Höhe des UnterDas haltsanspruchs ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die nach Nettoeinkommen und Alter der Kinder differenziert. Sie ist jedoch für die Gerichte nicht bindend – mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls kann dem Justizministerium zufolge davon abgewichen werden. Mütter und Väter, die ihre Kinder allein großziehen, leben häufig unter prekären finanziellen Bedingungen. Armutsrisiko von Alleinerziehenden liegt weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, können Alleinerziehende vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Nur ganz selten kann dieses Geld vom säumigen Elternteil zurückgeholt werden, wie kürzlich neue Untersuchungen bestätigten. Trennen sich heutzutage Eltern, ist es nicht mehr ausgemacht, dass das Kind bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt („Residenzmodell“). Es gibt inzwischen viele Zwischenlösungen und auch Trennungseltern, die sich die Betreuung des Kindes ungefähr hälftig teilen. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“als Leitbild aus. (dpa)