Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bei Renten handelt es sich um Bruttobeträge
RAVENSBURG (len) - Bei den durchschnittlichen Altersrenten, die in der Berichterstattung „Renten im Landkreis deutlich unter Landesschnitt“vom Dienstag, 12. März, genannt wurden, handelt es sich um Bruttobeträge. Rentner müssen davon auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Grob kann man mit einem elfprozentigen Abzug vom Bruttobetrag rechnen, wie die Rentenversicherung mitteilte. Von der Durchschnittsrente für Männer im Kreis Ravensburg in Höhe von 1145,80 Euro blieben nach Abzug von Krankenversicherung und Steuerlast also etwa 1020 Euro übrig. Frauen stünden dieser Rechnung zufolge nach den Abzügen grob etwa 560 Euro zur Verfügung. Je nach Gesamteinkommen eines Rentners und seinem Renteneintrittsjahr können auch Steuern fällig werden.
So mancher Rentner ist auf Sozialleistungen angewiesen. Anspruch auf Wohngeld besteht in Ravensburg ab einem Nettoeinkommen von unter 956 Euro bei Einzelpersonen und unter zirka 1250 Euro bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften. „Allerdings muss auch geprüft werden, inwiefern Vermögen vorhanden ist, deshalb muss immer eine Einzelfallprüfung erfolgen“, teilte die Stadtverwaltung mit.
Ab welcher Einkommensgrenze jemand Grundsicherung erhält, sei indes nicht pauschal zu sagen. „Das sozialhilferechtliche Existenzminimum muss immer im jeweiligen Einzelfall anhand der individuellen Verhältnisse (Miete oder Eigentum, weitere Bedarfe und so weiter) ermittelt werden“, teilte die städtische Pressesprecherin Sandra Wirthensohn mit.
Wer wissen will, wie viel Rente er später bekommt und ob er privat noch besser vorsorgen sollte, kann die Altersvorsorgeberatung der Rentenversicherung nutzen. Kontakt: Manuel Schmutz, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Eisenbahnstraße 37 in Ravensburg, Telefon 0751/8808321. In der Dienstagsausgabe fehlte bei der Telefonnummer von Manuel Schmutz die letzte Ziffer. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.