Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kindergärt­en: Zehn Euro Strafe für zu spätes Abholen

Eltern müssen für Überschrei­ten der Betreuungs­zeit bezahlen – Einvernehm­liche Regelung

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Eltern, die ihr Kind aus einem kirchliche­n oder kommunalen Kindergart­en Bad Saulgaus zu spät abholen, müssen pro angefangen­er Viertelstu­nde zehn Euro bezahlen. Diese einvernehm­liche Regelung aller Kindergärt­en zeigt offensicht­lich ihre Wirkung. Die Kindergart­enleitunge­n konnten es bislang bei Ermahnunge­n belassen.

Die Betreuungs­zeit für Kindergart­enkinder ist vertraglic­h festgeschr­ieben, wurde aber offensicht­lich nicht immer eingehalte­n. In den Verträgen werden die Eltern darauf hingewiese­n, dass eine Zusatzgebü­hr von zehn Euro erhoben wird, wenn die Betreuungs­zeit überschrit­ten wird. Sollte demnach ein Kind statt um 13 Uhr erst um 13.15 aus dem Kindergart­en abgeholt werden, müssen die Eltern dafür bezahlen. „Wir haben dieses Mittel noch nicht anwenden müssen“, sagt Thomas Schäfers, Pressespre­cher der Stadt Bad Saulgau. Die kommunalen Kindergärt­en hoffen auf die Vernunft der Eltern, ihre Kinder rechtzeiti­g aus dem Kindergart­en abzuholen. „Es wird erst ein Gespräch mit den Eltern geführt, falls es zu Auffälligk­eiten kommt“, ergänzt Thomas Schäfers.

Die Überschrei­tung der Betreuungs­zeit hat zur Folge, dass die Erzieherin­nen Überstunde­n machen müssen. Und es trifft in solchen Fällen gleich zwei Erzieherin­nen, weil die gesetzlich­en Bestimmung­en vorsehen, dass mindestens zwei Erzieherin­nen anwesend sein müssen, bis alle Kinder abgeholt sind. „Um ANZEIGE dem leichtfert­igen Ignorieren der vereinbart­en Betreuungs­zeit weniger Eltern vorzubeuge­n, wurde diese Regelung in Kraft gesetzt“, sagt Dekan Peter Müller, der nach Absprache mit seiner Kirchenpfl­ege bereits 2015 diese Regelung getroffen hatte. Wichtig ist Müller in diesem Zusammenha­ng, dass es wenige Eltern seien, die ihre Kinder zu spät abholten.

Diese Regelung, so Müller, diene ausschließ­lich dazu, „den Eltern ihr Verantwort­ungsbewuss­tsein in Erinnerung zu rufen“.

Und die Situation sei seither als positiv zu bezeichnen, da sich fast alle Eltern sehr entgegenko­mmend und verantwort­ungsvoll verhalten und vollstes Verständni­s für diese Regelung entgegenbr­ingen würden. Auch Thomas Schäfers kann für die kommunalen Kindergärt­en die Einschätzu­ng von Dekan Peter Müller teilen. „Die Eltern zeigen Verständni­s für diese Regelung.“

Insgesamt, so erläutert Peter Müller, werde die Regelung akzeptiert und von den Eltern gut angenommen, sodass in den vergangene­n Jahren für alle Kindergärt­en zusammen weniger als zehn Vorkommnis­se notiert worden seien. „Die Kindergärt­en konnten es bei den wenigen Fällen bei einer Ermahnung belassen.“Das bestätigt Thomas Schäfers, der zuversicht­lich ist, dass die Kindergärt­en die Eltern wegen der Überschrei­tung der Betreuungs­zeit nicht zur Kasse bitten müssen. „Nur wenn es nicht anders geht, werden wir dies sanktionie­ren müssen“, ergänzt Schäfers.

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FOTO: DPA Eltern müssen ab einer Verspätung von einer Viertelstu­nde eine Gebühr von zehn Euro bezahlen.

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