Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kindergärten: Zehn Euro Strafe für zu spätes Abholen
Eltern müssen für Überschreiten der Betreuungszeit bezahlen – Einvernehmliche Regelung
BAD SAULGAU - Eltern, die ihr Kind aus einem kirchlichen oder kommunalen Kindergarten Bad Saulgaus zu spät abholen, müssen pro angefangener Viertelstunde zehn Euro bezahlen. Diese einvernehmliche Regelung aller Kindergärten zeigt offensichtlich ihre Wirkung. Die Kindergartenleitungen konnten es bislang bei Ermahnungen belassen.
Die Betreuungszeit für Kindergartenkinder ist vertraglich festgeschrieben, wurde aber offensichtlich nicht immer eingehalten. In den Verträgen werden die Eltern darauf hingewiesen, dass eine Zusatzgebühr von zehn Euro erhoben wird, wenn die Betreuungszeit überschritten wird. Sollte demnach ein Kind statt um 13 Uhr erst um 13.15 aus dem Kindergarten abgeholt werden, müssen die Eltern dafür bezahlen. „Wir haben dieses Mittel noch nicht anwenden müssen“, sagt Thomas Schäfers, Pressesprecher der Stadt Bad Saulgau. Die kommunalen Kindergärten hoffen auf die Vernunft der Eltern, ihre Kinder rechtzeitig aus dem Kindergarten abzuholen. „Es wird erst ein Gespräch mit den Eltern geführt, falls es zu Auffälligkeiten kommt“, ergänzt Thomas Schäfers.
Die Überschreitung der Betreuungszeit hat zur Folge, dass die Erzieherinnen Überstunden machen müssen. Und es trifft in solchen Fällen gleich zwei Erzieherinnen, weil die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, dass mindestens zwei Erzieherinnen anwesend sein müssen, bis alle Kinder abgeholt sind. „Um ANZEIGE dem leichtfertigen Ignorieren der vereinbarten Betreuungszeit weniger Eltern vorzubeugen, wurde diese Regelung in Kraft gesetzt“, sagt Dekan Peter Müller, der nach Absprache mit seiner Kirchenpflege bereits 2015 diese Regelung getroffen hatte. Wichtig ist Müller in diesem Zusammenhang, dass es wenige Eltern seien, die ihre Kinder zu spät abholten.
Diese Regelung, so Müller, diene ausschließlich dazu, „den Eltern ihr Verantwortungsbewusstsein in Erinnerung zu rufen“.
Und die Situation sei seither als positiv zu bezeichnen, da sich fast alle Eltern sehr entgegenkommend und verantwortungsvoll verhalten und vollstes Verständnis für diese Regelung entgegenbringen würden. Auch Thomas Schäfers kann für die kommunalen Kindergärten die Einschätzung von Dekan Peter Müller teilen. „Die Eltern zeigen Verständnis für diese Regelung.“
Insgesamt, so erläutert Peter Müller, werde die Regelung akzeptiert und von den Eltern gut angenommen, sodass in den vergangenen Jahren für alle Kindergärten zusammen weniger als zehn Vorkommnisse notiert worden seien. „Die Kindergärten konnten es bei den wenigen Fällen bei einer Ermahnung belassen.“Das bestätigt Thomas Schäfers, der zuversichtlich ist, dass die Kindergärten die Eltern wegen der Überschreitung der Betreuungszeit nicht zur Kasse bitten müssen. „Nur wenn es nicht anders geht, werden wir dies sanktionieren müssen“, ergänzt Schäfers.