Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Weg frei für den Digitalpakt
Bundesrat macht Weg frei für Milliarden für Schulen – Entscheidungen zu Dieselfahrverboten und Abtreibungen
BERLIN - Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für den Digitalpakt freigemacht. Ohne Gegenstimme beschloss die Länderkammer die Grundgesetzänderungen, die Voraussetzung für das Fünf-MilliardenEuro-Paket waren. Damit können noch 2019 die ersten Mittel in die digitale Infrastruktur der Schulen fließen, kündigte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) an.
Der Einigung vorausgegangen war ein monatelanger Streit zwischen Bund und Ländern über den Wortlaut der Grundgesetzänderung, der erst im Vermittlungsausschuss gelöst werden konnte. MecklenburgVorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die für die SPDLänder die Verfassungsänderungen mitverhandelt hatte, lobte den dort gefundenen Konsens am Freitag. „Wir haben bewiesen, dass wir das gelöst kriegen, auch wenn sich die Politik mal verheddert hat“, sagte sie im Bundesrat.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bekräftigte seine Kritik an den Verfassungsänderungen. Erneut nannte er sie einen „schmerzhaften“Kompromiss. Kretschmann wandte sich gegen eine „Vermischung von Kompetenzen“von Bund und Ländern. Die notwendigen Förderungen könnten die Länder passgenauer leisten als der Bund.
Der Bundesrat traf auch Entscheidungen zu weiteren wichtigen politischen Themen. Ein Überblick in Stichpunkten:
Dieselfahrverbote: Sie sollen in ● weniger belasteten Städten künftig vermieden werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Fahrverbote nur in Betracht gezogen werden, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Dieselkraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4und Euro-5-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen werden.
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche: ● Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. In zusätzlich im Internet veröffentlichten Listen soll auch über verschiedene Methoden informiert werden, welche die jeweiligen Ärzte anbieten. Junge Frauen können verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen.
Organspende: Wer ein Spenderorgan ● benötigt, soll künftig größere Chancen haben, schnell ein passendes Organ zu bekommen. Die vom Bundesrat gebilligte Neuerung sieht vor, dass die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern mehr Zeit für ihre Aufgabe bekommen, indem sie dafür freigestellt werden. Die Kosten für die Freistellung der Beauftragten werden den Kliniken komplett erstattet.
Breitbandausbau: Der Bundesrat ● setzt sich dafür ein, den Breitbandausbau in den Regionen zu verbessern. Mit einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Quoten im entsprechenden Bundesförderprogramm deutlich zu erhöhen und die derzeitige Deckelung beim Förderhöchstbetrag in allen Bereichen aufzuheben.
Darknet: Der Bundesrat drängt auf ● ein neues Strafgesetz, um künftig stärker gegen illegale Handelsplattformen im sogenannten Darknet vorgehen zu können. Wer den Verkauf von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglicht, soll dem Gesetzentwurf der Länderkammer zufolge mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Die Reglung ist bei Bürgerrechtlern umstritten.
Mikroplastik: Der Bundesrat sorgt ● sich um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik. Sollten die Bemühungen scheitern, den Einsatz von Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, solle die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein Verbot verlangen. Bafög: Nach Ansicht des Bundesrats ● ist die von der Bundesregierung geplante Bafög-Reform verbesserungswürdig. Die Höhe der Leistungen müsse automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung gekoppelt werden, heißt es in einer Entschließung.