Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Rechtshilfe aus der Schweiz zu AfD-Ermittlungen
ZÜRICH (lsw) - Bei der Aufklärung dubioser Wahlkampfspenden aus der Schweiz an die AfD bekommt die Staatsanwaltschaft Konstanz Unterstützung aus der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat dem Antrag auf Rechtshilfe stattgegeben, wie sie am Freitag mitteilte. Gegen die AfDFraktionsvorsitzende Alice Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wird wegen Spenden in Höhe von 132 000 Euro ermittelt. Sie waren 2017 in mehreren Tranchen von einer Schweizer Firma auf Konten des Kreisverbandes überwiesen worden. Die AfD zahlte das Geld zurück. Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen. Den Namen nannte er nicht.
Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. In der Schweiz sind solche Zuwendungen nicht verboten. Deshalb war fraglich, ob die Züricher Ermittler einschreiten. Dem Antrag auf Rechtshilfe sei stattgegeben worden, weil „der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt“, so die Staatsanwaltschaft. Die Konstanzer Kollegen ermittelten wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz „und andere Delikte“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht unter anderem dem Verdacht nach, dass die Liste mit den Namen der Spender, die die AfD dem Bundestag vorgelegt hat, teils unrichtig ist. Vernehmungen hätten die Zweifel bestätigt, hieß es im Februar.