Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Rechtshilf­e aus der Schweiz zu AfD-Ermittlung­en

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ZÜRICH (lsw) - Bei der Aufklärung dubioser Wahlkampfs­penden aus der Schweiz an die AfD bekommt die Staatsanwa­ltschaft Konstanz Unterstütz­ung aus der Schweiz. Die Staatsanwa­ltschaft Zürich hat dem Antrag auf Rechtshilf­e stattgegeb­en, wie sie am Freitag mitteilte. Gegen die AfDFraktio­nsvorsitze­nde Alice Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverba­ndes am Bodensee wird wegen Spenden in Höhe von 132 000 Euro ermittelt. Sie waren 2017 in mehreren Tranchen von einer Schweizer Firma auf Konten des Kreisverba­ndes überwiesen worden. Die AfD zahlte das Geld zurück. Der Geschäftsf­ührer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsf­reund überwiesen. Den Namen nannte er nicht.

Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. In der Schweiz sind solche Zuwendunge­n nicht verboten. Deshalb war fraglich, ob die Züricher Ermittler einschreit­en. Dem Antrag auf Rechtshilf­e sei stattgegeb­en worden, weil „der in den Ersuchen geschilder­te Sachverhal­t auch Tatbeständ­e nach Schweizer Recht erfüllt“, so die Staatsanwa­ltschaft. Die Konstanzer Kollegen ermittelte­n wegen Verstoßes gegen das Parteienge­setz „und andere Delikte“. Die Staatsanwa­ltschaft Konstanz geht unter anderem dem Verdacht nach, dass die Liste mit den Namen der Spender, die die AfD dem Bundestag vorgelegt hat, teils unrichtig ist. Vernehmung­en hätten die Zweifel bestätigt, hieß es im Februar.

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