Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Umweltschutz bekommt ein eigenes Amt
Wie die Stadtverwaltung sich gegen den Klimawandel wappnen will
RAVENSBURG - Umweltschutz soll in Ravensburg einen höheren Stellenwert bekommen. Daher hat der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats in jüngster Sitzung einstimmig beschlossen, ein eigenes „Amt für Grünflächen, Klima und Nachhaltigkeit“(GKN) zu bilden. Es soll eng mit den anderen Ämtern zusammenarbeiten und Umweltschutzbelange durchsetzen. Die Leitung übernimmt die jetzige Klimaschutzbeauftragte des Gemeindeverbands Mittleres Schussental, Veerle Buytaert.
„Wir finden, es macht total Sinn, das zu bündeln“, sagte Oberbürgermeister Daniel Rapp angesichts der globalen Aufgaben, die auf die Städte und Gemeinden zukommen, um den Klimawandel zu stoppen. Er kündigte außerdem an, eine temporäre Klimaschutzkommission einzuberufen, in der Kommunalpolitiker, Experten aus den Naturschutzverbänden und der Stadtverwaltung sowie zufällig ausgeloste Bürger gemeinsam Ideen entwickeln, wie die Stadt noch stärker zum Umweltschutz beitragen kann.
Auch die Ausschüsse des Gemeinderats sollen in Zukunft anders strukturiert werden. Da Umweltthemen immer wichtiger werden, sind die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik seit einigen Jahren extrem lang. Eine Idee wäre, dort in Zukunft nur noch Neubaugebiete, Stadtentwicklung und Ähnliches zu behandeln, wie August Schuler (CDU) vorschlug, während Umweltund Verkehrsthemen in einem eigenen oder mit dem Werksausschuss fusionierten Gremium besprochen werden könnten. Bis Ende des Jahres will sich die Stadtverwaltung Gedanken dazu machen und einen Vorschlag unterbreiten.
Den Grünen geht es nicht weit genug, dass das neue Amt GKN nur für öffentliche Flächen zuständig sein soll. Stadträtin Marianne Dirks plädierte dafür, dass sich das Amt beispielsweise auch private Baugesuche anschaut im Hinblick auf Flächenversiegelung und Begrünung und so beispielsweise „Gärten des Grauens“(gemeint sind Steingärten) verhindert. Notfalls müssten die Bebauungspläne geändert werden, wenn sie ein solches Verbot nicht hergeben würden.