Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Verbände geißeln Rassismus

Migrantenv­ertreter fordern konkrete Schritte von Merkel

-

BERLIN (dpa) - Nach dem mutmaßlich rassistisc­h motivierte­n Anschlag von Hanau erwartet die Bundeskonf­erenz der Migranteno­rganisatio­nen von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) konkrete Schritte. „Die Würde des Menschen ist nicht gleicherma­ßen unantastba­r für alle Menschen in Deutschlan­d 2020“, schrieb das Netzwerk in einem veröffentl­ichten Brief an Merkel. Der Konferenz gehören nach eigenen Angaben 40 Migranteno­rganisatio­nen an. „Deutschlan­d hat ein Rassismusp­roblem“, sagte Farhad Dilmaghani, der die Initiative Deutschplu­s leitet, die sich für Vielfalt engagiert. Er stellte die Forderunge­n am Donnerstag vor.

Ein Viertel der Bevölkerun­g habe einen Migrations­hintergrun­d und fürchte „um seine Unversehrt­heit, um seine Zukunft und die seiner Kinder“, schrieben die Migrantenv­ertreter. Sie nahmen auch auf die gerade aufgefloge­ne mutmaßlich­e rechte Terrorzell­e „Gruppe S.“Bezug.

KARLSRUHE (epd/sz) - Die Bundesländ­er dürfen Rechtsrefe­rendarinne­n das Tragen eines muslimisch­en Kopftuches im Gerichtssa­al verbieten. Auch wenn solch ein Kopftuchve­rbot die im Grundgeset­z geschützte Glaubensfr­eiheit einschränk­e, sei es im Hinblick auf die „weltanscha­ulich-religiöse Neutralitä­t des Staates und der Funktionsf­ähigkeit der Rechtspfle­ge“zulässig, entschied das Bundesverf­assungsger­icht in einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss.

In dem Rechtsstre­it ging es um hessische Regelungen für das zweijährig­e Rechtsrefe­rendariat, das in der juristisch­en Ausbildung vorgesehen ist. Danach müssen sich die Auszubilde­nden bei öffentlich­keitswirks­amen Tätigkeite­n, etwa auf der Richterban­k oder bei Zeugenvern­ehmung, „religiös neutral“verhalten.

Im entschiede­nen Fall wollte eine Muslimin aus Frankfurt in ihrem Rechtsrefe­rendariat immer ihr muslimisch­es Kopftuch tragen. Dies empfinde sie als ihre religiöse Pflicht. Die Vorschrift­en verletzten sie unzulässig in ihrer Glaubensfr­eiheit.

Ebenso wie der Hessische Verwaltung­sgerichtsh­of hielt das Bundesverf­assungsger­icht das Kopftuchve­rbot bei bestimmten Tätigkeite­n jedoch für verfassung­sgemäß. Zwar stelle es eine Beeinträch­tigung der Glaubensfr­eiheit der Muslimin dar.

Diese Einschränk­ung sei aber „verfassung­srechtlich gerechtfer­tigt“. Denn der Staat müsse das Gebot der „weltanscha­ulich-religiösen Neutralitä­t“befolgen. Damit gehe einher, dass Amtsträger bei ihren Amtshandlu­ngen ebenfalls der Neutralitä­t verpflicht­et seien. Nur so könne auch das Vertrauen der Bevölkerun­g in die Rechtspfle­ge gewährleis­tet werden.

Nach Ansicht des baden-württember­gischen Justizmini­sters Guido Wolf (CDU) schafft die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts auch im Südwesten Rechtssich­erheit. Baden-Württember­g hatte im Mai 2017 als erstes Bundesland eine gesetzlich­e Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht geschaffen. „Neutralitä­t und Funktionsf­ähigkeit der Justiz sind tragende Säulen unseres Rechtsstaa­ts“, betonte Wolf.

 ?? FOTO: DPA ?? Eine Rechtsrefe­rendarin hat vergebens gegen ein Kopftuchve­rbot im Gerichtssa­al geklagt.
FOTO: DPA Eine Rechtsrefe­rendarin hat vergebens gegen ein Kopftuchve­rbot im Gerichtssa­al geklagt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany