Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kinderpornografie: Mann hatte Tausende Bilder auf seinen Festplatten
Deshalb muss der Angeklagte jetzt ins Gefängnis – Auch ein Geständnis in Wangen half nicht weiter
WANGEN - Das Amtsgericht Wangen hat einen Mann aus dem Württembergischen Allgäu wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Dateien zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei ihm waren entsprechende Bilder und Videos auf verschiedenen Festplatten gefunden worden.
Zunächst ging es in der Verhandlung um ein Foto, das der Mann auf dem Handy hatte. Es zeigte ein Mädchen zwischen neun und zehn Jahren in aufreizender Pose. Diese Aufnahme habe der Angeklagte auf Instagram geteilt und somit einem Dritten Zugang zu einer kinderpornografischen Darstellung verschafft. An die Person, die das Bild erhalten hat, könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte zum Richter. Darüber hinaus wurden auf verschiedenen Festplatten mehrere tausend Bilder und Videos gefunden, die dem Betrachter der sexuellen Befriedigung dienen sollten. Bereits im Jahr 2017 waren bei einer Hausdurchsuchung des Mannes derartige Aufnahmen entdeckt worden. Damals wurde der jetzt erneut Angeklagte noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Jahr 2018 wurden dann weitere Datenträger im Keller entdeckt, die bei der ersten Untersuchung von der Polizei übersehen worden waren. Der Angeklagte erklärte jetzt, dass er die Festplatten in Kartons gelagert hätte und nicht mehr wusste, dass sie existieren. Er habe die Bilder ein bis zwei Mal angeschaut und dann seien sie einfach da gelegen.
„Hat Ihre Frau von dem allem nichts mitbekommen“, wollte der Richter wissen. Diese Frage verneinte der Angeklagte. Schon seit einigen Jahren habe das Ehepaar ein getrenntes Schlafzimmer, weil er schnarche. Die Festplatten und der PC befänden sich in seinem eigenen Zimmer.
Der Angeklagte ist Vater eines elfjährigen Sohn und einer 14-jährigen Tochter. Letzterer habe er sein Notebook geschenkt. Auch darauf waren circa 3000 Dateien gespeichert. „Aber ich wusste nicht mehr, dass die Bilder da drauf sind“, so der Mann vor Gericht. Ein als Zeuge geladener Polizist, der bei der zweiten Untersuchung zugegen war, sagte, dass die Beamten im Juli 2018 durch das Bild bei Instagram nochmals auf den Angeklagten aufmerksam wurden. Aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses wurden schließlich noch weitere 3000 bis 4000 Dateien sicher gestellt.
„Wie lief die Untersuchung ab?“, wollte der Richter wissen. „Er öffnete uns die Tür und führte uns in die Küche, wo er gerade beim Frühstück saß“, erzählte der Beamte. Dort sei ihm aufgefallen, dass der Angeklagte seine Mütze wie zufällig auf das Handy legte. So, als wolle er es verstecken. Als er das Handy in Augenschein nahm, seien die Bilder geöffnet gewesen, erzählte der Zeuge.
In der Verhandlung vor dem Wangener Strafrichter war auch die Vorgeschichte des Angeklagten Thema: Bereits als Kind habe er Gewalt erfahren, erklärte der Angeklagte. Sein Vater sei im betrunkenen Zustand stets gewalttätig gegen die Mutter und die Kinder gewesen. Seit geraumer Zeit nehme er Antidepressiva, um besser schlafen zu können. Seit 2019 sei er in psychotherapeutischer Behandlung, um seiner Pädophilie auf den Grund zu gehen.
Ein Bewährungshelfer, der den Mann seit seiner ersten Verurteilung betreut, sagte dem Richter und den Schöffen, dass er ein sehr intensives Verhältnis zu seinem Klienten habe. Dabei seien diese Taten Hauptgesprächsinhalt. Die Absicht, es vor der Familie zu verheimlichen, setze seinen Schützling sehr stark unter Druck. Der Staatsanwalt sah die erhobenen Vorwürfe als bestätigt an. Aufgrund der Menge an Dateien könne man davon ausgehen, dass man hier nicht mehr von einem Gelegenheitskonsumenten sprechen kann. Richter und Schöffen erklärten den Angeklagten ebenso für schuldig. Die Strafe von zwei Jahren und vier Monaten liegt außerhalb des bewährungsfähigen Bereiches.