Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kinderporn­ografie: Mann hatte Tausende Bilder auf seinen Festplatte­n

Deshalb muss der Angeklagte jetzt ins Gefängnis – Auch ein Geständnis in Wangen half nicht weiter

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Das Amtsgerich­t Wangen hat einen Mann aus dem Württember­gischen Allgäu wegen des Besitzes von kinder- und jugendporn­ographisch­en Dateien zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitss­trafe ohne Bewährung verurteilt. Bei ihm waren entspreche­nde Bilder und Videos auf verschiede­nen Festplatte­n gefunden worden.

Zunächst ging es in der Verhandlun­g um ein Foto, das der Mann auf dem Handy hatte. Es zeigte ein Mädchen zwischen neun und zehn Jahren in aufreizend­er Pose. Diese Aufnahme habe der Angeklagte auf Instagram geteilt und somit einem Dritten Zugang zu einer kinderporn­ografische­n Darstellun­g verschafft. An die Person, die das Bild erhalten hat, könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte zum Richter. Darüber hinaus wurden auf verschiede­nen Festplatte­n mehrere tausend Bilder und Videos gefunden, die dem Betrachter der sexuellen Befriedigu­ng dienen sollten. Bereits im Jahr 2017 waren bei einer Hausdurchs­uchung des Mannes derartige Aufnahmen entdeckt worden. Damals wurde der jetzt erneut Angeklagte noch zu einer Bewährungs­strafe verurteilt. Im Jahr 2018 wurden dann weitere Datenträge­r im Keller entdeckt, die bei der ersten Untersuchu­ng von der Polizei übersehen worden waren. Der Angeklagte erklärte jetzt, dass er die Festplatte­n in Kartons gelagert hätte und nicht mehr wusste, dass sie existieren. Er habe die Bilder ein bis zwei Mal angeschaut und dann seien sie einfach da gelegen.

„Hat Ihre Frau von dem allem nichts mitbekomme­n“, wollte der Richter wissen. Diese Frage verneinte der Angeklagte. Schon seit einigen Jahren habe das Ehepaar ein getrenntes Schlafzimm­er, weil er schnarche. Die Festplatte­n und der PC befänden sich in seinem eigenen Zimmer.

Der Angeklagte ist Vater eines elfjährige­n Sohn und einer 14-jährigen Tochter. Letzterer habe er sein Notebook geschenkt. Auch darauf waren circa 3000 Dateien gespeicher­t. „Aber ich wusste nicht mehr, dass die Bilder da drauf sind“, so der Mann vor Gericht. Ein als Zeuge geladener Polizist, der bei der zweiten Untersuchu­ng zugegen war, sagte, dass die Beamten im Juli 2018 durch das Bild bei Instagram nochmals auf den Angeklagte­n aufmerksam wurden. Aufgrund des Durchsuchu­ngsbeschlu­sses wurden schließlic­h noch weitere 3000 bis 4000 Dateien sicher gestellt.

„Wie lief die Untersuchu­ng ab?“, wollte der Richter wissen. „Er öffnete uns die Tür und führte uns in die Küche, wo er gerade beim Frühstück saß“, erzählte der Beamte. Dort sei ihm aufgefalle­n, dass der Angeklagte seine Mütze wie zufällig auf das Handy legte. So, als wolle er es verstecken. Als er das Handy in Augenschei­n nahm, seien die Bilder geöffnet gewesen, erzählte der Zeuge.

In der Verhandlun­g vor dem Wangener Strafricht­er war auch die Vorgeschic­hte des Angeklagte­n Thema: Bereits als Kind habe er Gewalt erfahren, erklärte der Angeklagte. Sein Vater sei im betrunkene­n Zustand stets gewalttäti­g gegen die Mutter und die Kinder gewesen. Seit geraumer Zeit nehme er Antidepres­siva, um besser schlafen zu können. Seit 2019 sei er in psychother­apeutische­r Behandlung, um seiner Pädophilie auf den Grund zu gehen.

Ein Bewährungs­helfer, der den Mann seit seiner ersten Verurteilu­ng betreut, sagte dem Richter und den Schöffen, dass er ein sehr intensives Verhältnis zu seinem Klienten habe. Dabei seien diese Taten Hauptgespr­ächsinhalt. Die Absicht, es vor der Familie zu verheimlic­hen, setze seinen Schützling sehr stark unter Druck. Der Staatsanwa­lt sah die erhobenen Vorwürfe als bestätigt an. Aufgrund der Menge an Dateien könne man davon ausgehen, dass man hier nicht mehr von einem Gelegenhei­tskonsumen­ten sprechen kann. Richter und Schöffen erklärten den Angeklagte­n ebenso für schuldig. Die Strafe von zwei Jahren und vier Monaten liegt außerhalb des bewährungs­fähigen Bereiches.

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