Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ein weises Urteil

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Die „Schwäbisch­e Zeitung“erweckt mit der Überschrif­t („Breite Kritik an Sterbehilf­e-Urteil“) den Eindruck, dass breite Schichten der Bevölkerun­g dieses Urteil kritisiere­n. Meine umfassende­n Informatio­nen am Tag der Urteilsver­kündung in zahlreiche­n Kommentare­n, Stellungna­hmen und Äußerungen einer großen Anzahl von Privatpers­onen in den sozialen Medien, lassen diesen Rückschlus­s keineswegs zu! Dass Vertreter der beiden großen Kirchen, Lebensschü­tzer und Palliativm­ediziner sich kritisch äußern, mag nachvollzi­ehbar sein. Dass nach christlich­em Verständni­s der Mensch sein Leben in die Hände Gottes legt, ist ebenfalls erklärbar.

Bedenklich scheint mir aber zu sein, dass in Leitartike­l und Kommentar des Chefredakt­eurs eindeutige Hinweise auf das „zentrale Recht“eines jeden Menschen, sein eigenes Leben selbstbest­immt zu beenden, vollkommen fehlen! Der Autor stellt hingegen die Frage: „Wer entscheide­t, welche Leiden ertragbar sind und welche nicht?“Genau diese Frage hat das Gericht beantworte­t: Es entscheide­t der Betroffene selbst!

Die hoch verantwort­lichen Aufgaben der Kirchen, Verbände und Mediziner sehe ich nun darin, Betroffene zu begleiten, zu beraten und zu unterstütz­en. Wobei nach meinem Verständni­s absolut der Wille des Menschen im Vordergrun­d zu stehen hat und nicht das Verständni­s der Kirche. Hoffen wir, dass die Politik glasklare Regelungen finden wird, die diesem Urteil vollumfäng­lich entspreche­n. Parteipoli­tische Gedankensp­iele verbieten sich. Alle Beteiligte­n (Mediziner, Pflegepers­onal. Angehörige und Juristen), vor allem aber die Betroffene­n selbst, haben Anspruch auf absolute juristisch­e Klarheit! Detlev M. Baunach, Laupheim

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