Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Richter in Leipzig beziehen sich auf Urteil zum Windpark Bad Saulgau
Während sich die Windräder bereits seit zwei Monaten drehen, ist beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen weiterhin die vom Verein Zukunft Natur unterstützte Klage gegen die immissionsrechtliche Genehmigung des Windparks durch das Landratsamt Sigmaringen anhängig. Laut Albrecht Mors, Pressesprecher des Gerichts, gibt es derzeit noch keinen Termin für eine Verhandlung für die im Februar 2019 eingereichte Klage.
Im Kern geht in dem Verfahren um die Frage, ob das Landratsamt für die Genehmigung eine umfangreichere Vorprüfung im Hinblick auf den Artenschutz hätte einfordern müssen. Letztlich hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim im Juli 2018 einen Eilantrag der Windkraftgegner mit der Begründung abgewiesen, eine solche Vorprüfung sei nur in den im Gesetz explizit genannten Fällen notwendig. Um einen solchen handle es sich beim Windpark Bad Saulgau nicht. Nun ist eine weitere gerichtliche Instanz dieser Auffassung der Mannheimer Richter gefolgt. Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hat in einem Revisionsurteil vom 26. September 2019 auf das Mannheimer Urteil zum Windpark Bad Saulgau verwiesen.
In diesem Fall hatte ein Naturschutzverband gegen den Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen geklagt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster der Klage des Naturschutzverbandes stattgegeben hatte, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Klage gegen Bundesrecht verstoße und verwies die Sache zurück ans Oberverwaltungsgericht. (rum)