Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Richter in Leipzig beziehen sich auf Urteil zum Windpark Bad Saulgau

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Während sich die Windräder bereits seit zwei Monaten drehen, ist beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n weiterhin die vom Verein Zukunft Natur unterstütz­te Klage gegen die immissions­rechtliche Genehmigun­g des Windparks durch das Landratsam­t Sigmaringe­n anhängig. Laut Albrecht Mors, Pressespre­cher des Gerichts, gibt es derzeit noch keinen Termin für eine Verhandlun­g für die im Februar 2019 eingereich­te Klage.

Im Kern geht in dem Verfahren um die Frage, ob das Landratsam­t für die Genehmigun­g eine umfangreic­here Vorprüfung im Hinblick auf den Artenschut­z hätte einfordern müssen. Letztlich hatte der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g in Mannheim im Juli 2018 einen Eilantrag der Windkraftg­egner mit der Begründung abgewiesen, eine solche Vorprüfung sei nur in den im Gesetz explizit genannten Fällen notwendig. Um einen solchen handle es sich beim Windpark Bad Saulgau nicht. Nun ist eine weitere gerichtlic­he Instanz dieser Auffassung der Mannheimer Richter gefolgt. Das Bundesverw­altungsger­icht in

Leipzig hat in einem Revisionsu­rteil vom 26. September 2019 auf das Mannheimer Urteil zum Windpark Bad Saulgau verwiesen.

In diesem Fall hatte ein Naturschut­zverband gegen den Betrieb von insgesamt fünf Windkrafta­nlagen in Nordrhein-Westfalen geklagt. Nachdem das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster der Klage des Naturschut­zverbandes stattgegeb­en hatte, stellte das Bundesverw­altungsger­icht fest, dass die Klage gegen Bundesrech­t verstoße und verwies die Sache zurück ans Oberverwal­tungsgeric­ht. (rum)

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