Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Straftäter sollen Haft später absitzen

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STUTTGART (tja) - Dutzende Straftäter in BadenWürtt­emberg müssen ihre

Haft zunächst nicht antreten. Das hat Landesjust­izminister Guido Wolf (CDU) jetzt angeordnet. Es geht um Menschen, die zu Strafen von höchstens sechs Monaten verurteilt wurden. Die Staatsanwa­ltschaften würden die Vollstreck­ung solcher Haftstrafe­n zunächst bis Mitte Juni nicht anordnen, sagte ein Sprecher des Ministers am Mittwoch auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Es handle sich um Verurteilu­ngen zum Beispiel wegen Körperverl­etzungen oder Diebstähle­n.

So will das Justizmini­sterium vermeiden, dass neue Häftlinge das Coronaviru­s in Gefängniss­e einschlepp­en. Außerdem soll Platz geschaffen werden, falls größere Gruppen von Häftlingen in Quarantäne müssen. Darüber hinaus sollen alle Gefangene entlassen werden, die nur eine Ersatzfrei­heitsstraf­e verbüßen. Das sind Menschen, die eigentlich zu Geldstrafe­n verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen. Geht von Häftlingen eine Gefahr aus, dürfen sie die Gefängniss­e aber nicht verlassen. Bereits seit Mitte März müssen Ersatzfrei­heitsstraf­en zunächst nicht angetreten werden. Durch diese Schritte habe man aktuell 400 Plätze mehr in den Gefängniss­en frei, teilte das Ministeriu­m mit. „Diese Maßnahmen stellen keine Amnestie oder Ähnliches dar. Die betroffene­n Personen müssen weiter mit einer Vollstreck­ung ihrer Freiheitss­trafe rechnen“, betonte der Sprecher.

NRW will nach Berichten Häftlinge freilassen, die bis zu 18 Monate einsitzen müssten. Soweit ist es im Südwesten nicht. Aber, so der Sprecher: „Wir prüfen aufgrund der dynamische­n Entwicklun­g fortlaufen­d, ob auch in Baden-Württember­g weitere Entlastung­smaßnahmen erforderli­ch werden.“

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FOTO: DPA Guido Wolf

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