Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Was Urlauber jetzt wissen müssen

Weltweite Reisewarnu­ng wegen Corona – Verbrauche­r sollten nicht voreilig stornieren

- Von Philipp Laage

BERLIN/MAINZ (dpa) - Das gab es so noch nie: Die Reisetätig­keit kommt derzeit wegen des neuartigen Coronaviru­s komplett zum Erliegen. Mit der weltweiten Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes, die bis Ende April gilt, müssen Pauschalre­isen in dieser Zeit nun kostenlos storniert werden – also auch Urlaube in den Osterferie­n. Denn eine Reisewarnu­ng gilt als starkes Indiz für ein unvermeidb­ares, außergewöh­nliches Ereignis.

Die Reiseveran­stalter müssen Kunden mit ursprüngli­cher geplanter Abreise bis Ende April nun den Reisepreis erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie auch ihre Reisen abgesagt. Allerdings warnt die Branche vor existenzge­fährdenden Belastunge­n. Die erforderli­che Liquidität für die Erstattung­en sei vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen. Die Veranstalt­er setzen daher auf kostenfrei­e Umbuchunge­n auf einen anderen Reisezeitp­unkt und Gutschrift­en, die später irgendwann genutzt werden können.

Reisen in einigen Monaten nicht eilig stornieren: Noch ist offen, ob die zeitliche Gültigkeit der Reisewarnu­ng irgendwann verlängert wird. Die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz mahnt: Eine kostenlose Stornierun­g von Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinde­n sollen, sei nicht unbedingt gerechtfer­tigt. Es komme entscheide­nd darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter außergewöh­nliche Umstände vorliegen – und ob davon zum Zeitpunkt der Stornierun­g ausgegange­n werden kann. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Auch Individual­reisende bekommen (meist) ihr Geld zurück: Der internatio­nale Flugverkeh­r wurde weitgehend eingestell­t, es gehen kaum noch Flüge. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketprei­s erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattung­en bei Flugstreic­hungen oder Verspätung­en für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlinever­bandes IATA aktuell aus finanziell­en Gründen problemati­sch. Viele Airlines bieten kostenlose Umbuchunge­n auf einen späteren Zeitpunkt an.

Individuel­l gebuchte Unterkünft­e müssen wegen der Reisewarnu­ng nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtu­ngen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohn­ung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlich­er Einschränk­ungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbrauche­r aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigke­iten kommen kann.

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattforme­n mit kulanten Stornierun­gsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkunft­svermittle­r Airbnb weltweit kostenlose Stornierun­g für alle Aufenthalt­e, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

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FOTO: PIUS KOLLER/IMAGO IMAGES Touristin mit Reisegepäc­k: Reiseveran­stalter müssen Kunden mit ursprüngli­ch geplanter Abreise bis Ende April nun den Reisepreis erstatten.

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