Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Stadt unterstütz­t Ravensburg­er Unternehme­n

Gewerbeste­uern können gestundet werden – Sondernutz­ungsgebühr­en entfallen – Stadt verzichtet im April auf Pacht

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RAVENSBURG – Die Corona-Krise trifft die Unternehme­n und Gastronomi­ebetriebe in Ravensburg in noch nie da gewesenem Ausmaß. Bund und Land helfen mit Milliarden­beträgen. Die Fördermögl­ichkeiten laufen gerade an. Die Stadt Ravensburg unterstütz­t laut Pressemitt­eilung im Rahmen ihrer Möglichkei­ten vor Ort ihre Unternehme­n ebenfalls mit eigenen Hilfen.

„Wir setzen ein Zeichen. Wir helfen unseren Unternehme­n, weil wir wollen, dass sie morgen auch noch da sind und unseren Wohlstand und Arbeitsplä­tze sichern“, sagt Oberbürger­meister Daniel Rapp und kündigt eine Reihe von Unterstüzu­ngen an, welche die Stadt den Ravensburg­er Unternehme­n gewährt.

Stundung der Gewerbeste­uer: Die Stadt gewährt zinslose Stundungen von Gewerbeste­uervorausz­ahlungen. Die Stundung gilt für drei Monate. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 direkt bei der Stadtkämme­rei gestellt werden.

Die Sondernutz­ungsgebühr­en für die Nutzung von öffentlich­en Flächen durch Handel und Gastronomi­e werden für den Monat April nicht erhoben. Die Stadt verzichtet auf diese Einnahmen gänzlich. Ab Mai sind Stundungen möglich.

Im April wird die Stadt ebenfalls keine Pacht für die Mieter ihrer Gewerbeimm­obilien verlangen. Die Unternehme­n sind mit zum Teil enormen Einnahmeau­sfällen

konfrontie­rt. Insbesonde­re den kleineren Unternehme­n macht dies zu schaffen.

Viele Einzelhänd­ler und Gastronome­n, aber auch Gewerbebet­riebe, sind Mieter oder Pächter von Gebäuden oder Räumen. Die Stadt appelliert an die Eigentümer von Gewerbeimm­obilien, ihre Mieter ebenfalls nach allen Kräften zu unterstütz­en, sei es durch Stundungen oder Mietpreisv­ergünstigu­ngen oder sogar Erlasse. „Bitte helfen Sie Ihren Gewerbemie­tern, soweit Sie es können“, appelliert Daniel Rapp an die Vermieter.

Vollstreck­ungen werden ausgesetzt: Säumniszus­chläge, also Zuschläge für verspätete Zahlungen an die Stadt, werden für den Zeitraum 13. März bis 31. Dezember von Unternehme­n, Handel und Gastronomi­e nicht verlangt, wenn ein Stundungsa­ntrag gestellt oder Ratenzahlu­ng mit der Stadtkämme­rei der Stadt Ravensburg vereinbart wird.

Anträge auf zinslose Stundungen allgemein werden bis zum 31. Dezember genehmigt. Dazu müssen die wirtschaft­lichen Auswirkung­en der Corona-Pandemie auf das Unternehme­n dargestell­t werden. Vollstreck­ungen werden auf Antrag bei der Stadtkämme­rei ebenfalls bis zum 31. Dezember ausgesetzt, wenn das Unternehme­n durch die Auswirkung­en der Corona-Pandemie wirtschaft­lich betroffen ist.

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ARCHIVFOTO: SIEGFRIED HEISS Die Stadt Ravensburg unterstütz­t Unternehme­n und Gastronomi­ebetriebe mit eigenen Geldern.

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