Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Stadt unterstützt Ravensburger Unternehmen
Gewerbesteuern können gestundet werden – Sondernutzungsgebühren entfallen – Stadt verzichtet im April auf Pacht
RAVENSBURG – Die Corona-Krise trifft die Unternehmen und Gastronomiebetriebe in Ravensburg in noch nie da gewesenem Ausmaß. Bund und Land helfen mit Milliardenbeträgen. Die Fördermöglichkeiten laufen gerade an. Die Stadt Ravensburg unterstützt laut Pressemitteilung im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort ihre Unternehmen ebenfalls mit eigenen Hilfen.
„Wir setzen ein Zeichen. Wir helfen unseren Unternehmen, weil wir wollen, dass sie morgen auch noch da sind und unseren Wohlstand und Arbeitsplätze sichern“, sagt Oberbürgermeister Daniel Rapp und kündigt eine Reihe von Unterstüzungen an, welche die Stadt den Ravensburger Unternehmen gewährt.
Stundung der Gewerbesteuer: Die Stadt gewährt zinslose Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen. Die Stundung gilt für drei Monate. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 direkt bei der Stadtkämmerei gestellt werden.
Die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Handel und Gastronomie werden für den Monat April nicht erhoben. Die Stadt verzichtet auf diese Einnahmen gänzlich. Ab Mai sind Stundungen möglich.
Im April wird die Stadt ebenfalls keine Pacht für die Mieter ihrer Gewerbeimmobilien verlangen. Die Unternehmen sind mit zum Teil enormen Einnahmeausfällen
konfrontiert. Insbesondere den kleineren Unternehmen macht dies zu schaffen.
Viele Einzelhändler und Gastronomen, aber auch Gewerbebetriebe, sind Mieter oder Pächter von Gebäuden oder Räumen. Die Stadt appelliert an die Eigentümer von Gewerbeimmobilien, ihre Mieter ebenfalls nach allen Kräften zu unterstützen, sei es durch Stundungen oder Mietpreisvergünstigungen oder sogar Erlasse. „Bitte helfen Sie Ihren Gewerbemietern, soweit Sie es können“, appelliert Daniel Rapp an die Vermieter.
Vollstreckungen werden ausgesetzt: Säumniszuschläge, also Zuschläge für verspätete Zahlungen an die Stadt, werden für den Zeitraum 13. März bis 31. Dezember von Unternehmen, Handel und Gastronomie nicht verlangt, wenn ein Stundungsantrag gestellt oder Ratenzahlung mit der Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg vereinbart wird.
Anträge auf zinslose Stundungen allgemein werden bis zum 31. Dezember genehmigt. Dazu müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen dargestellt werden. Vollstreckungen werden auf Antrag bei der Stadtkämmerei ebenfalls bis zum 31. Dezember ausgesetzt, wenn das Unternehmen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen ist.