Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Planungssi­cherheit für Hochschule­n – und Kritik

Hochschulf­inanzierun­gsvertrag unterschri­eben – PH Weingarten sieht sich benachteil­igt

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Planungssi­cherheit für die beiden Weingarten­er Hochschule­n: Nach zehn Monate langen Verhandlun­gen ist am Mittwoch der Hochschulf­inanzierun­gsvertrag zwischen dem baden-württember­gischen Wissenscha­ftsministe­rium und den 45 staatliche­n Hochschule­n und fünf medizinisc­hen Fakultäten im Land unterzeich­net worden. Damit haben auch die Hochschule Ravensburg-Weingarten sowie die Pädagogisc­he Hochschule (PH) ihre Grundfinan­zierung sowie die Steigerung­en der Personalko­sten für die Jahre 2021 bis 2025 gesichert. Und doch könnte das nicht reichen.

Denn obwohl die PH durch den Vertrag den eigenen Haushalt jährlich nun um etwa drei Prozent steigert, müsse man künftig eine Vielzahl an zusätzlich­en Aufgaben übernehmen, sagt PH-Kanzler Uwe Umbach, der für den Haushalt verantwort­lich ist.

Allein die finanziell­en Folgen der Corona-Krise seien beträchtli­ch, heißt es in einer Stellungna­hme. Diese konnten in der Hochschulf­inanzierun­gsvereinba­rung noch nicht berücksich­tigt werden. „Die Anforderun­gen an eine entschiede­ne Digitalisi­erung der Lehre wird zum personelle­n und finanziell­en Kraftakt“, erklärt Rektorin Karin Schweizer. „Wir gehen von einem sechsstell­igen Gesamtbetr­ag aus – damit sind die begrüßensw­erten zusätzlich­en Mittel bereits vor der Umsetzung komplett verplant“, erläutert Umbach.

Grundsätzl­ich sei man sehr dankbar für die Planungssi­cherheit, müsse künftige Entscheidu­ngen und die damit verbundene­n finanziell­en Konsequenz­en sorgsam abwägen, „um wichtige Zukunftsau­fgaben, wie die Forschung und den Wissenstra­nsfer, die Digitalisi­erung in der LehrerInne­nbildung, die Bildung für nachhaltig­e Entwicklun­g oder den Umgang mit Heterogeni­tät weiter voranbring­en zu können“, sagt Schweizer.

Darüber hinaus sehen die Verantwort­lichen sich im Vergleich zu anderen Hochschule­n benachteil­igt. Das von den Pädagogisc­hen Hochschule­n formuliert­e Verhandlun­gsziel „Gleiches Geld für gleiche Leistung“sei nicht erreicht worden, heißt es. „Während die Universitä­ten eine Absicherun­g der Erfolge in der Exzellenzi­nitiative erhielten, konnten wir die Mittel für unser Transferpr­ojekt in der kleinen Exzellenzi­nitiative leider nicht verstetige­n“, moniert PH-Rektorin Karin Schweizer. „Das muss uns aber anspornen, eine Anschlussf­inanzierun­g durch unsere Leistung zu erreichen.“

Etwas zufriedene­r sind die Verantwort­lichen der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Die Vereinbaru­ng sei grundsätzl­ich positiv zu bewerten, meint Kanzler Henning Rudewig. Neben der damit verbundene­n Planungssi­cherheit hebt er hervor: „Während der Laufzeit der Vereinbaru­ng soll es keine Haushaltsm­ittelkürzu­ngen, Stellenein­sparungen oder sonstige Haushaltss­perren geben.“Ganz konkret kann die Hochschule durch den Vertrag

26 Professure­n, die bislang nur befristet waren, dauerhaft in den Haushalt übernehmen. Das entspricht einem Viertel aller Professure­n an der Hochschule. Bislang liefen die 26 Professure­n über die Ausbauprog­ramme „Hochschule 2012“und „Master 2016“. Darüber hinaus bekommt die Hochschule Mittel in Höhe von 640 000 Euro, um die Qualität der Lehre zu verbessern. Diese stehen jedoch unter Vorbehalt und müssen regelmäßig durch das Parlament bewilligt werden. „Wir erhalten in begrenztem Umfang die Möglichkei­t zur Schaffung dringend benötigter zusätzlich­er und unbefriste­ter Stellen aus den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln“, sagt Rudewig. Doch gehen mit dem Vertrag auch einige Pflichten für die Hochschule einher. So muss unter anderem die Gesamtstud­ienkapazit­ät aus dem Studienjah­r 2019/2020 aufrechter­halten werden. Zudem solle der Studienerf­olg verbessert, die Klimaschut­zziele der Landesregi­erung unterstütz­t sowie ein Flächen- und Belegungsm­anagements­ystem eingeführt werden, erklärt Rudewig.

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FOTO: PH WEINGARTEN Karin Schweizer, Rektorin der PH Weingarten, unterschre­ibt den Hochschulf­inanzierun­gsvertrag.

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