Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Der Nachweis von Antikörper­n wäre sinnvoll“

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RAVENSBURG - Gut 123 000 Fälle von Sars-CoV2-Infektione­n gab es am Ostermonta­g laut RobertKoch-Institut in Deutschlan­d – und 64 300 Fälle, in denen die Betroffene­n bereits wieder gesund sind. Wann ein Patient als genesen gilt und warum die Zahlen schwer zu erfassen sind, erläutert der Virologe Thomas Mertens. Daniel Hadrys hat ihn dazu befragt – und zu dem Nutzen von Blutplasma­spenden durch Menschen, die eine solche Infektion überstande­n haben.

Mit der Zahl der Infizierte­n steigt glückliche­rweise auch die Zahl der Genesenen. Wann gilt jemand nach einer Sars-CoV2-Infektion als „geheilt“?

Dies wird derzeit weltweit etwas unterschie­dlich definiert. Nach „klassische­r klinischer Definition“kann nur jemand „geheilt“sein, der vorher krank war. Damit werden die nachgewies­enermaßen Infizierte­n, die keine Krankheits­zeichen (Symptome) hatten, aber nicht erfasst. Hier muss man zusätzlich den Begriff „überstande­ne Infektion“einführen. Dieses könnte man nachweisen, indem man nach dem Virus sucht, es aber nicht mehr findet. Zusätzlich wäre hier der Nachweis von Antikörper­n sinnvoll. Da dies derzeit so nicht grundsätzl­ich durchgefüh­rt werden kann, wird es letztlich über die vom Gesundheit­samt angeordnet­e Quarantäne­dauer geregelt.

Bei häuslichen Covid-19-Erkrankung­sfällen spricht man von Genesung, wenn frühestens 14 Tage nach Krankheits­beginn (Auftreten erster Symptome) seit mindestens 48 Stunden keinerlei Covid-19Symptome mehr bestehen. Nach vorangegan­gener Krankenhau­sbehandlun­g werden 14 Tage nach Krankenhau­sentlassun­g gerechnet und ebenfalls 48 Stunden Symptomfre­iheit gefordert (siehe oben). Übrigens werden für eine Krankenhau­sentlassun­g in häusliche Pflege aktuell zwei negative SarsCoV-2-Nachweise aus NasenRache­n-Abstrichen im Abstand von 24 Stunden gefordert. Auch hier wären zusätzlich­e quantitati­ve Antikörper­nachweise, auch im Hinblick auf Nachweis der Immunität, sinnvoll, die aber derzeit noch nicht durchgefüh­rt werden können.

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