Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Der Nachweis von Antikörpern wäre sinnvoll“
RAVENSBURG - Gut 123 000 Fälle von Sars-CoV2-Infektionen gab es am Ostermontag laut RobertKoch-Institut in Deutschland – und 64 300 Fälle, in denen die Betroffenen bereits wieder gesund sind. Wann ein Patient als genesen gilt und warum die Zahlen schwer zu erfassen sind, erläutert der Virologe Thomas Mertens. Daniel Hadrys hat ihn dazu befragt – und zu dem Nutzen von Blutplasmaspenden durch Menschen, die eine solche Infektion überstanden haben.
Mit der Zahl der Infizierten steigt glücklicherweise auch die Zahl der Genesenen. Wann gilt jemand nach einer Sars-CoV2-Infektion als „geheilt“?
Dies wird derzeit weltweit etwas unterschiedlich definiert. Nach „klassischer klinischer Definition“kann nur jemand „geheilt“sein, der vorher krank war. Damit werden die nachgewiesenermaßen Infizierten, die keine Krankheitszeichen (Symptome) hatten, aber nicht erfasst. Hier muss man zusätzlich den Begriff „überstandene Infektion“einführen. Dieses könnte man nachweisen, indem man nach dem Virus sucht, es aber nicht mehr findet. Zusätzlich wäre hier der Nachweis von Antikörpern sinnvoll. Da dies derzeit so nicht grundsätzlich durchgeführt werden kann, wird es letztlich über die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänedauer geregelt.
Bei häuslichen Covid-19-Erkrankungsfällen spricht man von Genesung, wenn frühestens 14 Tage nach Krankheitsbeginn (Auftreten erster Symptome) seit mindestens 48 Stunden keinerlei Covid-19Symptome mehr bestehen. Nach vorangegangener Krankenhausbehandlung werden 14 Tage nach Krankenhausentlassung gerechnet und ebenfalls 48 Stunden Symptomfreiheit gefordert (siehe oben). Übrigens werden für eine Krankenhausentlassung in häusliche Pflege aktuell zwei negative SarsCoV-2-Nachweise aus NasenRachen-Abstrichen im Abstand von 24 Stunden gefordert. Auch hier wären zusätzliche quantitative Antikörpernachweise, auch im Hinblick auf Nachweis der Immunität, sinnvoll, die aber derzeit noch nicht durchgeführt werden können.