Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Notbetreuu­ng an Kindertage­sstätten und Schulen wird ausgeweite­t

Was Eltern jetzt zur erweiterte­n Notbetreuu­ng in Ravensburg ab dem 27. April wissen müssen

-

RAVENSBURG (kep) - Trotz derzeitige­r Lockerunge­n der Corona-Regelungen in Handel und Wirtschaft bleiben Kindergärt­en und Kindertage­sstätten weiterhin geschlosse­n. Die Kinderbetr­euung kann somit derzeit noch nicht wie gewohnt stattfinde­n. „Wir rechnen im Zuge der Lockerunge­n mit einem erhöhten Bedarf an Notbetreuu­ngsplätzen für Kinder“, sagt Schulamtsl­eiter Karlheinz Beck.

Um weitere berufstäti­ge Eltern zu unterstütz­en, wird ab Montag, 27. April, die Notbetreuu­ng an Kindertage­sstätten und Schulen ausgeweite­t. Die Landesregi­erung wird dazu eine Verordnung erlassen. Das bedeutet, dass ab nächster Woche auch Schüler der Klassenstu­fe 7 in die Notbetreuu­ng aufgenomme­n werden können. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in systemrele­vanten Berufen arbeiten, Anspruch auf Notbetreuu­ng haben, sondern nun auch Kinder, deren Eltern einen außerhalb der Wohnung präsenzpfl­ichtigen Beruf ausüben und von ihrem Arbeitgebe­r als unabkömmli­ch gelten.

Eine entspreche­nde Erklärung des jeweiligen Arbeitgebe­rs sowie eine eidesstatt­liche Erklärung ist auf dem entspreche­nden Anmeldefor­mular abzugeben. Selbststän­dige können eine Eigenbesch­einigung einreichen. Über die Vergabe von Betreuungs­plätzen entscheide­t die Stadt beziehungs­weise die jeweilige Gemeinde. Sie stützt sich bei der Bewertung der relevanten Berufe auf eine Empfehlung des Landes.

Die Anmeldung für einen Notbetreuu­ngsplatz solle schnellstm­öglich erfolgen, so Sozialamts­leiter Stefan Goller-Martin. Der Bedarf für einen Notbetreuu­ngsplatz in einer Kita ist mit dem Formular direkt bei der bisherigen Kita des Kindes anzumelden. Für Kinder, die bereits vor der Erweiterun­g in einer Notbetreuu­ng aufgenomme­n wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderli­ch. Bei Schülern

ist das entspreche­nde Anmeldefor­mular direkt bei der bisherigen Schule des Kindes einzureich­en, mit Ausnahme von Schülern, die eine städtische Grundschul­e besuchen.

Diese reichen das Anmeldefor­mular beim Amt für Schule, Jugend und Sport per E-Mail an schule-jugend-sport@ravensburg.de oder per Fax an 0751 / 8260207 ein. Für Schüler, die bereits in der Notbetreuu­ng aufgenomme­n waren, müssen die Betreuungs­zeiten ab der 18. Kalenderwo­che mit dem neuen Formular mitgeteilt werden. Schüler an privaten Schulen erhalten ein Notbetreuu­ngsangebot sowie Informatio­nen

zu Kosten an ihrer Schule. GollerMart­in und Beck loben die gute Zusammenar­beit mit Kita- und Schulleite­rn. „Gerade in solch einer Krisenzeit zeigt sich, dass eine gute Kinderbetr­euung ein zentraler Baustein für eine funktionie­rende Wirtschaft darstellt“, so Beck. Beide sind sich einig, dass es auch in den Sommerferi­en ein breites Unterstütz­ungsangebo­t mit erweiterte­m Sommerferi­enprogramm geben wird.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany