Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Notbetreuung an Kindertagesstätten und Schulen wird ausgeweitet
Was Eltern jetzt zur erweiterten Notbetreuung in Ravensburg ab dem 27. April wissen müssen
RAVENSBURG (kep) - Trotz derzeitiger Lockerungen der Corona-Regelungen in Handel und Wirtschaft bleiben Kindergärten und Kindertagesstätten weiterhin geschlossen. Die Kinderbetreuung kann somit derzeit noch nicht wie gewohnt stattfinden. „Wir rechnen im Zuge der Lockerungen mit einem erhöhten Bedarf an Notbetreuungsplätzen für Kinder“, sagt Schulamtsleiter Karlheinz Beck.
Um weitere berufstätige Eltern zu unterstützen, wird ab Montag, 27. April, die Notbetreuung an Kindertagesstätten und Schulen ausgeweitet. Die Landesregierung wird dazu eine Verordnung erlassen. Das bedeutet, dass ab nächster Woche auch Schüler der Klassenstufe 7 in die Notbetreuung aufgenommen werden können. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern nun auch Kinder, deren Eltern einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Beruf ausüben und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers sowie eine eidesstattliche Erklärung ist auf dem entsprechenden Anmeldeformular abzugeben. Selbstständige können eine Eigenbescheinigung einreichen. Über die Vergabe von Betreuungsplätzen entscheidet die Stadt beziehungsweise die jeweilige Gemeinde. Sie stützt sich bei der Bewertung der relevanten Berufe auf eine Empfehlung des Landes.
Die Anmeldung für einen Notbetreuungsplatz solle schnellstmöglich erfolgen, so Sozialamtsleiter Stefan Goller-Martin. Der Bedarf für einen Notbetreuungsplatz in einer Kita ist mit dem Formular direkt bei der bisherigen Kita des Kindes anzumelden. Für Kinder, die bereits vor der Erweiterung in einer Notbetreuung aufgenommen wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Bei Schülern
ist das entsprechende Anmeldeformular direkt bei der bisherigen Schule des Kindes einzureichen, mit Ausnahme von Schülern, die eine städtische Grundschule besuchen.
Diese reichen das Anmeldeformular beim Amt für Schule, Jugend und Sport per E-Mail an schule-jugend-sport@ravensburg.de oder per Fax an 0751 / 8260207 ein. Für Schüler, die bereits in der Notbetreuung aufgenommen waren, müssen die Betreuungszeiten ab der 18. Kalenderwoche mit dem neuen Formular mitgeteilt werden. Schüler an privaten Schulen erhalten ein Notbetreuungsangebot sowie Informationen
zu Kosten an ihrer Schule. GollerMartin und Beck loben die gute Zusammenarbeit mit Kita- und Schulleitern. „Gerade in solch einer Krisenzeit zeigt sich, dass eine gute Kinderbetreuung ein zentraler Baustein für eine funktionierende Wirtschaft darstellt“, so Beck. Beide sind sich einig, dass es auch in den Sommerferien ein breites Unterstützungsangebot mit erweitertem Sommerferienprogramm geben wird.