Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ein bisschen mehr Freiheit

Merkel lockert Corona-Maßnahmen weiter schrittwei­se – Verfassung­srechtler übt Kritik

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BERLIN/STUTTGART/MÜNCHEN (dpa/AFP) - Die deutsche Politik lockert das enge Korsett der Corona-Maßnahmen weiter, aber nur ein wenig. Nach dem Beschluss von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpr­äsidenten der Länder vom Donnerstag­abend sollen Spielplätz­e wieder benutzt werden dürfen sowie Museen und Zoos aufmachen – unter strengen Auflagen. Es soll, was in Baden-Württember­g und Bayern ohnehin bereits feststand, auch wieder gemeinscha­ftliche

Gottesdien­ste geben. Vertagt wurde dagegen eine Entscheidu­ng darüber, wie es an Kitas und Schulen weitergehe­n soll. Auch Restaurant­s und Hotels bleiben weiter zu.

Mittlerwei­le regt sich jedoch vermehrt Kritik. So legte am Freitag der CDU-Wirtschaft­srat eine Ausstiegss­trategie vor, um wirtschaft­liche Folgen abzumilder­n. Gefordert werden bundesweit einheitlic­he Regelungen und die schrittwei­se Öffnung von Schulen und Kitas sowie Hotels und Gaststätte­n. Der Ex-Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts,

Hans-Jürgen Papier, hat derweil den Schutz der Freiheitsr­echte betont. In der Corona-Krise seien nicht die Maßnahmen der Lockerung rechtferti­gungsbedür­ftig, sondern die Aufrechter­haltung von Beschränku­ngen der Grundrecht­e, sagte er dem „Spiegel“. Sinn und Zweck eines Verfassung­sstaates sei „in erster Linie der Schutz der Freiheit“.

Zudem forderten Zusammensc­hlüsse von Journalist­en Bund und Länder in einem Brief auf, Einschränk­ungen in der Krise so klein wie möglich zu halten. Vor dem Tag der Pressefrei­heit am Sonntag wurde Kritik geübt an „Pressekonf­erenzen ohne Journalist­en“oder „Fragen, die durch Regierungs­sprecher geschönt vorgetrage­n werden“. Es sei klar, dass manches der Krise geschuldet sei, dies müsste aber „so bald wie möglich zurückgeno­mmen werden“.

In Berlin wurde zudem am Freitag ein ZDF-Kamerateam tätlich angegriffe­n. Vier Personen kamen laut Polizei verletzt ins Krankenhau­s.

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