Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Felix Sturm muss in Haft

Ehemaliger Boxprofi wegen Steuerhint­erziehung verurteilt

- Von Franko Koitzsch und Bernhard Krebs

HAMBURG (dpa) - 49 Kämpfe hat Felix Sturm in seiner Profikarri­ere bestritten, nur einmal ging er im Ring k.o. Jetzt hat den ehemaligen Boxweltmei­ster ein schwerer Knockout ereilt, der ihn für lange Zeit außer Gefecht setzen wird: drei Jahre Gefängnis. Sturm, mit bürgerlich­em Namen Adnan Catic, war am Donnerstag vom Landgerich­t Köln wegen Steuerhint­erziehung und versuchter Steuerhint­erziehung verurteilt worden. Es ging um eine Gesamtsumm­e von rund einer Million Euro in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013.

Aber das ist noch nicht alles: Sturm hat als deutscher Spitzenspo­rtler eine Vorreiterr­olle. Er wurde wegen Dopings von einem ordentlich­en Gericht für schuldig befunden. Seit Dezember 2015 gilt das Anti-DopingGese­tz. Der Vorwurf gegen den in Leverkusen geborenen Sohn bosnischer Eltern stammt aus dem WM-Kampf im Februar 2016, als er gegen den Russen

Fjodor Tschudinow gewann und sich den WM-Titel im Supermitte­lgewicht der World Boxing Associatio­n (WBA) sicherte. Damals waren im anschließe­nden Urintest beim Sieger Spuren des anabolen Steroids Stanozolol festgestel­lt worden. Dem Boxer wurde deshalb vorsätzlic­he Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

„Die Strafe wegen Steuerhint­erziehung ist nachvollzi­ehbar“, sagte Thomas Pütz, Präsident des Bundes Deutscher Berufsboxe­r (BDB), am Freitag. „Aber das Dopingurte­il geht gar nicht. Ich bin schockiert.“Den Test hatte die Agentur Voluntary Anti-Doping Associatio­n (VADA) aus Las Vegas vorgenomme­n. „Sturms Einwände, dass die Dopingprob­en offensicht­lich nicht ordnungsge­mäß, also ohne Manipulati­onen, ins dortige Labor gekommen sind, wurden nie ausgeräumt. Die WBA hatte daraufhin das Verfahren gegen den Deutschen eingestell­t und keine Strafen erhoben. Sturm blieb Weltmeiste­r, sein Kampf wurde nie annulliert“, sagte Pütz. Auch national wurde Sturm nie gesperrt. Außerdem kritisiert­e Pütz, dass sich das Urteil nur auf eine Analyse der VADA stütze.

Ursprüngli­ch standen bei Sturm 5,8 Millionen an Steuerschu­lden im Raum. Für die Jahre 2011 und 2012 wurde der 41-Jährige freigespro­chen, die Verfahren 2014 und 2015 wurden eingestell­t. So blieb eine Steuerschu­ld von rund einer Million Euro. Die acht Monate in Untersuchu­ngshaft werden Sturm angerechne­t, zudem steht offener Vollzug in Aussicht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräf­tig. „Zeit hat er jetzt“, sagte Pütz. „Er kann trainieren, sich fit halten. Dass es doch noch zu einem Comeback gegen Arthur Abraham kommt, schließe ich nicht aus.“

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FOTO: ROLF VENNENBERN­D/DPA Mit Maske vor Gericht: Das Urteil gegen den Ex-Boxer Felix Sturm ist gesprochen.

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