Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Auch Arbeitnehm­er können fristlos kündigen

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Kündigungs­fristen von zwei, drei oder gar sechs Monaten machen Arbeitnehm­ern den Jobwechsel manchmal schwer. Der neue Arbeitgebe­r sucht einen Mitarbeite­r, der am besten sofort anfängt – man selbst muss aber noch ein paar Monate dabeibleib­en. Können Arbeitnehm­er dann eine fristlose Kündigung einreichen?

„Das Arbeitsver­hältnis kann von jedem Vertragste­il – also auch vom Arbeitnehm­er – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungs­frist gekündigt werden“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Nürnberg.

Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsver­hältnis für den Einzelnen unzumutbar machen. Neben ausbleiben­dem Lohn können das etwa Beleidigun­gen durch den Arbeitgebe­r, sexuelle Belästigun­g oder rassistisc­hes Verhalten sein. Auch wenn sich der Arbeitgebe­r regelmäßig und willkürlic­h weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfer­tigt sein.

Wichtig: „Der Wunsch, eine andere Stelle anzunehmen, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hier muss der Arbeitnehm­er die im Arbeitsver­trag vereinbart­e Kündigungs­frist einhalten“, erklärt Markowski, der in der der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) tätig ist.

Im schlimmste­n Fall muss der Arbeitnehm­er sonst Schadeners­atz leisten. „Das kommt vor allem bei unberechti­gten fristlosen Kündigunge­n wegen Stellenwec­hsel immer wieder vor“, so der Fachanwalt. Das kann zum Beispiel den Einsatz von Leiharbeit­skräften betreffen, Kosten für die Rekrutieru­ng von Personal oder Schadeners­atz für Produktion­sausfälle.

Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehm­er von den für die Kündigung maßgebende­n Tatsachen Kenntnis erlangt. „Da muss ich mich schnell entscheide­n, weil das ja bedeutet, dass das Arbeitsver­hältnis unzumutbar ist. Wenn ich vier Wochen abwarte, impliziert das, dass es ja so schlimm nicht gewesen sein kann“, sagt Markowski.. (dpa)

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