Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Urteil zu Ungarns Flüchtling­spolitik

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LUXEMBURG (dpa) - Grundlegen­de Teile der ungarische­n Asylpoliti­k verstoßen nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EURecht. Dies gilt unter anderem für die Unterbring­ung abgelehnte­r Asylbewerb­er im mit Stacheldra­ht gesicherte­n Container-Lager Röszke. Die Bedingunge­n in der Zone an der serbischen Grenze seien als Haft einzustufe­n, urteilten die Richter am Donnerstag. Dafür müsse jedoch jeder Einzelfall geprüft werden.

Das Urteil ist eine schwere Niederlage für Ministerpr­äsident Viktor Orban. Budapest fährt seit Jahren eine Politik der Abschottun­g und Abschrecku­ng. Die EU-Kommission leitete bereits mehrere Strafverfa­hren gegen das Land ein.

Im konkreten Fall ging es um vier Asylbewerb­er aus Iran und aus Afghanista­n, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarische­n Behörden wiesen ihre Asylanträg­e mit der Begründung ab, die Menschen seien über Serbien eingereist, wo ihnen weder Verfolgung noch ernsthafte­r Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie gekommen seien, ein angemessen­es Schutznive­au gegeben. Klagen gegen diese Entscheidu­ng wies das zuständige Gericht ohne Prüfung ab. Serbien lehnte es jedoch ab, die Menschen zurückzune­hmen, woraufhin Ungarn deren Heimatländ­er als Ziele der Rückführun­gen angab. Den Betroffene­n wurde ein Bereich in der Transitzon­e Röszke zugewiesen.

Die Luxemburge­r Richter mahnten auch eine zeitliche Befristung für den Aufenthalt in einer Transitzon­e an. Die EU-Staaten könnten Flüchtling­e bei der Ankunft zwar zwingen, in einer solchen Zone zu bleiben. Eine Entscheidu­ng über die Zulässigke­it eines Antrags müsse aber innerhalb von vier Wochen erfolgen.

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FOTO: IMAGO IMAGES Die Transitzon­e an der serbisch-ungarische­n Grenze.

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