Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Österreich wegen Kindergeld vor EuGH

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BRÜSSEL/WIEN (dpa) - Die EUKommissi­on verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f. Die Regeln seien diskrimini­erend und verstießen somit gegen EU-Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Donnerstag. Die österreich­ische Familienmi­nisterin Christine Aschbacher (ÖVP) verteidigt­e die Kindergeld-Regelung der Alpenrepub­lik, über die auch in Deutschlan­d schon mehrfach diskutiert wurde.

In Österreich war 2018 beschlosse­n worden, die Zahlungen des Kindergeld­s an die Lebenshalt­ungskosten im Wohnsitzst­aat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierun­g führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen Zehntausen­de Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparung­en von rund 100 Millionen Euro.

Der Grundbetra­g der Familienbe­ihilfe in Österreich liegt bei 114 Euro für das erste Kind ab der Geburt. Durch die Indexierun­g werden laut der Arbeiterka­mmer für in Bulgarien lebende Kinder nur 51,30 Euro ausgezahlt. Für Kinder in Deutschlan­d gibt es 111,40 Euro. Deutsche in Österreich, deren Kinder weiter in der Heimat leben, erhalten durch die Indexierun­g laut der Arbeiterka­mmer 2,60 Euro weniger für das erste Kind.

Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruc­h mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenannte­s Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.

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