Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Österreich wegen Kindergeld vor EuGH
BRÜSSEL/WIEN (dpa) - Die EUKommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regeln seien diskriminierend und verstießen somit gegen EU-Recht, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Donnerstag. Die österreichische Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verteidigte die Kindergeld-Regelung der Alpenrepublik, über die auch in Deutschland schon mehrfach diskutiert wurde.
In Österreich war 2018 beschlossen worden, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierung führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.
Der Grundbetrag der Familienbeihilfe in Österreich liegt bei 114 Euro für das erste Kind ab der Geburt. Durch die Indexierung werden laut der Arbeiterkammer für in Bulgarien lebende Kinder nur 51,30 Euro ausgezahlt. Für Kinder in Deutschland gibt es 111,40 Euro. Deutsche in Österreich, deren Kinder weiter in der Heimat leben, erhalten durch die Indexierung laut der Arbeiterkammer 2,60 Euro weniger für das erste Kind.
Nach Ansicht der EU-Kommission stehen diese Regeln jedoch in Widerspruch mit EU-Recht. Deshalb startete die Behörde Ende Januar 2019 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden.