Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kein Hawaii-Tattoo auf bayerischem Polizistenunterarm
LEIPZIG (dpa) - Der Traum von „Aloha“als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19): Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürften sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtengesetz des Freistaates.
„Das ist natürlich enttäuschend. Ich finde, es ist nichts Schlimmes, tätowiert zu sein“, sagte Hauptkommissar Jürgen Prichta nach dem Urteilsspruch. Während der Verhandlung hatte der 43-Jährige den Bundesrichtern auch erläutert, warum ihm „Aloha“in 15 mal 6 Zentimetern auf dem Unterarm so wichtig wäre. „Ich war mit meiner Frau in den Flitterwochen auf Hawaii – und das war ein traumhafter Urlaub. Seitdem schmücken mich an anderen Stellen Figuren und Symbole aus dem Hawaiianischen.“Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Der Anwalt des Beamten, Christian Jäckle, hatte einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht moniert. Diesen Eingriff sahen auch die Bundesrichter – stuften ihn aber als milderen Fall ein.
Das Bayerische Beamtengesetz indes besage in Artikel 75, dass eine oberste Dienstbehörde „nähere Bestimmungen über das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild“treffen dürfe. Dazu zählten auch „nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale“– wie Tattoos. Diese Regelung sei ein für Polizeivollzugsbeamte „hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot“von Tätowierungen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen.