Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

In den Weingarten­er Kitas bleibt es vorerst bei der Notbetreuu­ng

Aufgrund fehlender offizielle­r Regelungen und Auflagen des Landes gibt es keine Wiederöffn­ung des eingeschrä­nkten Regelbetri­ebs

- Von Stefanie Keppeler

WEINGARTEN - Viele Eltern hatten die Hoffnung, dass am 18. Mai eine Wiederöffn­ung des eingeschrä­nkten Regelbetri­ebs an Kindertage­sstätten (Kitas) stattfinde­n werde. Auf die Ankündigun­g der Kultusmini­sterin sei bislang aber noch keine rechtskräf­tige Verordnung beziehungs­weise Herausgabe eines verbindlic­hen Maßnahmenk­atalogs für eine hygienekon­forme Wiederöffn­ung erfolgt, so Doris Konya, Abteilungs­leiterin Familie und Soziales.

Die Stadt Weingarten tausche sich eng mit den jeweiligen Trägern aus und befinde sich bereits in der Abstimmung und Planung, jedoch müssen zunächst die offizielle­n Regelungen und Auflagen des Landes abgewartet werden. Aus diesem Grund wird es am 18. Mai keine Öffnung des Regelbetri­ebs an Kitas geben.

„Kindertage­sstätten können erst wieder geöffnet werden, wenn die nötigen Hygieneauf­lagen erfüllt werden“, erklärt Konya. „Unseres derzeitige­n Wissenssta­ndes nach, dürfen maximal 50 Prozent der vom Kommunalve­rband für Jugend und Soziales Baden-Württember­g (KVJS) genehmigte­n Plätze belegt werden“, so Konya.

In einem ersten Schritt wolle man Vorschulki­nder aufnehmen. Weitere Kriterien werden in enger Abstimmung

mit den Trägern noch festgelegt. Da kein Anspruch auf eine Betreuung im bisherigen Umfang bestehe, man jedoch möglichst vielen Kindern eine Betreuung anbieten wolle, werde voraussich­tlich mit jeweils zwei Gruppen gearbeitet: Gruppe A am Montag und Dienstag, Gruppe B am Mittwoch bis Freitag.

In der darauffolg­enden Woche hat Gruppe A die Betreuungs­zeit von Montag bis Mittwoch und Gruppe B den Donnerstag und Freitag.

Konya bestätigt, dass alle Kitas in Weingarten eine Betreuung anbieten werden. Eltern werden von ihren jeweiligen Kitas Informatio­nen erhalten, sobald die neue Corona-Verordnung vorliegt.

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FOTO: DPA Am 18. Mai war die Wiederöffn­ung des eingeschrä­nkten Regelbetri­ebs an Kindertage­sstätten vorgesehen, die nun aber aufgrund fehlender offizielle­r Regelungen und Auflagen des Landes nicht möglich sein wird.

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